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Thema: Warnblinker

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Ryder
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    Zitat Zitat von Quaddy Beitrag anzeigen
    ... für den Ryker ist eine Warnblinkeranlange nicht erforderlich.
    Ja, das ist bekannt, dass es eigentlich keine Warnblinkanlage an diesem Fahrzeug braucht ... trotzdem danke für den Hinweis.
    In diesem Beitrag geht es aber um die Frage, ob die Art der Ausführung des BRP-Rüstsatzes 219400932 konform zur deutschen StVZO ist.

    Gruß
    Michael
    Spyder RT Ltd 2012 + Ryker Rally 2020

  2. #2
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    Moin moin,

    dann werde ich mal den Text der EG-RL mit zur HU nehmen - nur zur Sicherheit.
    Und dann berichte ich, was die Dekra dazu sagt.
    Viele Grüße von Jörg S. aus D. an der E.

  3. #3
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    Kurze Rückmeldung von mir:
    Bei der HU ging alles glatt. Allerdings machte der Prüfer einen leicht überforderten Eindruck - auch schon beim Kunden vor mir mit "normalem" Kfz - er hat bei mir weder die Warnblinkanlage probiert noch wollte er das Warndreieck oder sowas sehen.
    Witzig war die Aufforderung bei der AU: Drehen Sie mal den Motor auf 2500 U/min hoch (das wünschte sein Messcomputer so, weil er Motorrad als Prüfling eingegeben hatte). Ich meinte daraufhin, dass ich das gerne mache, wenn sein Schlauch lang genug ist.
    Viele Grüße von Jörg S. aus D. an der E.

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