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Thema: Führschein Klasse B + Zusatz Klasse A

  1. #1

    Führschein Klasse B + Zusatz Klasse A

    Hallo,
    ich habe eine Frage bzgl. des benötigten Führerscheins zum Fahren einer Spyder F3. Ich habe einen potentiellen Käufer für mein Trike. Dieser hat einen Führerschein mit folgenden Einträgen: Klasse B, Klasse A mit Kennziffern 79.03 und 79.04. Nach meiner Recherche erlaubt die 79.03 das Führen von dreirädigen Fahrzeugen über 15Kw bzw. 45 km/h.

    Meine Fragen an die Spyder-Fahrer. Wer hat ebenfalls einen Führerschein der Klasse B mit den Einträgen 79.03 in der Klasse A? Und wurdet Ihr schon mal von der Polizei kontrolliert?

    Hintergrund: Der Käufer hat bzgl. des Führerscheins für eine Spyder bei der Anmeldestelle, bei einem Fahrlehrer und einer Polizeistreife nachgefragt. Alle drei konnten ihm keine Auskunft geben bzw. fragten nach dem Fahrzeugschein. Ich selber habe nur den Führerschein der Klasse A ohne Einschränkungen.

    Danke für eure Hilfe

  2. #2
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Hallo,

    in Deutschland spielt das alles keine Rolle: Für den Spyder benötigt man entweder den Führerschein Klasse A oder B.

    Im europäischen Ausland kann es anders sein. Hier ist es vorteilhaft, wenn man neben dem PKW-Führerschein (Klasse B) auch noch den Motorrad-Führerschein Klasse A (mit der entsprechenden Einschränkung für 3-rädrige Fahrzeuge) hat.

    Ich selbst verfüge auch "nur" über einen Führerschein der Klasse 3; hatte aber noch nie Probleme damit - OK, ich wurde außerhalb Deutschlands auch noch nie kontrolliert. Mein Frau hat ihren "rosa Lappen" erst später getauscht und dann automatisch den Motorradführerschein mit Einschränkung bekommen. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man seinen "Scheckkarten-Führerschein" auf eigene Kosten umtauschen, dann bekommt man auch den A-Führerschein mit d er Beschränkung auf 3-rädrige Fahrzeuge.

    Gruß,
    Alex
    BADEN - Alles andere ist nur schwimmen!
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  3. #3
    Ryder Avatar von Spydercharly
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    Hallo,
    das findet man auf der Can Am Hompage !

    Screenshot_20230614-221742_Chrome.jpg

    Grüße, Jörg
    Es is nix so schlimm, dass es ach net für ebbes gudd is !

  4. #4
    Junior
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    Hallo,
    demnach kann also jeder, der einen Pkw-Führerschein hat und älter als 21 Jahre ist, ein solches Trike fahren.

    Grüße von Hermann

  5. #5
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    @Hermann: In Deutschland: ja, im Rest der EU bzw. der Welt: vielleicht, eben so wie's im Screenshot von @Spydercharly zu lesen ist ...

    Ich muss mal bei meinem Junior im Schein nachschauen: der ist jetzt 20. Wäre interessant zu wissen, ob er diesen Zusatz zur Klasse A bereits eingetragen hat, oder ob er mit 21 einen neuen Führerschein beantragen muss?!

    Gruß,
    Alex
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  6. #6
    Senior Avatar von SpeedFlap
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    Jeder der einen alten B Führerschein von vor 2013 umtauscht, bekommt die Klasse A mit Schlüsseln 79.03 und 79.04 automatisch eingetragen.
    Das ist ein Kunstgriff, um den Bestandsschutz für die Berechtigungen der deutschen Fahrerlaubnis so umzusetzen, dass es auch im EU Ausland rechtssicher und nachprüfbar ist. Nachprüfbar heisst aber nicht automatisch "verstanden" von jedem, der den Führerschein kontrolliert.

    Also eine etwas humpelige Lösung, um die verschiedenen nationalen Einzellösungen der Staaten EU-weit anzugleichen.

    Nehmt euch bei einer Führerscheinkontrolle im Ausland einfach etwas mehr Zeit.

  7. #7
    Vielen Dank an aller für eure Antworten. Die geschilderten Tatsachen sind mir alle bekannt. Mir ging es eher um "Erfahrungsberichte". Also welcher Führerscheininhaber mit Klasse B und Klasse A 79.03 wurde schon mal kontrolliert und wie hat die Polizei darauf reagiert? Wusste Sie von der Regelung?

  8. #8
    Zitat Zitat von Barbarossa Beitrag anzeigen
    Ich muss mal bei meinem Junior im Schein nachschauen: der ist jetzt 20. Wäre interessant zu wissen, ob er diesen Zusatz zur Klasse A bereits eingetragen hat, oder ob er mit 21 einen neuen Führerschein beantragen muss?!
    Hallo Alex,
    nach meiner Recherche müsste im Führerschein Deines Sohnes die Schlüsselzahl 194 zu finden sein. Dies erlaubt in Deutschland das Fahren von Trikes - siehe hierzu Tabelle "II. nationale Schlüsselzahlen" auf folgender Webseite: https://www.flvbw.de/infos-fuer-fahr...age-9-fev.html

  9. #9
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Also welcher Führerscheininhaber mit Klasse B und Klasse A 79.03 wurde schon mal kontrolliert ...
    Wenn doch beides vorhanden ist - Klasse A und B - was soll da noch fragwürdig sein? Das passt ja dann auf jeden Fall!

    Viel interessanter wäre m. M. n. die Frage, ob jemand, der ausschließlich die Klasse A besitzt, schon einmal Probleme hatte; meines Wissens war das nämlich früher nicht ausreichend!

    Aber egal, Freiwillige vor ...

    Gruß,
    Alex
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  10. #10
    Zitat Zitat von Barbarossa Beitrag anzeigen
    Wenn doch beides vorhanden ist - Klasse A und B - was soll da noch fragwürdig sein? Das passt ja dann auf jeden Fall!
    Hallo Alex,
    ganz Deiner Meinung. Nur hat mein Käufer eben keine konkrete, positive Aussage von offiziellen Stellen bekommen. Deshalb habe ich angeboten, die Frage hier im Forum zu stellen.

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