Hallo,
ab Ende Dezember 2020 müssen alle neuen PKW in Deutschland zwingend bei einem eingebauten Radio mit einem Empfangsteil für DAB+ ab Werk ausgerüstet sein.
Weiß jemand, ob das auch für den Spyder zutrifft?
Danke.
Hallo,
ab Ende Dezember 2020 müssen alle neuen PKW in Deutschland zwingend bei einem eingebauten Radio mit einem Empfangsteil für DAB+ ab Werk ausgerüstet sein.
Weiß jemand, ob das auch für den Spyder zutrifft?
Danke.
Ich würde sagen, das betrifft den Spyder nicht, denn der Gesetzestext lautet in § 48 Telekommunikationsgesetz (TKG) Teil 4 Absatz 4:
"Jedes Autoradio, das in ein neues für die Personenbeförderung ausgelegtes und gebautes Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern eingebaut wird,
muss einen Empfänger nach dem jeweiligen Stand der Technik enthalten, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten
unmittelbar ermöglicht, die über digitalen terrestrischen Rundfunk ausgestrahlt werden ... "
Hier steht eindeutig was von vier Rädern ... das ist halt immer noch eins mehr als unsere Spaßfahrzeuge haben.
Gruß
Michael
Spyder RT Ltd 2012 + Ryker Rally 2020
Danke für die Info.
Wäre einbauseitig schön gewesen, würde andererseits den Preis erhöhen.
UKW wird ja noch ein paar Jahre laufen.
PS. Es gibt noch Absatz 5....
Zitat...
5) 1 Jedes für Verbraucher bestimmte, erstmalig zum Verkauf, zur Miete oder anderweitig auf dem Markt bereitgestellte, überwiegend für den Empfang von Ton-Rundfunk bestimmte Radiogerät, das den Programmnamen anzeigen kann und nicht Absatz 4 unterfällt, muss einen Empfänger enthalten, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe digitaler Hörfunkdienste ermöglicht. 2 Davon ausgenommen sind Bausätze für Funkanlagen, Geräte, die Teil einer Funkanlage des Amateurfunkdienstes sind und Geräte, bei denen der Hörfunkempfänger eine reine Nebenfunktion hat.
... Zitat Ende
So gesehen trifft es doch zu. Außer das Radio hatte bisher kein UKW-RDS.
Geändert von Dreirader (02.09.2020 um 17:53 Uhr)
Ich denke nicht, das dieser Absatz 5 für Kraftfahrzeuge zutreffend ist, denn um Kraftfahrzeuge geht es explizit in Absatz 4.
Und dort ist die Verpflichtung nur für die Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern genannt.
In Absatz 5 geht es meines Erachtens mehr um z.B. einzelne (tragbare) Radiogeräte etc.
Ich kann mir nicht vorstellen, das der Sinn beider Absätze sein sollte, das man DAB im Absatz 4 nur für vierrädrige Kfz fordert
und dies dann wiederum im Absatz 5 auch für die restlichen Fahrzeuge zu fordern, nur weil sie den Programmnamen anzeigen könnten ...
Aber dazu bin ich jetzt zu wenig Jurist, als das ich den Inhalt rechtssicher deuten könnte.
Ich fände es wunderbar, wenn es auch im Spyder ein DAB+ Radio geben würde.
Ich war DAB-Fan schon seit der ersten Stunde und ich war dann auch einer der vielen Nutzer die reihenweise die alten DAB-Radios weggeworfen haben,
weil man dann DAB+ geboren hat, was die alten Radios nach der Umstellung dann alle nicht mehr unterstützten und somit Elektroschrott waren ...
DAB ist ein gutes Beispiel dafür, wie man eine neue Technik landesweit aufgebaut und eingeführt hat und nachdem sich dann langsam eine nennenswerte
Anzahl Empfangsgeräte etabliert hatte, war man der Meinung man lässt DAB wieder zugunsten von DAB+ sterben um damit alle die auf diese neue
Technik gesetzt hatten vor den Kopf zu stoßen ... aber das ist eine andere Geschichte.
Gruß
Michael
Geändert von Rubbeldiekatz (03.09.2020 um 05:37 Uhr)
Spyder RT Ltd 2012 + Ryker Rally 2020
Würde man ein Fahrzeug als ganzes betrachten, fiele es nach Absatz 5) unter "Geräte, bei denen der Hörfunkempfänger eine reine Nebenfunktion hat."
Also eine der Ausnahmen, nach der Absatz 5) für Fahrzeuge keine Relevanz hat.
Ich bin ja mal gespannt, ob ATVs dann herstellerseitig anders ausgestattet werden als Spyder. Gibt es überhaupt welche mit Radio?