Zitat Zitat von Michael72 Beitrag anzeigen
... Deshalb stelle Ich mir die Frage , wie können die Fachleute die nicht StVO konforme und die StVO konforme Unterscheiden ? ...
Hallo, Michael,

der Fachmann weiß, dass die Kennzeichnung "R-S1" für eine Rückleuchte mit integriertem Bremslicht (gleichbleibend leuchtend) steht.
Eine Leuchte für das 3. Bremslicht darf nicht mit einer anderen Leuchte in einem Gehäuse verbaut sein und muss die Kennung S3 (gleichbleibend leuchtend) oder S4 (variabel leuchtend) tragen.
Aber auch wenn man die Bremsleuchte nicht anschließt, ist diese Leuchte nicht als 3. Bremsleuchte zulassungskonform, weil sie einfach zu hell ist. Da muss man schon ein wenig tricksen, um zwar nicht formal, dafür aber technisch annähernd zulassungskonform zu werden und keine schlafenden Hunde zu wecken.

Nun bist du auch ein bisschen mehr Fachmann.