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Thema: Mit neuen Reifen zum TÜV

  1. #11
    Mitglied Avatar von badischer
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    Hallo, ich danke euch für das umfangreiche Feedbak. Jetzt bin ich etwas schlauer.
    Ich versuche es bei einer anderen Stelle.

    Grüße aus Oberfranken
    badischer

  2. #12
    Junior Avatar von Harry0738
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    Wenn Du hier in meiner Gegend wohnen würdest könnte ich die eine empfehlen.

    Aber von Oberfranken aus ist es doch recht weit.
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  3. #13
    Junior Avatar von Harry0738
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    Ich habe nochmal etwas nachgedacht.

    Wenn ein reifen einen kleineren Durchmesser hat, dann muss er sich für eine bestimmte definierte Strecke, z.B. 100 km öfter drehen als sein größerer Kollege. Und soll diese Strecke z.B. innerhalb einer Stunde zurück gelegt werden, dann müsste er sich dafür schneller drehen.

    Dem entsprechend zeigt ein Tacho in diesem Fall also eine höhere Geschwindigkeit als die Gefahrene. Was kein Problem ist. Da eine zu schnelle Anzeige in einem bestimmten Rahmen (für Fahrzeuge ab EZ 01.01.1991) +10% +4 km/h erlaubt ist.

    Daraus kann man ableiten das auch 0% +4 km/h erlaubt sind, bzw. mindestens 4 km/h mehr als die wirklich gefahrene Geschwindigkeit angezeigt werden muss.

    Daher kommt aber übrigens nicht der Toleranzabzug von 3% oder mindestens 3 km/h bei Geschwindigkeitsverstössen.
    Die sind ausschließlich der Ungenauigkeit der verwendeten Geräte geschuldet.

    Denn wenn man laut Tacho 100 km/h fährt sind es ja nur maximal echte 96 km/h, also warum sollten die Wegelagerer aus diesem Grund noch etwas abziehen.
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  4. #14
    Mentor Avatar von Tourensohn
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    Ich werfe mal eine ganz andere Frage in den Raum:

    Wo wird denn das Tachosignal abgegriffen..??
    Eine Tachowelle gibt es ja eh nicht - also bleibt im Grunde nur, dass der Signalgeber getriebeseitig seinen Impuls sendet.
    Das Getriebe ist zwangsläufig mit dem Hinterrad (Antriebsrad) verbunden..

    Demnach verfälscht ein größeres oder auch ein kleineres Vorderrad keinesfalls das Tachosignal.

    Das nur mal so am Rande

    Gruß vom Tourensohn
    Spyder STS-SE5 V2 (MY 2014), v Bridgestone, h Toyo, Wilbers v u h , Beifahrerrückenlehne, Koffersystem, Komfortsitz, Navi uvm.

  5. #15
    Junior Avatar von Harry0738
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    Ich meine mal gelesen zu haben das es von einem (oder beiden ?) ABS-Sensor(en) der Vorderräder kommt...
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  6. #16
    Senior Avatar von Michaaa
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    Am Hinterrad .
    Grüße Micha

  7. #17
    Mitglied Avatar von badischer
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    Moin.
    das ist das was der TÜV-Prüfer meinte, nehm ich an, wenn das Signal von den ABS' kommt, vorne, dann drehen sich die Vorderräder schneller und das ist eine Abweichung vom tatsächlichem, deshalb möchte er eine Umbedenklichkeitsbescheinigung und die bekomme ich nicht, woher auch. Die CanAm Deutschland weist dich auf ihrer Händler. Einer hat mich schon abgwiesen.
    Am End bleibt mir nicht anderes übrig, Originalgröße wieder montieren. Trotz, ich versuch es bei anderem TÜV.

  8. #18
    Junior Avatar von Harry0738
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    Hmm, wie gesagt, ein Rad mit kleinerem Umfang muss sich für eine bestimmte Strecke öfter drehen als eines mit größerem Umfang.

    Soll es diese Strecke in der gleichen Zeit zurück legen wie das größere, muss es sich dafür schneller drehen.

    Dreht es es sich schneller, zeigt der Tacho auch schneller an.

    Und dies ist im Bereich von +10% + 4km/h erlaubt.

    Dieser Toleranzbereich wird durch deine Änderung ganz bestimmt nicht überschritten!
    Wäre das Rad größer, würde der Tacho weniger anzeigen, dann könnte es tatsächlich eng werden.

    Vielleicht wird der Prüfer ja etwas einsichtiger, wenn Du ihm das mal so erklärst.

    Und wenn Tourensohn/Micha damit Recht haben, dass dass Tachosignal vom Getriebe oder Hinterrad ABS-Sensor kommt,
    dann spielt es eh keine Rolle!
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  9. #19
    Mentor Avatar von Tourensohn
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    Es gibt ja "Badische" und "Unsymbadische" - wo Du den TÜVler am Ende einordnest musst Du selbst entscheiden..

    Allerdings verstehe ich nicht, warum Du aufs Blaue zum TÜV fährst und dann enttäuscht bist, wenn Du den erhofften Segen nicht bekommst..

    Das Forum hier ist voll von wochenlangen Endlosdiskussionen und Meinungsaustausch über Rad/Reifenkombinationen und Herstellerinformationen.
    Vielleicht solltest Du Dir den ein oder anderen Beitrag dazu noch einmal quer lesen.

    Am Ende wirst Du feststellen, dass es Prüfer gibt, die auf die im Schein manifestierten Vorgaben pfeifen - gerne die im Osten - und es wieder andere Prüforganisationen gibt, die es haargenau nehmen.

    Schade nur, dass Du nun wieder Geld in die Hand nehmen musst um Dir Reifen in Originalgröße zu kaufen und Du außer Kenda vermutlich keinen Reifen finden wirst mit der sagenumwobenen "MC"-Kennung.
    Die wird Dein Prüfer vor Ort falls fehlend wahrscheinlich sonst erneut reklamieren..

    Ich drücke die Daumen!

    Gruß vom Tourensohn
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  10. #20
    Junior Avatar von Harry0738
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    Ja, gerade das mit der MC Kennung wird hier ja immer wieder diskutiert.

    Aber eigentlich ist ja rechtswiedrig, weil sie in der Amtlichen Betriebserlaubnis für alle 3 Rädrigen can-am Fahrzeug
    bei der Reifengröße nicht enthalten ist und von BRP in die COC hineingeschmuggelt wurde.

    Desweiteren sind MC und MC1 eingetragene OE Kennungen von Pirelli für McLaren.

    Soviel nur mal kurz zum MC.

    Aber weitere Diskusionen dazu sollten wir hier nicht führe, weil es ja eigentlich nur um eine andere Reifengröße geht
    und das Thema doch verfälschen würde.

    Und an anderen Stellen wird, bzw. wurde ja bereits ausgiebig genug darüber diskutiert.

    Ach, und der ist gut:
    Es gibt ja "Badische" und "Unsymbadische"

    Den muss ich mir unbedingt merken!
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