Danke Alexes soll bei uns in Ingolstadt 4st geben deswegen die Frage
Was anderes,kann man auch eine zweite E Mail Adresse angeben die erste ist die von meiner Arbeit ?
MFG Peter
Danke Alexes soll bei uns in Ingolstadt 4st geben deswegen die Frage
Was anderes,kann man auch eine zweite E Mail Adresse angeben die erste ist die von meiner Arbeit ?
MFG Peter
Hallo Peter,
die E-Mail Adresse wird für die Registrierung verwendet. Eine zweite E-Mail ist nicht vorgesehen. ich kann aber die aktuelle Adresse ändern? Falls ja, welche soll's denn sein? Schick mir einfach eine E-Mail an barbarossa@spyderforum.de und ich ändere die E-Mail Adresse!
In den persönlichen Einstellungen kannst du das auch selbst tun!
Gruß,
Alex
BADEN - Alles andere ist nur schwimmen!
Spyder RT LTD - Modell 2021 - Reflexsilber Metallic / Nero
Hallo Leute, habe gerade das Problem das mir der TÜV den Reifen nicht eintragen will. Kommen aus dem Kreis Steinburg im Norden. Habe die Unbedenklichkeitsbescheinigung alles mit gehabt. Nun meine Frage, kann mir jemand sagen, ob die es bei Schollys machen können. Wollte demnächst mal die Reise auf mich nehmen und eine Inspektion dort machen lassen.
Gruß Ole
nein, scholly macht das nicht. die verkaufen dir nicht einmal den reifen bzw. würden den aufziehen. hab das schon durch
Moin Moin
@ RiderIZ: Fahr zum TÜV in Rendsburg. Sprech dort mit dem Herrn Bartels. Der macht die Eintragung. Ist zwar ein Brummbär aber sonst ganz Umgänglich.
Mit freundlichem Gruß Monschy Fehlendes Talent wird durch Wahnsinn ersetzt!!
Hallo,
Wir ziehen den hinteren Toyo tatsächlich nur in den seltenen Fällen auf, wenn der Reifen bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
Hintergrund dazu ist leider unsere Gesetzgebung. In Deutschland kann eine Werkstatt bei Unfällen mit haftbar gemacht werden, wenn festgestellt wird, dass sie etwas unsachgemäß oder nicht zugelassene Teile montiert haben.
Es gibt ein paar Paragraphen, die zum einen sagen, dass bei 3-rädigen Fahrzeugen auch Reifen montiert werden dürfen die nur die Tragfähigkeit und den Geschwindigkeitsindex einhalten.
Stellungnahme Dekra:
"...EG geregelt (RL 97/24/EG, Kap.1, Anh.III, Nr.2.1). Auf dieser Basis werden die Reifenhersteller-Freigaben erstellt.
2. Sonderfälle
2.1. Reifen, für die die Bauartgenehmigung gemäß der Richtlinie 92/23/EWG erteilt wurde, dürfen auch an Krafträdern mit Beiwagen, Dreirädigen Kleinkrafträdern, Dreiradfahrzeugen und Vierradfahrzeugen Montiert werden.
Eine Eintragungspflicht gemäß solcher Freigaben besteht nicht, aber die Freigabe mitzuführen, hilft sicher für den Fall von Rückfragen..."
Andereitsseits gibt es auch eine Regelung, nach der, an einem Fahrzeug nur Reifen eines Typs, also entweder MC- oder PKW-Kennung montiert sein dürfen.
Somit wäre eine Umrüstung auf den Toyo-Hinterreifen nicht legal.
BRP schreibt in ihrer Stellungnahme zu dem Thema:
"...BRP empfiehlt ausschließlich für alle Canam Spyder Modelle die Verwendung der von BRP angebotenen Bereifung aus dem BRP Teile und Zubehör Katalog.
Diese Fahrzeug/Reifen-Kombinationen wurden ausgiebig getestet und sind speziell auf die Sicherheitseinrichtungen der Canam Spyder Roadster Fahrzeuge abgestimmt.
Alle Canam Spyder Roadster sind ausschließlich mit diesen Reifen homologiert worden und Reifenfreigaben für Zubehör Bereifung werden seitens BRP nicht unterstützt..."
Toyo hat bisher nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu den Reifen erstellt, allerdings ohne ausgiebige Fahrtests. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung kann man bei Toyo anfragen und dann als Argument verwenden um den Reifen vom Tüv eintragen zu lassen.
Da Eintragungen immernoch im Ermessen des Prüfers liegen, muss der Prüfer den Reifen dennoch nicht eintragen.
