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Thema: Ryker M/C Kennung Reifen

  1. #31
    Ryder
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    Es gibt also neben dem altbekannten KR21 und dem Aftermarket-Reifen KR20 (Kanine) noch den KR31,
    der ebenfalls in der BRP-Erstausrüstung auf den Fahrzeugen ist, aber ein "M/C" hinter der Größenbezeichnung trägt.

    Zitat Zitat von Barbarossa Beitrag anzeigen
    KR31 ist die Bezeichnung der Kenda Vorderreifen, die ab Werk montiert werden. Steht es auch im Betriebshandbuch im Anhang!
    Das habe ich auch gerade nochmal in diversen Handbüchern nachgesehen, da steht aber halt immer der KR31 für vorne ganz klar auch mit dem
    "MC" vor der Größenbezeichnung drin, so wie altbekannt.
    Auf dem Reifen stehts aber dann doch nicht so bezeichnet wie im Handbuch, sondern als "M/C" dahinter.

    Siehe hier z.B. im Handbuch zum aktuellen RT 2022:

    RT 2022.jpg

    Das bedeutet dann, das aktuelle Fahrzeuge in BRP-Erstausrüstung tatsächlich zwei verschiedene Reifentypen montiert haben?
    Vorne den KR31 mit dem "M/C" hinter der Größenbezeichnung und hinten den KR21 mit dem "MC" vor der Größenbezeichnung.
    Und in den Papiere und dem Handbuch zu genau diesem Fahrzeug stehts dann aber für vorne und hinten in beiden Fällen als "MC" drin.
    Verwirrender und undurchsichtiger gehts kaum noch ...

    @Alex:
    Ist das bei Deinem RT 2020 dann ebenfalls genauso (KR31 mit "M/C" vorne drauf und KR21 mit "MC" hinten drauf)?

    Gruß
    Michael
    Spyder RT Ltd 2012 + Ryker Rally 2020

  2. #32
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Hallo,

    mein RT ist ein 2021er Modell. Auf den Reifen steht das MC - ohne Schrägstrich - vor der Größenbezeichnung - so wie es auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht.

    Vielleicht hat sich das beim 2022er Modell jetzt geändert ...?!

    Gruß,
    Alex
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  3. #33
    Ryder
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    Zitat Zitat von Barbarossa Beitrag anzeigen
    ... mein RT ist ein 2021er Modell. Auf den Reifen steht das MC - ohne Schrägstrich ...
    Und das ist tatsächlich auch ein KR31 vorne und ein KR21 hinten?
    Und auf diesem gleichen Typ KR31 vorne steht bei Dir ein "MC" vor der Größenbezeichnung?
    Es gibt also vom KR31 schon alleine zwei verschiedenartig bezeichnete Versionen?

    Ich fasse es nicht ... was soll man dazu noch sagen ...

    Gruß
    Michael
    Spyder RT Ltd 2012 + Ryker Rally 2020

  4. #34
    Ryder
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    Alex, ich hab grad ins Handbuch Deines 2021er RTs geschaut, da steht gar nichts von MC, weder mit noch ohne "/".
    Wahrscheinlich hat BRP bei dem ganzen Durcheinander selbst nicht mehr gewusst, was sie jetzt eigentlich reinschreiben sollen:

    RT 2021.jpg

    Kannst also vermutlich montieren was Du willst

    Gruß
    Michael
    Spyder RT Ltd 2012 + Ryker Rally 2020

  5. #35
    Senior Avatar von SpeedFlap
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    Ich versuch grad, die rechtliche Grundlage für die M/C zu finden.

