Hallo, Heinz,
da wäre ich mir an deiner Stelle nicht so sicher. Ich verweise mal auf meinen vorherigen Post. Diese Bremsleuchte habe ich auch in Betrieb, auch zusammen mit dem Rücklicht. Ich bin mir aber bewusst, dass das keinesfalls zulassungskonform ist. Daher werde ich vor jedem TÜV-Besuch den Stecker ziehen, um keine schlafenden Hunde zu wecken.
Das 3. Bremslicht gemäß StVZO bzw. ECE-R7 ist ein Bremslicht der Kategorie 3 (konstante Helligkeit) oder 4 (wechselnde Helligkeit). Es darf nicht mit anderen Beleuchtungseinrichtungen zusammen eine Einheit bilden und nur eine bestimmte Helligkeit haben (nagele mich bitte nicht auf einen Wert fest). Die Kennzeichnung sollte dann "S3" oder "S4" lauten.
Das Originalteil von BRP ist ein Brems-/Rücklicht der Kategorie 1 (konstante Helligkeit), erkennbar an der Kennzeichnung "R-S1" und entspricht daher keinesfalls einem 3. Bremslicht, weil es einfach zu hell ist. Ein TÜV-Prüfer weiß das mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, ein Mitglied der Rennleitung wahrscheinlich eher nicht. Aber wer kann sich da schon sicher sein?