Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Saisonkennzeichen und TÜV

  1. #1
    Junior
    Registriert seit
    14.12.2014
    Ort
    57234 Wilnsdorf
    Beiträge
    167

    Saisonkennzeichen und TÜV

    Hallo Spyderer,
    mein Saisonkennzeichen gilt von April bis Ende Oktober= 7 Monate. Zum TüV muß ich natürlich alle 24 Monate ( in meinem Fall alle 14 Monate). Wäre es nicht gerecht, wenn genau wie bei der Haftpflicht die Standzeiten auch beim TüV gerechnet würden? Hat jemand sich schon mal mit dieser Problematik beschäftigt, oder hat noch keiner darüber nachgedacht?

    Schöne Grüße von Hermann

  2. #2
    Administrator Avatar von Barbarossa
    Registriert seit
    15.06.2008
    Ort
    LK Karlsruhe
    Beiträge
    12.004
    Hallo Herrmann,

    ich vermute, dass da noch nicht so viele darüber nachgedacht haben, weil deine Analogie nicht ganz schlüssig ist!

    Wenn man das Ganze aus monetärer Sicht betrachtet: Da das Fahrzeug nicht bewegt wird, ist das Risiko gering, dass ein (Haftpflicht-)Schaden entsteht; gleiches gilt für die Steuer: In den Zeiten des Stillstands wird die Infrastruktur nicht benutzt und es werden keine Schadstoffe emittiert, also fällt hier die Steuer weg! Die Aufwände beim TÜV sind aber immer die Gleichen, d. h. es wird immer nach den gleichen Vorgaben geprüft, unabhängig von der Laufleistung!

    Auch wenn man die Nutzungsdauer betrachtet: Hier ist eben ein zeitliches Intervall vorgegeben - völlig losgelöst von der Laufleistung bzw. der tatsächlichen Nutzungsdauer. Wahrscheinlich hat man das so gewählt, um definierte Rahmenbedingungen zu haben - oder die um die meiste Kohle zu kassieren ...

    Bei den Inspektionsintervallen ist es doch auch so ähnlich, z. B. beim Spyder mit ACE1330 Motor gilt: 15.000 km oder einmal pro Jahr! Hier gibt's ja auch keinen "Bonus" für's Saisonkennzeichen ...

    Gruß,
    Alex
    BADEN - Alles andere ist nur schwimmen!
    Spyder RT LTD - Modell 2021 - Reflexsilber Metallic / Nero

  3. #3
    Junior
    Registriert seit
    14.12.2014
    Ort
    57234 Wilnsdorf
    Beiträge
    167
    Hallo Alex,
    Du hast wahrscheinlich Recht, ob Inspektion oder TÜV, die Kasse muß stimmen.

    Gruß Hermann

  4. #4
    Mentor Avatar von Tourensohn
    Registriert seit
    21.04.2017
    Ort
    40699 Erkrath
    Beiträge
    1.351
    Ich denke man muss unterscheiden zwischen Versicherungsschutz und Strassenverkehrszulassungsverordnung....

    In letzterer hat der Gesetzgeber eine regelmässig wiederkehrende Vorführung/Überprüfung des Fahrzeugs auf seine Fahrsicherheit beim TÜV oder einer ähnlichen Prüforganisation festgelegt.
    Die Argumentation, dass bei einem Fahrzeug welches nicht bewegt wird, kein Verschleiss oder gar Schäden möglich sind, kann ich so nicht stehen lassen.
    Ich weiss, dass eine verottete Bremse jetzt nicht zu den typischen Spyder-Ko-Kriterien beim TÜV zutrifft, aber die Strassenverkehrszulassungsverordnung gilt nun mal für ALLE Fahrzeuge, und so mancher Oldtimer blüht schneller, als das Rostschutzmittel wirkt..

    Bei der Versicherung - zumindest wenn man Voll- oder Teilkasko hat - ist es ein Irrglaube, dass man die Prämie nur für den Saisonzeitraum entrichtet.
    In solchen Fällen gilt das Fahrzeug mit der Pflichhaftpflicht vorübergehend ausser Verkehr gesetzt - die Versicherungen sprechen dann von "Ruhenden Verträgen", aber der Versicherungsschutz für Voll und Teilkasko läuft während der Ruhephase weiter..

    Ich bin jetzt wahrlich kein ausgewiesener Versicherungsfachmann, aber wir haben ja mindesten zwei Agenturen in unseren Forumsreihen, deren Mirtarbeiter sich da sicher besser und ausführlicher zu äussern können..

    Gruß
    R
    Spyder STS-SE5 V2 (MY 2014), v Bridgestone, h Toyo, Wilbers v u h , Beifahrerrückenlehne, Koffersystem, Komfortsitz, Navi uvm.

  5. #5
    Junior
    Registriert seit
    14.12.2014
    Ort
    57234 Wilnsdorf
    Beiträge
    167
    Hallo quad r o,
    Du hast mich leider überzeugt. Da muß ich mir halt die passenden Plaketten im darknet besorgen.

    Gruß Hermann

  6. #6
    Ryder Avatar von Tourer
    Registriert seit
    25.06.2020
    Ort
    Rees Niederrhein
    Beiträge
    288
    Sei froh, dass sie das nur nach Jahren berechnen.
    Wenn sie es wie nach Inspektion berechnen würden (also nach Kilometer und Jahren) wären wir schlechter dran.
    Wäre für Vielfahrer sehr teuer.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •