Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 40

Thema: Ist ein Spyder ein Motorrad?

  1. #11
    Novize Avatar von Toddy55
    Registriert seit
    16.11.2018
    Ort
    S-H Ostholstein
    Beiträge
    53
    ok....dann habe ich heute etwas dazu gelernt....

    Gruß
    Toddy
    Spyder RSS SE5 2012......weiß....Koffersystem...Rückenlehne.... BRP-Auspuff

  2. #12
    LISBETH
    Gast
    Hallo....danke nochmals an die Gemeinde. Werde euch über den weiteren verlauf mal berichten. Um " Toddy55" zu zitieren" ...dann habe ich heute etwas dazu gelernt... Kann nur sagen ich auch. Denn wie es zur Geschwindigkeits übertretung kam ist auch Typisch Lisbeth :-))). Denn mein Tacho muss sich auf dem Torfhaus in der Pause irgendwie oder irgend wer verstellt haben. Glaubt ihr nicht??? Fragt meine Frau. Alls ich geblitzt wurde hatte ich 63 auf dem Tacho. Erlaubt waren ja 7o. Ich konnte mir das nicht erkären. Am nächsten Tag fuhr meine Frau und ich auf die Strecke. Sie mit einer 1200BMW und ich mit mein Spyder. Als wir unsere Tacho verglichen,ich fuhr 50. Sagte sie bei ihr ständen 90 auf ihren Tacho.....nach langen suchen hatte ich es gefunden. Er hatt sich auf mph verstellt(Meilen). Glaubt mir du bekommst das nicht mit. Schon garnicht beim Kurven räubern:-))). Ich sah nur 63 mehr nicht und dahinter stand,und das In gleicher Schriftgröße wie km/h steht da mph.lg eure Lisbeth

  3. #13
    Ryder Avatar von Punisher
    Registriert seit
    21.02.2019
    Ort
    Gelnhausen
    Beiträge
    299
    Zitat Zitat von Toddy55 Beitrag anzeigen
    Wer seinen Führerschein ab 2013 gemacht hat, braucht sehrwohl einen Motorradführerschein...und der Spyder wird wohl auch als Motorrad geführt bei den Behörden.....also nicht so sicher sein, daß du KEIN Motorrad fährst, wenn es darauf ankommt.

    Gruß
    Toddy
    Ich wollte beim Anmelden auf der Zulassungsstelle ein Motorradkennzeichen, das wurde mir aber verwehrt, weil ich kein Motorrad sei hieß es...
    Nur Autokennzeichen für mich!!!!
    Und früher... so vor knapp 10 Jahren war ich mim Quad oft im Odenwald unterwegs, da sind wir öfters Strecken gefahren, die für Motorradfahrer verboten waren....
    Wir...ca. 15 Quads und 2 Spyder konnten immer an den Kontrollen vorbei fahren, da wurden nur die Motorradfahrer angehalten
    Knitterfreie Grüße vom Gerd
    can am Spyder F3-S SE6 MODELL 2018 in satin black

  4. #14
    Junior Avatar von Murdock
    Registriert seit
    13.06.2016
    Ort
    Filderstadt
    Beiträge
    110
    Um es abzuschließen:
    Wenn die Spyder Motorräder wären, müssten wir nur 99.-€ Steuer zahlen, also die 3-Zylinder.
    Tun wir aber nicht, also könnens keine Motorräder sein.

    Grüße
    Jürgen

  5. #15
    Senior Avatar von SpeedFlap
    Registriert seit
    06.10.2016
    Ort
    Oberkirch
    Beiträge
    535
    Und selbst wenn irgendeine Behörde meinen Spyder für mich nachteilig als Motorrad behandeln sollte, dann wird das Problem eben im Widerspruchsverfahren gelöst. Der Verweis auf die passenden Paragraphen in der StVO/StVZO dürfte erhellend sein. Die Definition für "Kraftrad" ist ziemlich eindeutig.

  6. #16
    Junior
    Registriert seit
    11.05.2016
    Ort
    Zinnowitz
    Beiträge
    131
    @ SpeedFlap

    Dann hast Du sicher auch das große Kennzeichen (Kuchenblech) an Deinem Spyder?

    Gruß Jochen
    F3-S,SE6 Perlmutt-weiß, Wilbersfahrwerk, EZ 04.17

  7. #17
    Ausgetreten
    Gast
    Hallo

    die größe des Kennzeichens oder die Höhe der Steuer ist absolut egal.

    In allen Bescheinigungen steht L5E Mehrspuriges Fahrzeug und genau das unterscheidet den Spyder oder auch andere Dreiräder diesen Typs vom einspurigen Motorrad!!!

    Also egal was kommt, wenn überhaupt, Einspruch mit dem Hinweis auf L5E Mehrspuriges Fahrzeug und die Sache dürfte gegessen sein.

  8. #18
    Junior Avatar von Murdock
    Registriert seit
    13.06.2016
    Ort
    Filderstadt
    Beiträge
    110
    Hallo Kurvenkratzer,
    dünnes Eis, sehr dünnes Eis. Unsere Zulassungsstelle blickt durch und deshalb gibts für mehrspurige Fahrzeuge nur Kuchenbleche. Wobei die mir entgegen kamen und ich hab NT S 59 bekommen. Ist nicht ganz so breit.

    und Ausgetreten:
    es ging um die Steuereinstufung. Die Exekutive kann nicht behaupten, das Dreirad sei ein Motorrad und dann wird nicht der Steuersatz für Moppeds angesetzt.

  9. #19
    Junior Avatar von Murdock
    Registriert seit
    13.06.2016
    Ort
    Filderstadt
    Beiträge
    110
    Oha Kurvenkratzer:

    Ich hab den Smiley hinter dem dünnen Eis vergessen. Also, bevors entgleist

  10. #20
    Ausgetreten
    Gast
    Hallo

    es geht in diesem Beitrag um eine Ordnungswiedrigkeit oder um ein Bußgeldverfahren.

    Die Steuereinstufung hat doch damit überhaupt nicht zu tun, genau wenig wie die größe des Nummernschildes(Sache der Zulassungsstelle)

    Aber auch diese Themen wurden schon ganz oft in anderen Themen behandelt!

    Für Bußgeld oder Ordnungswiedrigkeiten sind wie S5E und nicht mehr und nicht weniger

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •