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Thema: Europäische Zulassung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Mitglied
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    Europäische Zulassung

    Hallo Freunde. Verzeihen Sie erst einmal die Sprache, denn da ich kein Deutsch spreche, habe ich mich in die Hände des Google-Übersetzers begeben.
    Ich bin 66 Jahre alt und lebe in der Nähe von Barcelona, ​​​​Katalonien.
    Ich bin Rentner und habe sie über das Internet kennengelernt.
    Einige der Themen erschienen mir interessant und ich verfolge sie regelmäßig, obwohl ich sie aufgrund der Sprache noch nicht geschrieben habe.
    Ich wollte Sie fragen, wie der Spyder in Deutschland zugelassen ist. Wir haben es als 0600 - Le5-A und sie fangen an, uns zu bestrafen, weil wir auf 70 km/h begrenzt sind. Kennen Sie die europäischen Vorschriften zu diesem Thema?
    Diese Einschränkung, die BRP nicht bestritten hat, ist ein großes Problem für alle Benutzer in Spanien, wie Sie verstehen können.
    Ich hoffe, die Übersetzung ist halbwegs verständlich. Danke.

  2. #2
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Hola omarthy,

    bienvenido a los foros de Spyder

    Der Google Übersetzer hat gute Dienste geleistet!

    Unser Fahrzeuge werden in Deutschland auch in die Fahrzeugklasse L5e-A eingruppiert; das ist schon korrekt. Siehe auch folgender Wikipedia Artikel: EG-Fahrzeugklasse

    L5e-A bedeutet: "Dreirädriges Kraftfahrzeug mit drei symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren, 15 kW bei Elektroantrieb, Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h". Eine Beschränkung auf 70 km/h wäre mir neu?!

    Gruß,
    Alex
    BADEN - Alles andere ist nur schwimmen!
    Spyder RT LTD - Modell 2021 - Reflexsilber Metallic / Nero

  3. #3
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    Danke für deine Antwort. Die Sache mit der Begrenzung ist auch eine Überraschung für uns, weil wir dachten, wir wären einem Motorrad assimiliert. Einige Transitagenten verhängen jedoch Bußgelder auf der Grundlage dieser Beschränkung. Das Schlimmste ist, dass BRP nichts sagt und wir uns ein wenig unbeaufsichtigt sehen.

  4. #4
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Ein Spyder hat nichts mit einem Motorrad zu tun! Die Fahrzeugklasse lautet eindeutig L5e-A. Dies bedeutet wiederum, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, dessen Höchstgeschwindigkeit > 45 km/h ist.

    Hier handelt es sich um europäisches Recht, d.h. es gilt sowohl in Deutschland, als auch in Spanien!

    Auf welcher Grundlage sollt ihr eine Strafe zahlen?

    Gruß,
    Alex
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  5. #5
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    In der Beschwerde heißt es: Beobachtungen: Aufgrund der Eigenschaften des Fahrzeugs beträgt seine Höchstgeschwindigkeit 70 km/h. Beschwerde per Funk erhalten. Beweisfotos gibt es.

    Der Fahrer fuhr also 140 auf der Autobahn und anstatt ihn für die Überschreitung von 120 bis 140 zu bestrafen, belegten sie ihn für die Überschreitung von 70 bis 150. Was eine Strafanzeige impliziert.

  6. #6
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Diese Behauptung entbehrt doch offensichtlich jeglicher rechtlichen Grundlage! Waren das überhaupt echte Polizisten bzw. Vollzugsbeamte? Das hört sich für mich eher nach "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" an ...

    Gruß,
    Alex
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