stimmt - selbiges Problem hatte meine ST damals auch...
Allerdings wurde der Behebung des Problems keine Rückrufaktion gezollt, sondern wenn der Mangel während der Garantie/Gewährleistungszeit aufgetreten war, dann hatte BRP die Kosten übernommen - Schäden und Falschfunktion am Bremslichtschalter, welche erst außerhalb der Garantiezeit ans Tageslicht kamen, musste man aus eigener Tasche berappen..
Ich erinnere mich sehr genau - hat mich damals in Kölle 235 € gekostet..
Gruß vom Tourensohn