    In der UN-ECE-R75 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Krafträder und Mopeds" steht:

    3.1.12. Eine Kennzeichnung der Reifen-Felgen-Gestaltung, falls es sich nicht um eine Standardausführung
    handelt, unmittelbar nach der Felgendurchmesseraufschrift nach Absatz 2.16.3 dieser Regelung.
    Bei Reifen für Felgen mit einem Durchmesser, der dem Kode 13 (330 mm) oder größer ent
    spricht, muss diese Angabe „M/C“ lauten.
    Diese Vorschrift gilt nicht bei den Reifengrößen, die in
    den Tabellen des Anhangs 5 dieser Regelung aufgelistet sind.

    Das sagt erstmal nur aus, dass zugelassene Motorradreifen den M/C Aufdruck haben müssen.
    Der Umkehrschluss, dass "andere" Reifen kein M/C haben dürfen, ergibt sich daraus nicht.

    Ebenso ergibt sich daraus nicht, dass L5e Fahrzeuge ohne Neigetechnik zwingend M/C Reifen fahren müssten.
    Ich sehe hier also auch für L5e ein "kann M/C haben", aber kein "muss".

    Vielleicht kennt jemand noch eine Norm, wonach man z.B. auf PKW kein M/C fahren darf. Aber selbst dann wäre L5e wieder neue Grauzone.

    Ich hab so das Gefühl, BRP hat die Wertlosigkeit der MC Vorgabe erkannt, und nutzt jetzt M/C um eine rechtliche Bindungswirkung zu erreichen. Guter Schachzug.
    Aber auch das könnte evtl. durch eine grundsätzliche Klärung ausgehebelt werden.

  6. #36
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Hallo,

    so sieht das bei meinem 2021er RT aus:

    20220904_195801.jpg 20220904_195729.jpg

    Was besonders merkwürdig ist, ist der zusätzliche Aufdruck "For Special Motorcylce Use Only". Da weder der Spyder, noch der Ryker ein "Motorcycle" ist, dürfte man diesen Reifen eigentlich gar nicht verwenden! Wahrscheinlich liegt das an der Klassifizierung bzw. Gesetzgebung in Nordamerika?!

    Da mein Hinterreifen nach knapp 18.000 km "fast durch" ist, werde ich mich jetzt auch mal intensiver mit dem Thema beschäftigen. Mal sehen, was mein TÜV mittlerweile sagt ...

    Gruß,
    Alex
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  7. #37
    Ryder
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    Es gibt also vom KR31 tatsächlich zwei Versionen, die unterschiedlich bezeichnet sind.
    Die von Alf mit dem ungewöhnlichen "M/C" hiner der Größenbezeichnung und die von Alex mit dem bekannten "MC" vor der Größenbezeichnung.

    Entweder gab es da eine Veränderung seitens Kenda und die Version von Alf ist die neuere Variante oder es handelt sich innerhalb des Types KR31
    um zwei nebeneinander produzierte Unterversionen (das halte ich für wahrscheinicher).

    Der Typ von Alf ist ja ein KR31-D5 und der von Alex ein anderer KR31 (vermutlich "-T4", man kanns nicht genau entziffer, vielleicht könnte Alex das noch nachreichen).
    Könnte es sein, das die "MC" Variante von Alex immer noch die BRP-Erstausrüstung ist und vermutlich diejenige die von Kenda an BRP zu diesem Zweck geliefert wird?

    Vielleicht könnte mal der ein oder andere mit einem neuen Fahrzeug aus 2022 bei sich nachsehen, ob seine BPR-Erstausrüstung vorne mit KR31 und "MC" ist.
    Oder vielleicht ist ja mal jemand bei einem Händler unterwegs und kann im Showroom mal nachsehen mit welchen Reifen die Neufahrzeuge da stehen.
    Ich kann mir fast nicht vorstellen, das BRP in seinen Handbüchern und Papieren "MC" stehen hat und die Fahrzeuge dann trotzdem mit "M/C"-Reifen ausliefert.

