Ich hatte das selbe Problem. Dann die Auskunft der Bußgeldstelle:
Wenn ein 2. Kennzeichen eingetragen ist, dann ist es auch anzubringen.
Wenn kein 2. Kennzeichen eingetragen ist kann nur die Zulassungsstelle wissen ob ein 2. Kennzeichen ausgegeben wurden.
Wurden ein 2. Kennzeichen ausgegeben, ist dieses zu auch zu montieren. Da die Polizei es nicht wissen kann, sind Sie bei mir von der Ausgabe von 2 Kennzeichen (Mehrspuriges Fahrzeug) ausgegangen und haben einen Bußgeldbescheid geschrieben.
Will man das 2. Kennzeichen (ob eingetragen oder nicht) los werden, muss es bei der Zulassungsstelle abgegeben werden und ggf. ausgetragen werden.

Bei mir waren 2 Kennzeichen eingetragen. Das hatte ich ändern lassen. Danach kam ich dann in die Polizeikontrolle.
Ich habe dann im Bußgeldbescheid nur angegeben, dass ich von der Zulassungsstelle nur ein Kennzeichen erhalten habe. Danach wurde das Verfahren eingestellt.

Gruß Steffen