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Thema: Rüchstrahler unter den Blinkern

  1. #1
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    Rüchstrahler unter den Blinkern

    Hallo Rykerfahrer,

    jetzt ist sie endlich da meine 900 Rally. Bin jetzt schon am umbauen. Farbe hab ich schon rausbekommen ( Artic Yellow bzw. Electric Yellow) entspricht RAL 1026 ( Leuchtgelb). Meine heißt jetzt offiziell "Bumblebee".

    Bin jetzt am überlegen was ich mit den Rückstrahlern unter den hinteren Blinkern mache. Sieht erst mal sche.... aus und müssen die dran sein? Gehen die leicht zu Demontieren ? Alternativen ?
    Hoffe ihr könnt mir helfen!

    Nächste Woche kommt sie zu Grund´s Handicap ( steifes rechtes Sprunggelenk) und wird auf Handbremse umgebaut.

    Habe mir noch 2 Staubschutzkappen für innen an den Vorderrädern bestellt.

    Das sind die nächsten Projekte. Hoffe auf Ideen und Hilfe von euch.

    Gruß Banditman

  2. #2
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Hallo Banditman,

    auch wenn es nicht ganz legal ist, haben viele Spyder/Ryker Fahrer die beiden äußeren Reflektoren durch einen Zentralen ersetzt. Diesen zentralen Reflektor kann man z.B. recht einfach unter dem Kennzeichen montieren.

    Bei aller Optik sollte man immer im Hinterkopf haben, dass diese Rückstrahler der Sicherheit dienen - das Dreirad soll auch bei Dunkelheit als solches wahrgenommen werden und wenn man nur noch einen zentralen Rückstrahler verwendet könnte der Eindruck entstehen, dass das Fahrzeug schmäler ist, als vom nachfolgenden Verkehr vermutet!

    Von der Gesetzeslage her müssen es zwei Rückstrahler sein, max. 400 mm von der äußeren Seitenlinie nach innen versetzt. Maßgeblich sind in diesem Fall die vorderen Kotflügel; deshalb sitzen die Blinker/Reflektoren "so weit außen" - von hinten betrachtet!

    Gruß,
    Alex
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  3. #3
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    OH. Danke Dir.

    Da werde ich erst mal schauen was für alternativen es gibt. Soll halt schön aussehen, aber doch noch der Sicherheit dienen. Wie sieht es rechtlich aus wenn auf den vorderen Fendern sich so ein Rückstahler (denke da an Reflektierende Aufkleber) angebracht sind. Würde das der Gesetzeslage genüge tun ?

    Gruß Berti
    Geändert von Barbarossa (19.11.2020 um 10:59 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt

  4. #4
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Leider nein! Zum einen dürfen die Reflektoren nicht an beweglichen Teilen montiert sein und zum anderen verfügen die Aufkleber nicht über die erforderlichen Prüfzeichen! Ich bin aber der Meinung, dass alles was der Sicherheit dient und andere Verkehrsteilnehmer nicht stört, verwendet werden sollte ...

    Gruß,
    Alex
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  5. #5
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    Da hast du recht! Sicherheit, vor allem anderen gegenüber sollte immer vorgehen.

    Habe eben in der Garage gesehen das sogar auf den Fendern reflektierende Aufkleber sind.

    Gruß aus dem Homeoffice Gottes!
    Der Pfalz :-)
    Geändert von Barbarossa (19.11.2020 um 12:17 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt

  6. #6
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    Reflektor

    Hallo,

    die reflektierende Aufkleber sind von Haus aus an den Kotflügeln.

    20200518_115154.jpg
    Geändert von Barbarossa (20.11.2020 um 10:41 Uhr) Grund: Bild gedreht und neu verlinkt

  7. #7
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Hallo,

    dieses Aufkleber gab's bereits bei den allerersten Spydern; mein GS hat die auch schon! Die sind zwar besser als nichts, aber erfüllen im Sinn der StVO keinen Zweck und könnten theoretisch entfernt werden, weil sie

    1. an einem beweglichen Fahrzeugteil montiert und
    2. kein E-Prüfzeichen vorhanden ist!

    Gruß,
    Alex
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