so nicht Ausgetreten, aussage der zulassungsstelle "Sollte das Fahrzeug Um- bzw. Abgemeldet werden, ist das zweite Kennzeichen (wenn zugeteilt) abzugeben bzw zu Entstempeln"

Also schön aufbewahren...oder vorher abgeben gegen Bestätigung und Eintragung in der Zulassung( kostet bestimmt wieder gebühren)....darum liegt das Kuchenblech bei mir im Schrank