Hallo Dreirad-Kollegen,

die Frage "Welchen Führerschein brauch' ich denn für den Spyder/Ryker?" ist für Deutschland relativ einfach zu beantworten: Der "alte 3er" oder der aktuelle Klasse B Führerschein! Im (europäischen) Ausland sieht es aber vielleicht anders aus!

Warum die Frage? Meine Frau hat kürzlich ihren "rosa Führerschein" gegen den Kartenführerschein tauschen lassen. Als sie ihn bekommen hat, dachte ich zuerst, die Behörde hätte einen Fehler gemacht, denn auf einmal hatte sie auch die Führerscheine Klasse A und A1 - also für Motorräder bzw. Leichtkrafträder?! Nach der ersten Verwunderung habe ich aber die Schlüsselzahlen 79.03 (nur dreirädrige Fahrzeuge) und 79.04 (nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg) in der Spalte 12 entdeckt. Bei meinem Kartenführerschein aus 2011 steht davon natürlich noch nichts drin - das Hin- und Her ging ja erst zum 01. April 2013 los.

Wie ist jetzt die Rechtslage, wenn ich mit mit meinem "alten" Kartenführerschein ins (europäische) Ausland fahre? Kann ich Probleme bekommen, denn die Anerkennung des Klasse B Führerscheins zum Führern dreirädriger Fahrzeuge ist ja eine deutsche Regelung, die nicht unbedingt konform mit der europäischen Lösung ist! Vielleicht können die Kollegen aus der Schweiz und Österreich etwas dazu beitragen?! Eine Aussage von Chris aus London wäre sicherlich auch interessant!

Gruß,
Alex