Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 23

Thema: Tagsüber generell mit Fernlicht fahren?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Junior Avatar von patchmatch
    Registriert seit
    19.03.2021
    Ort
    in der Nordheide südwestlich von Hamburg
    Beiträge
    139

    Frage Tagsüber generell mit Fernlicht fahren?

    Moin!

    Ich habe meine F3-LTD Modell 2019 nun ca. 2 Wochen. Da es leider gerade regnet, bin ich dabei, die Bedienungsanleitung zu lesen statt nette Ausflüge zu machen. Im Selbsttest-Fragebogen lag ich bei der Frage "Sie sollten Ihre Abblendscheinwerfer tagsüber eingeschaltet lassen, um Ihre Wahrnehmbarkeit zu erhöhen. Wahr / Falsch?" daneben. Als korrekte Antwort gibt die Bedienungsanleitung an: "Falsch - Sie sollten tagsüber das Fernlicht benutzen."
    Meiner Ansicht nach ist in §17 der Straßenverkehrsordnung geregelt, dass auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung nicht mit Fernlicht gefahren werden darf. Weiterhin ist festgelegt, dass ein Kraftrad auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten gefahren werden muss.

    Welche Meinung habt ihr? Fahrt ihr tagsüber mit Fernlicht?

    Viele Grüße aus der Nordheide

    patchmatch

  2. #2
    Novize Avatar von Kay Uwe BS
    Registriert seit
    22.09.2017
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    75
    Es sollte das Fahrlicht eingeschaltet sein. Wahrscheinlich Übersetzungsfehler ?

  3. #3
    Ryder Avatar von Tuner
    Registriert seit
    05.02.2021
    Ort
    Regensburg
    Beiträge
    363
    Der Spyder ist kein Kraftrad sondern ein KFZ der Klasse L5e. Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht ist empfohlen aber nicht Pflicht. Fernlicht ist nur dort erlaubt wo es den Gegenverkehr nicht blendet. Es eingeschaltet zu haben ist eine Belästigung im rechtlichen Sinn.

  4. #4
    Junior Avatar von Eifel Peter
    Registriert seit
    13.02.2020
    Ort
    Kall / Eifel
    Beiträge
    167
    Moin,
    das wird wohl ein Übersetzungsfehler sein.
    Aber: Ich/ wir sind sehr viel in England (Kent) unterwegs. Unser dortiger Freund fährt nur mit Fernlicht, ob Tag oder Nacht. Ich finde es ziemlich bekloppt das zu tun, wozu gibt es denn eine Wahl der Einstellung? Viele Bewohner dieser Gegend machen das so, mit der Begründung auf den verwinkelten Straßen früher wahrgenommen zu werden.... Abblenden nur im " Notfall "!

  5. #5
    Junior Avatar von patchmatch
    Registriert seit
    19.03.2021
    Ort
    in der Nordheide südwestlich von Hamburg
    Beiträge
    139
    Zitat Zitat von Eifel Peter Beitrag anzeigen
    Moin,
    das wird wohl ein Übersetzungsfehler sein.
    Ich habe in der englischen Anleitung nachgesehen. Auch dort wird empfohlen, immer mit Fernlicht zu fahren und nur nachts, wenn man andere blenden könnte, oder bei Nebel auf das Abblendlicht zu wechseln.

    Ich bin aber beruhigt, dass Ihr hier meine Auffassung teilt, das Fernlicht nur nachts zu verwenden, wenn man damit die anderen Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Das mit dem Fernlicht ist so ein Passus in der Bedienungsanleitung, den man wohl besser nicht beachtet!

    Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!

    Viele Grüße

    patchmatch

  6. #6
    Ryder Avatar von Tuner
    Registriert seit
    05.02.2021
    Ort
    Regensburg
    Beiträge
    363
    möglicherweise haben andere Länder auch andere Vorschriften - hierzulande gilt die STVo und egal was in der Bedienungsanleitung steht wird sich das Bussgeld nicht nach ihr richten
    https://www.bussgeldkatalog.de/fernlicht/

  7. #7
    Junior
    Registriert seit
    07.04.2021
    Ort
    RLP - Kreis KH / MZ
    Beiträge
    106
    Ich vermute die Empfehlung tagsüber mit Fernlicht zu fahren soll das Tagfahrlicht ersetzen.
    Tagsüber wird das Fernlicht einfach als hellere Lampe (als das Abblendlicht) erkannt und ist für den Gegenverkehr besser wahrnehmbar, ohne das er geblendet wird. Nachts gilt dies natürlich nicht.

  8. #8
    Mentor Avatar von Tourensohn
    Registriert seit
    21.04.2017
    Ort
    40699 Erkrath
    Beiträge
    1.353
    so steht es im Gesetzestext für Deutschland:

    Das Fernlicht darf nur benutzt werden, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden und die Straße selbst nicht ausreichend ausgeleuchtet ist. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, das Fernlicht tatsächlich einzusetzen.

    Somit sind wir wieder am Anfang der Diskussion und einem vermeintlichen Übersetzungsfehler im Bordbuch..


    Gruß vom Tourensohn
    Spyder STS-SE5 V2 (MY 2014), v Bridgestone, h Toyo, Wilbers v u h , Beifahrerrückenlehne, Koffersystem, Komfortsitz, Navi uvm.

  9. #9
    Senior Avatar von Michaaa
    Registriert seit
    29.05.2014
    Ort
    Bornheim zwischen Köln und Bonn
    Beiträge
    895
    Mein Popcorn ist nun leer. Was mache ich nur?
    Grüße Micha

  10. #10
    ich hab noch welches, originool aus Amerikanien @Michaaa

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •