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Thema: Spyder fahren ab 2013 nur noch mit Motorradführerschein!

  1. #1
    Junior Avatar von fumi
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    Böse Spyder fahren ab 2013 nur noch mit Motorradführerschein!

    Hallo Leute...
    Am Sonntag kam auf dem Köterberg mal wieder einer auf mich zu und fragte mich, ob ich denn einen Motorradführerschein habe.
    Ich sagte ...ja...und fragte ihn ...warum?
    Da erzählte er mir, das man ,,diese Teile'' ab 2013 nur noch mit Motorradführerschein fahren darf.
    Ist das nur dummes Zeug oder ist da was drann?

    Gruß Frank

  2. #2
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Hallo!

    Da hat wieder einer mit fundiertem Halbwissen geglänzt und unseren Spyder mit einem Trike verwechselt. Außerdem würde eh für alle bereits ausgestellten Führerscheine Bestandsschutz gelten.

    Die wichtigsten Neuerungen ab 2013 könnt ihr hier nachlesen!

    Gruß
    Alex
    BADEN - Alles andere ist nur schwimmen!
    Spyder RT LTD - Modell 2021 - Reflexsilber Metallic / Nero

  3. #3
    Junior Avatar von fumi
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    Danke Alex für die schnelle Antwort.
    Na das sind ja mal wieder einige Änderungen im Bereich Führerschein.
    Es wird in unserem Land niemals Langweilig.

  4. #4
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    @ NaneSteff:

    Übrigens nach der Definition 2013 gehören unsere Spyder
    sehr wohl zu den Fahrzeugen, für die man die Klasse A benötigt.
    Wo hast du das denn gelesen?

    ... ich habe nirgendwo etwas gefunden, wo von einem Bestandsschutz für das Fahren von
    Dreirädrigen Fahrzeugen steht. ...
    Bestandsschutz besteht normalerweise immer. Ich darf ja auch mit meinem "alten 3er-Führerschein" Lastzüge mit ein Gesamtgewicht von bis zu 18t fahren - 7,5t Zugmaschine + Anhänger mit Zwillingsachse Das gibt's heute auch nicht mehr.

    Ich mach mir jedenfalls keine Gedanken deswegen ...

    Gruß
    Alex
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    Spyder RT LTD - Modell 2021 - Reflexsilber Metallic / Nero

  5. #5
    Novize Avatar von springerandy
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    Lappen

    Hurra Hurra :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D

  6. #6
    Novize Avatar von springerandy
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    Stimmt das is mal nicht so toll ! Las uns optimistisch sein !
    Hab auch kein Bock dann mit fast 50 Jahren noch mal den Lappen zu machen !
    Hoffe das geht gut aus !

    Gruß Andy

  7. #7
    Ausgetreten
    Gast
    Hallo,
    steht doch im Schreiben drin dass sich keiner Gedanken machen muss. Oder hab ich da etwas ganz falsch verstanden???

    Zitat: Die Ausgestaltung einer Besitzstandsregelung für "Alt"-Inhaber der
    Klasse B zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen ist noch nicht
    abschließend geregelt, wird aber bis zur Anwendung der 3. EG-FÜ-RL
    zeitgemäß geschaffen sein
    .


    Gruß Ausgetreten

  8. #8
    Ausgetreten
    Gast
    Das bedeutet im Amtsdeutsch:

    bis jetzt gibt es keine Regelung, es wird aber einen Bestandsschutz geben wenn das Gesetz in Kraft tritt!!!

    Deshalb macht euch nix verrückt, wer bis jetzt fährt wird auch in zukunft fahren können.

    Gruß Ausgetreten

  9. #9
    Junior Avatar von fumi
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    Ich interpretiere es auch so wie Ausgetreten.
    Gruß Frank

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