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Thema: Garantie bei Can-am Onroad-Fahrzeugen

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  1. #1
    Junior Avatar von kleinkahler
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    Garantie bei Can-am Onroad-Fahrzeugen

    Servus liebe 3-Rad Gemeinde,

    ich hätte an euch mal eine Frage zum Thema "Garantie" und Serviceleistungen bei Spyder und Ryker Neufahrzeugen.

    Zum einen finde ich es merkwürdig das mir mit meinem Ryker ein Informationsbuch für eine "Roadside Assistance" also quasi kostenlosen Pannenhilfeservice ausgehändigt wurde der aber nur in den USA gilt.
    Da fühlt man sich als europäischer Kunde doch etwas benachteiligt.

    Aber zum eigentlichen Thema "Garantie"...
    So wie es aktuell ausschaut hat mein Händler (den es schon viele Jahre gibt) vor wenigen Tagen einen Insolvenzantrag gestellt. Ein Glück erst jetzt und nicht vor ein paar Monaten als ich gerade meinen Ryker angezahlt hatte. Hätte nach hinten losgehen können.
    Mit der Insolvenz hat sich das mit der Gewährleistung dann wohl auch erledigt befürchte ich.
    Wie schaut es aus eurer Erfahrung denn mit Garantieleistungen seitens Can-am aus wenn jetzt was an der Maschine wäre und ich zwangsweise zu einem anderen Händler gehe?
    Und vor allem deckt sich die Garantie auch mit den 2 Jahren die ich Gewährleistung hätte?
    Viele Grüße André
    Seit April 2019 - Ryker 900 Rally

  2. #2
    Senior Avatar von SpeedFlap
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    Keine Panik, André.

    Die gesetzliche Gewährleistung (heute: Sachmängelhaftung) hat dein Händler zu erbringen.
    Jedes Fahrzeug hat aber 2 Jahre Werksgarantie, und die gibt BRP selbst. Du kannst also Ansprüche aus der Werksgarantie bei jeder anderen On-Road Fachwerkstatt geltend machen.

    Die Gewährleistung ist auch nur in den ersten 6 Monaten interessant und "besser" als die Werksgarantie, weil danach die Beweislastumkehr greift. Danach ist normalerweise die Werksgarantie griffiger, auch wenn sie zahlreiche verschleissbezogene Ausschlüsse enthält. Trotzdem hört man hier kaum jemanden meckern über die Garantieleistungen.

    LG, Claus

  3. #3
    Junior Avatar von kleinkahler
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    Servus Claus,

    hab inzwischen nochmal in meinem Handbuch gesucht und auch den Absatz mit den 2 Jahren Werksgarantie gefunden.
    Das ist ja schonmal beruhigend.

    Wer hat denn schon Erfahrungen mit Garantiereparaturen gemacht bei einem Händler bei dem man das Fahrzeug nicht gekauft hat?
    Könnte mir vorstellen das der Händler da nicht wirklich begeistert ist... aber er muss es ja für mich kostenlos machen oder?
    Viele Grüße André
    Seit April 2019 - Ryker 900 Rally

  4. #4
    Ausgetreten
    Gast
    Hallo André
    Das hatte ich dir ja aber auch schon geschrieben,das du dir keine Sorgen machen musst!

    Ich hatte meine Rt damals aus Bayern,hab sie in Brühl warten lassen und dann einen wechsel zu Jochum gemacht Zweck Wartung und ein paar Tuning Geschichten.

    Das ist alles kein Problem,mach dir keinen Kopf ruf halt früh genug bei einem Händler deiner Wahl an und mache ein Termin Zweck Inspektion,die Händler müssen sich auch vorbereiten und alle Kunden gut bedienen zu können.

  5. #5
    marci1987
    Gast
    Hey Andree,

    Garantie Arbeiten muss jeder Onroad Händler machen, es kann vorkommen das sich ein Händler mal weigert ( habe ich selber nie erlebt aber von gehört), die Ersatzteile sind natürlich kostenlos, manch ein Händler lässt sich die Arbeitszeit aber bezahlen.

    Bei meinem ist das für mich komplett kostenlos, ob das auch für andere gilt kann ich nicht sagen.

  6. #6
    Senior Avatar von SpeedFlap
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    Die Werkstatt wird aus der Werksgarantie bezahlt, auch wenn sie bzw. der Händler am Fahrzeugverkauf nix verdient hat. Ohne solche Regelung würde das ganze Garantiesystem nicht funktionieren.
    Könnte höchstens sein, dass die Stundensätze hierfür "anders" vereinbart sind, als der normale Kunde regulär bezahlen würde.

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