Moin Moin
Einfach nur Geil das Teil. Meinen tiefsten Respekt für Christian. Das Teil ist fürs Ego, ich könnte muss ja aber nicht. Aber um den ein oder anderen mal zu ärgern ganz nett.
Moin Moin
Einfach nur Geil das Teil. Meinen tiefsten Respekt für Christian. Das Teil ist fürs Ego, ich könnte muss ja aber nicht. Aber um den ein oder anderen mal zu ärgern ganz nett.
Mit freundlichem Gruß Monschy Fehlendes Talent wird durch Wahnsinn ersetzt!!
Hallo Hansi
mit der Schutzkleidung muss ich dir recht geben, ist absolut unzureichend.
Wenn die, wie du es hier aufführst, z.B. die Auspuffanlage eingetragen ist kann Sie von einem anderen Tüv nicht wieder ausgetragen werden
Egal wie streng die sind oder sein wollen.
Was einmal in den Papieren steht, steht dort und hat bestand
Nach dann wärs ja gut!
Griassle Hansi
Für das Teil würde ich jeden Spyder im Rhein versenken.
Wei bescheiden sähe die Kiste denn mit Windschild aus.
Hier ist die Beschleunigung wichtig.
Und Geiles driften.
Aber das sollten Spyderfahrer doch verstehen.
Nur ist es leider so das jeder Andere Tüv Prüfer solche Fahrzeuge Stillegen kann ,wenn er Sicherheitsbedenken hat.Dann wird es interessant.
Gruß
Mario
Geändert von Dachdecker (22.01.2017 um 08:27 Uhr)
So ähnlich sehe ich das auch...
Allerdings net wegen Sicherheitsbedenken sondern eher wegen der bestimmt mehr als grenzwertigen Phonzahlen.Unser TÜV hat schon so manchen Harleyfahrer heimgeschickt da Schnappatmung bei Messung der dB-Werte!!!
Und das Teil ist bestimmt nicht leise,sonst klingts ja schei...e! (reimt sich sogar)!
Gruß Hansi
Nur ist es leider so das jeder Andere Tüv Prüfer solche Fahrzeuge Stillegen kann ,wenn er Sicherheitsbedenken hat.Dann wird es interessant.
Gruß
Mario[/QUOTE]
Was sollen andere Prüfer stilllegen können? Wenn alles auber in den Papieren eingetragen (wie auch immer!) "siehe Aussage Ausgetreten" Punkt.
Wenn du es glaubst dann will ich deinen Glauben nicht stören.
Punkt.
Bei einer Abgasanlage ist das klar geregelt, alles geht nach Zahlen. Es wird das Fahrgeräusch eingetragen (ist gesetzlich limitiert) und das Standgeräusch (so laut wie es bei Abnahme ist, es gibt kein Limit).
Wenn nun bei einer mobilen Kontrolle Zweifel aufkommt, dass der dB Wert fürs Standgeräusch nicht dem eingetragenen Limit entspricht (ist sehr schnell gemessen), oder aber auch wenn das Fahrgeräuch begründet angezweifelt wird, kann dich die Polizei zur Nachkontrolle schicken. Da wird dann genauer nachgemessen... und im Bedarfsfall auch mit deutlich mehr Aufwand das Fahrgeräusch. Und da zählt halt die Zahl die rauskommt, ob das was montiert ist den eingetragenen Werten entspricht.
Andere Eintragungen können nach Ausnahmen nach §70 STVZO gemacht worden sein. Das steht dann begründet in den Papieren. Damit wird dann irgendeine Vorschrift ausgesetzt, solange die Veränderung nicht verkehrssicherheitsgefährdend ist. Solche Ausnahmeeintragungen kann nicht einfach irgendwer widerrufen. Ausser wenn sich klar eine Gefährdung darstellt.
Claus
Dachdecker, du stellst hier was in den Raum, dann mal los! Habe eben meinen KFZ-Sachverständigen (Freund) deine Zeilen gezeigt. Er nur "Kopfschüttel".