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Thema: Kennzeichenhalterung oben am Rücklicht

  1. #71
    Ausgetreten
    Gast
    Zitat Zitat von bugger Beitrag anzeigen
    Hallo! Was sagt eigentlich der TÜV wegen dem freilaufenden Riemen im falle des RS ?
    Mfg.tom
    Hallo

    zum freilaufenden Riemen sagt der Tüv das gleiche wie zur freilaufenden Kette🤔🤔

    Nix sagt er weil es Ihm egal ist 🤗

  2. #72
    Mentor Avatar von SpyderPfomi
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    War gerade erst beim TÜV - wie Ausgetreten schreibt - dem ist das egal

  3. #73
    Novize Avatar von bugger
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    Okay! Danke für die antworten.
    Mfg. Tom

  4. #74
    Junior
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    So, hab auch den Umbau gemacht, Bilder setz ich heute Abend rein. :-)

  5. #75
    Novize
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    @ x11

    gefällt mir sehr. so ähnlich habe ich das auch vor.
    habe dafür schon einen kennzeichenhalter bei polo
    gekauft. war gestern im angebot für 20 euro.
    fährst du mit untere plastikverkleidung am
    antriebsriemen oder ohne?

  6. #76
    Mentor Avatar von x11
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    Hallo,

    die untere Abdeckung habe ich dran. Sieht m.E. besser aus und schützt noch etwas vor Steinschlag.

    Projekt.jpg

    Gruß
    Heinz
    Geändert von x11 (28.09.2017 um 12:35 Uhr)
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  7. #77
    Junior
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    Hi @ all,

    gestern in eine Verkehrskontrolle geraten.
    Fazit, alles Top nur das Kennzeichen steht nicht im 30° Winkel. Meins hatte knapp 50°.
    Das gefiel dem Schutzmann überhaupt nicht. Er beließ es bei einer Verwarnung und ich solle nachbessern.
    Beim nächsten mal würde er kein Auge mehr zudrücken...

    Ich frage mich gerade... was kann denn beim nächsten Mal an Strafe kommen?

    Grüße

  8. #78
    Ryder Avatar von Spydie71
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    Moin moin!

    Das hängt ganz davon ab, wie der Ordnungshüter die Situation interpretiert.

    Entweder es gibt ein Verwarngeld von ca. 20€ wegen schlechter Sichtbarkeit und eine Mängelkarte, oder aber (wenn du dummerweise wieder an den selben Polizisten gerätst) kann dir das als "Kennzeichenmissbrauch" ausgelegt werden, d.h. man unterstellt dir, das absichtlich zwecks schlechter Sichtbarkeit gemacht zu haben - und das wäre eine Straftat, bei der es dann richtig ins Geld geht...

    § 22 StVG Kennzeichenmißbrauch (Strafe)

    (1) Wer in rechtswidriger Absicht

    (...)

    das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

    wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Gruß Jörg
    Spyder F3 - SM6 - EZ 09/2016

  9. #79
    Junior
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    Also bleibt nur die obere Befestigung weiter nach hinten setzen, um weiter vom Reifen weg zu kommen, um dann auf 30° einzustellen.

    Oder der Sportfender von BRP.

    Fragen über Fragen

  10. #80
    Junior Avatar von Falke11111
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    Ich habe es so gelöst, man sieht wesentlich mehr von dem Reifen und das Schutzblech bleibt erhalten.

    8EA547B8-1C9A-4B47-A8D0-755063174A4C.jpg
    Geändert von Barbarossa (03.10.2017 um 09:42 Uhr) Grund: Bilder gedreht und neu verlinkt
    Liebe Grüße von Horst aus Niedersachsen

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