    Gruß
    Michael
    Spyder RT Ltd 2012 + Ryker Rally 2020

  8. #38
    Mentor Avatar von chris
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    Zitat Zitat von SpeedFlap Beitrag anzeigen
    [I]3.1.12. Eine Kennzeichnung der Reifen-Felgen-Gestaltung, falls es sich nicht um eine Standardausführung
    handelt, unmittelbar nach der Felgendurchmesseraufschrift nach Absatz 2.16.3 dieser Regelung.
    Bei Reifen für Felgen mit einem Durchmesser, der dem Kode 13 (330 mm) oder größer ent
    spricht, muss diese Angabe „M/C“ lauten.
    Diese Vorschrift gilt nicht bei den Reifengrößen, die in
    den Tabellen des Anhangs 5 dieser Regelung aufgelistet sind.
    verbaut sind ja eindeutig "J" Autofelgen - da müssen auch "Autoreifen drauf ! ich hab das hier gefunden -:
    Angehängte Grafiken Angehängte Grafiken
    ..die wahren abenteuer sind nicht im kopf ..
    denn sind sie nur im kopf - sind sie nirgendwo...

  9. #39
    Ryder
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    Zitat Zitat von Barbarossa Beitrag anzeigen
    Was besonders merkwürdig ist, ist der zusätzliche Aufdruck "For Special Motorcylce Use Only"
    Das ist jetzt speziell bei diesem KR31 aber glaube ich keine Neuerung.

    Soweit ich mich erinnern kann, steht das auf allen Kenda Reifen für Spyder und Ryker schon immer so drauf, auch auf dem altbekannten Typen KR21 und dem neueren KR20 (Kanine).
    Das würde mich jetzt auch nicht so besonders stören ... Spyder und Ryker sind ja eine Art "spezielles Motorrad" auch wenn die Klassifizierung mit L5e bei uns nicht unbedingt für
    ein gewöhnlich bekanntes Motorrad steht.
    Bei Motorrädern mit dauerhaft montiertem Beiwagen habe ich auch schon gesehen, das da normale "Autoreifen" wie bei unseren Fahrzeugen montiert sind,
    das wäre dann ja auch eine Art "spezielles Motorrad" und würde stimmig sein.

    Gruß
    Michael
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  10. #40
    Senior Avatar von SpeedFlap
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    Chris,

    Der von dir gepostete Ausschnitt zitiert die 92/23 EWG. Die hab ich mal durchkämmt:
    - nirgends ist von M/C die Rede
    - L3 / L5 ist nicht erwähnt

    Aber jetzt:

    3.7 Sonderfälle
    3.7.4. Im Falle eines Fahrzeugs , das aufgrund besonderer Verwendungsbedingungen mit anderen Reifen als Reifen für
    Personenkraftwagen oder Nutzfahrzeugreifen ausgerüstet ist ( z . B. Landmaschinenreifen , Industriefahrzeugreifen ,
    Motorradreifen ), findet Anhang II keine Anwendung , sofern sich die zuständige Behörde davon überzeugt hat , daß die
    montierten Reifen für die Betriebsbedingungen des Fahrzeugs geeignet sind

    Anhang II beschreibt dann die Anforderungen für Reifen und die Aufschriften.

    Ich übersetze das so:

    Hersteller zeigt dem TÜV das "Sonderfall" Fahrzeug mit den PKW/Motorradreifen Zwittern, der TÜV findet das in Ordnung und schreibt es in die ABE.
    Damit entfällt die Anforderung, dass ein bestimmter so und so gearteter Reifen (z.b. mit M/C Aufdruck) nicht montiert werden dürfte.

    Das alles schliesst aber nicht aus, dass man wahlweise einen gewöhnlichen PKW Radialreifen montieren kann. Es muss nur abgenommen und eingetragen sein. Die Kunst besteht darin, den Sachverständigen zu überzeugen, dass für diese Anwendung ein PKW Radialreifen mindestens genauso gut geeignet ist.
    Geändert von SpeedFlap (05.09.2022 um 10:34 Uhr)

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