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Thema: Welchen Führerschein brauch' ich denn für den Spyder/Ryker?

  1. #1
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Welchen Führerschein brauch' ich denn für den Spyder/Ryker?

    Hallo Dreirad-Kollegen,

    die Frage "Welchen Führerschein brauch' ich denn für den Spyder/Ryker?" ist für Deutschland relativ einfach zu beantworten: Der "alte 3er" oder der aktuelle Klasse B Führerschein! Im (europäischen) Ausland sieht es aber vielleicht anders aus!

    Warum die Frage? Meine Frau hat kürzlich ihren "rosa Führerschein" gegen den Kartenführerschein tauschen lassen. Als sie ihn bekommen hat, dachte ich zuerst, die Behörde hätte einen Fehler gemacht, denn auf einmal hatte sie auch die Führerscheine Klasse A und A1 - also für Motorräder bzw. Leichtkrafträder?! Nach der ersten Verwunderung habe ich aber die Schlüsselzahlen 79.03 (nur dreirädrige Fahrzeuge) und 79.04 (nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg) in der Spalte 12 entdeckt. Bei meinem Kartenführerschein aus 2011 steht davon natürlich noch nichts drin - das Hin- und Her ging ja erst zum 01. April 2013 los.

    Wie ist jetzt die Rechtslage, wenn ich mit mit meinem "alten" Kartenführerschein ins (europäische) Ausland fahre? Kann ich Probleme bekommen, denn die Anerkennung des Klasse B Führerscheins zum Führern dreirädriger Fahrzeuge ist ja eine deutsche Regelung, die nicht unbedingt konform mit der europäischen Lösung ist! Vielleicht können die Kollegen aus der Schweiz und Österreich etwas dazu beitragen?! Eine Aussage von Chris aus London wäre sicherlich auch interessant!

    Gruß,
    Alex
    BADEN - Alles andere ist nur schwimmen!
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  2. #2
    Junior Avatar von Spiderpig
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    Hi Alex

    In der Schweiz darfst du den Ryker sowie den Spyder mit dem Motorradführerschein (Kat. A) oder dem "normalen" Autoführerschein (Kat. B) fahren.


    Grüsse Manuel
    Grüsse Manuel
    Ryker Rally Fahrer seit Mai 2019 !

  3. #3
    Junior Avatar von wwkrueger
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    Hi Alex
    sofern Du nur Urlaub machst (unter 3 Monaten), gelten die D-Führerscheine auch im EU-Ausland (CH weiß ich nicht genau). Ab 3 Monaten geht man davon aus, dass Du "fest" im EU-AUsland verankert bist. Somit gelten die lokalen Regeln.
    Das gilt außerdem nicht nur für den Führerschein, sondern generell für alle abweichenden Regeln zwischen 2 EU-Ländern.

    Gruß Steffen

  4. #4
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    Österreich: Klasse A (Motorräder unbeschränkt), Auto-Führerschein Klasse B mit vollendetem 21 Lebensjahr (nationale Bestimmung) mfg Günter

  5. #5
    Novize Avatar von Finito
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    Ich war in den USA und benötigte dafür einen Internationalen Führerschein, da es sein kann, dass dort (unterschiedlich von Staat zu Staat und Polimanzist zu Polimanzist) der deutsche rosane Führerschein nicht anerkannt wird. Den bekam ich aber nicht mit meinem alten rosanen Führerschein, sondern mußte die Plastikkarte auch nehmen. Mit dem Internationalen sollte man wohl auf der sicheren Seite sein. Aber bestimmt gilt der in irgendwelchen Ländern auch nicht =). Kann ich mir zumindest vorstellen.
    Mit den besten Grüßen von Finito!
    Ryker 900, schwarz

  6. #6
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Einen internationalen Führerschein habe ich auch, aber darin sind ja nur die Klassen vermerkt, die auch im nationalen Führerschein eingetragen sind - in meinem Fall eben nicht Klasse A (79.03 und 79.04) ...

    Gruß,
    Alex
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  7. #7
    Novize Avatar von Finito
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    https://europa.eu/youreurope/citizen...y/index_de.htm
    ich denke wenn es nur um das eu land geht sagt diese Seite eigentlich alles.
    Mit den besten Grüßen von Finito!
    Ryker 900, schwarz

  8. #8
    Novize Avatar von chrimark
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    Hallo,
    auch hier in England darf der Spyder entweder mit Auto- (B) oder Motorradführerschein (A) gefahren werden.
    Ich weiß allerdings nicht, ob hier auch für den Autoführerschein ein Mindestalter wie in Deutschland gilt.

    Viele Grüße
    Christoph

  9. #9
    Senior Avatar von SpeedFlap
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    Die neuen Eintragungen sind jetzt EU weit einheitlich.
    Du hast mit deinem alten B oder 3 natürlich Besitzstandswahrung, nicht nur in D sondern auch im EU Ausland. Die Alt-Berechtigungen im Inland sind auf alle EU Länder zeitbegrenzt übertragbar. (Ausnahme die neue deutsche Sonderregel für neuere B Führerscheine seit 2013, die explizit nur im Inland gilt.)
    Könnte nur passieren im Zweifelsfall, dass eine Politzerei im Ausland sich erst über die deutschen Regelungen schlau machen muss, wenn sie sich nicht sicher sind.

    In nicht-EU Ländern können natürlich andere Regeln bzgl. der Anerkennung fremder Führerscheine gelten. Konkrete Länder kenn ich aber jetzt nicht, die bei Dreirädern Probleme machen.

    LG, Claus
    Geändert von SpeedFlap (03.05.2019 um 22:51 Uhr)

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