Solche Fahrverbote sind glücklicherweise situationsbezogen oder zeitlich/lokal begrenzt. Ein generelles Betriebsverbot für bestimmte Fahrzeuggruppen wäre gesetzlich nicht haltbar und käme einer Vermögensschädigung durch Wertverlust gleich. Zum Glück gibt es hierzulande einen verlässlichen Bestandsschutz.