Wird der Reifen eingetragen, kann der Prüfer, wie oben für die Werkstatt erwähnt, mit haftbar gemacht werden.
FAZIT:
Ist der Reifen bereits in den Papieren eures Fahrzeugs eingetragen, bestellen (sofern verfügbar) und montieren wir auf ausdrücklichen Kundenwunsch natürlich auch den Toyo-Hinterreifen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Bunke
POWERSPORT IN MOTION
Hallo zusammen!
Das ist doch mal ne relativ klare Aussage und detailierte Stellungnahme zu dem Thema!
Da liegen doch die Fakten ziemlich deutlich auf dem Tisch!
Mittlerweile amüsiert/langweilt sich bestimmt der eine oder andere bei diesem endlos diskutiertem Thema,wozu eigentlich der Aufwand???
Ich fahre die Reifen mit denen ich keinerlei Probleme vor dem Gesetz,TÜV, usw. bekomme und das Geld dafür muss ich halt beim Spydern ausgeben (egal welche Marke).Bei allem anderen (Bekleidung,Helme Zubehör)werden doch auch teilweise Unsummen auf den Kopf gehauen!
Also alles immer in Relation setzen und jeder wie ihm beliebt...
Gruß Hansi
Da bin ich aber froh, dass es hier in Deutschland auch Prüfer gibt, die so viel Sachverstand und Selbstbewusstsein besitzen, dass sie solche Knebelvorgaben der Hersteller erkennen und außer Kraft setzen. Und ich bin froh, dass es Werkstätten in Deutschland gibt, die mit den TÜV zusammenarbeiten und im Sinne ihrer Kunden beraten und entscheiden.Stellungnahme Scholly's
Dank einer solchen Werkstatt fühle ich mich seit 4 Jahren und rund 40000 gefahrenen Kilometern, vor allem bei Regem, mit meiner Conti und Toyo Kombination wesentlich wohler und sicherer.
Das BRP bei ihren ausgiebigen Tests der Kenda wohl eher wirtschaftliche als sicherheitstechnische Aspekte im Focus hatten und haben, dürfte wohl jedem klar sein.
Wie sonst lässt sich erklären, dass ein taiwanischer Hersteller namens Kenda, der sonst in der westlichen mobilen Welt keine wesentliche Rolle spielt, ausgerechnet beim Spyder sicherheitstechnisch besser als alle etablierten und namhaften Herstellern sein soll.
Mein lieber Scholli, nur weiter so.
Gruß
Heinz
F3T Limeted Special Series Triple Black Modell 2016
my motivation, my drive
Hallo
das kann ich so nicht ganz stehen lassen, dazu gibt es auch mehrere Urteile.
"In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm jetzt deutlich gemacht, dass eine Haftung für fehlerhafte Gutachten des TÜV besteht. Da TÜV-Prüfer im Rahmen der Durchführung der Hauptuntersuchung hoheitlich handeln, ist ein Schadenersatzanspruch nach dem so genannten Staatshaftungsrecht gegen das Bundesland zu richten, in der sich die Prüfstelle befindet. Das Staatshaftungsrecht stellt aufgrund seines vielfach als überholt angesehenen Systems eine große Hürde dar, die das OLG Hamm zu Gunsten des Geschädigten fällte."
Also haftet nicht der Prüfer oder die Werkstatt die dieses einträgt sonder das Bundesland wenn etwas nicht stimmen sollte!!!
Wenn eine Werkstatt oder ein Kunde einen anderen Reifen ohne MC-Kennung montiert und einträgt oder eintragen lässt wird automatisch die MC-Kennung ausgetragen etwas anderes würde ein Prüfer(egal ob Dekra oder TÜV) nie machen.
Diese Empfehlungen(von den Scholly hier schreibt) machen alle Hersteller ob Auto, Motorrad, Kaffeemaschine oder Waschmaschine alle geben Ihre Empfehlungen ab für ein Produkt(von dem Sie ordentlich Geld bekommen) dass es das beste für Ihr Material/Maschine/Gerät wäre.
Wer von euch kauft sich eine Kaffeemaschine oder ein Waschmaschine und hält sich an die Empfehlungen des Herstellers??????
Ihr(Scholly) macht diese Eintragungen nicht da Ihr sehr Loyal zu BRP steht, das ist ja in Ordnung.
Dann steht aber bitte dazu und kommt nicht mit der Haftung, denn das stimmt einfach nicht!
Alles andere zu den Reifen wurde schon mehrmals gesagt und muss nicht wiederholt werden.