hmm, habe hier schon öfter gelesen, wegen 2 Nummernschilder usw.
1.) Wäre das nicht eine Bauartliche Veränderung da BRP keine Halterung für Vorne vorgesehen hat? Auch wird es kritisch wenn das Nummernschild vorne am Spoiler angebracht werden sollte wegen der Aerodynamik vom Fahrzeug (Fahrverhalten, Verwirbelung der Luft) und die Luftzirkulation zu den Kühlern ist stark beeinträchtig.
2.) Im Schreiben vom Kraftfahrt Bundesamt von BRP steht unter 3.11 das bei Fahrzeugen nach 3.1.1 auf ein Anbringen eines vorderen amtlichen Kennzeichens verzichtet wird.
Also wo liegt der Haken?