Ich lese noch etwas anderes im Gesetz:

Artikel 48. Höchstgeschwindigkeiten auf Straßen außerhalb von Städten.
1. Die Höchstgeschwindigkeiten, die außer in den in Artikel 51 vorgesehenen Fällen nicht überschritten werden dürfen, sind die folgenden:

zu)
Autos, Motorräder, Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg, Pick-up
.......... bla bla bla ...

Autobahn und Schnellstraße

120

90
Konventionell

1. Auf konventionellen Straßen mit räumlicher Trennung der beiden Verkehrsrichtungen darf der Straßeneigentümer eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für Pkw, Motorräder und Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg oder weniger festlegen.

2.º Für motorradähnliche dreirädrige Fahrzeuge gelten die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für zweirädrige Motorräder.

Das würde ich für mich in Anspruch nehmen

weiter unten dann :
h) Dreirädrige Fahrzeuge und Quads auf jeder Art von Straße, auf der ihr Verkehr erlaubt ist, gilt die Grenze von 70 Stundenkilometern.

Meine Spyder ist eindeutig ein motorradähnliches dreirädriges Fahrzeug.

Ist also für mich in Spanien kein Problem