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Thema: Hat euer Ryker eine Warnblinkanlage?

  1. #41
    Novize
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    Sodalle,
    habe fertig.
    Sicher wÀre der ein oder andere in der lage das besser zu machen.
    Nach 3 Tagen ist mir die Lust vergangen.
    Habe doch die große M6 reingemacht und ne kleine 3er Senk.
    Lacker hÀtte es besser gemacht,mir reichts.
    Gruß
    IMG_0550.jpgIMG_0549.jpgIMG_0543.jpg
    Gruß vom Thomas
    der ab 03.19 Ryker Rally fÀhrt

  2. #42
    Mitglied
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    33
    Hi, auf jeden Fall eine schöne Arbeit die nicht jeder hinbekommt. Mir ging es mehr darum das die warnblinkanlage ein Sicherheits relevantes Bauteil ist und BRP verstehen sollte ob in DE vorgesehen oder nicht es definitiv zur Serieausstattung gehören muss.
    MfG
    Stephan

  3. #43
    marci1987
    Gast
    Da die Teile scheinbar so durch den TÜV gegangen sind und das kba da noch mit gespielt hat passt das wohl so.
    Wenn nicht kann das ja jeder HÀndler Àndern.

    Thomas schöner Umbau hast du noch weitere Bilder von der Demontage, Verkabelung und Montage?

  4. #44
    Novize
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    Marcel,eigentlich dachte ich das ich alles gepostet hÀtte.Denkbar einfach,den Gusarm mittels Torx M6 abschrauben,dann siehst man die Kabel mit den tecker/Buchse.
    Das ganze leicht rausziehen,links war bei mir langes Kabel,rechts etwas kurz.ok.
    Denn rest laminieren.
    Sie Stecker und Buchsen sind ĂŒbrigens ganz gewöhnliche sogenannte Japanstecker mit TĂŒllen,gibt es z.B. bei Lous(oder bei mir im Regal).
    Ich habe von den Original Blinkern die GummitĂŒllen genommen da diese deutlich dichter aussehen.
    Gruß
    Gruß vom Thomas
    der ab 03.19 Ryker Rally fÀhrt

  5. #45
    marci1987
    Gast
    Hey Thomas,

    Seh grad habe wohl 1 Post ĂŒbersehen, danke fĂŒr den Hinweis. Dann werd ich mir das mal in aller Ruhe anschauen und mit meinem Kumpel zusammen diskutieren, ihm stört das ja auch so sehr.

  6. #46
    Junior Avatar von kleinkahler
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    Sehr coole Sache Thomas!

    Sieht deutlich besser aus als die Original Segelohren.
    Muss ich mir auch mal Gedanken machen...

    Nur stelle ich mir die Frage ob und welchen Grund die Segelohren haben...
    Gibt es irgendeine Vorschrift das die Blinker bei 2-Spurigen Fahrzeugen einen Mindestabstand voneinander haben mĂŒssen?
    Keine Ahnung...
    Also nicht das man sich mit so einem Umbau in die Nesseln setzt.

    P.S.: Da wir leicht vom Thema "Warnblinker" abgekommen sind wÀre der Alex bestimmt so nett den Blinker-Umbau in einen separaten Thread zu verschieben :-)
    Viele GrĂŒĂŸe AndrĂ©
    Seit April 2019 - Ryker 900 Rally

  7. #47
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    12.043
    Gibt es irgendeine Vorschrift das die Blinker bei 2-Spurigen Fahrzeugen einen Mindestabstand voneinander haben mĂŒssen?
    Keine Ahnung...
    Ja, gibt es, z.B. darf der Abstand von der Außenkante des Fahrzeugs (hier sind die VorderrĂ€der maßgeblich) nicht mehr als 400 mm betragen. Gleiches gibt fĂŒr die roten, rechteckigen Reflektoren. Daher sind all diese Umbauten nicht StVO konform! Allerdings habe ich bisher noch nicht gehört, dass das mal zum Problem wurde!

    P.S.: Da wir leicht vom Thema "Warnblinker" abgekommen sind wÀre der Alex bestimmt so nett den Blinker-Umbau in einen separaten Thread zu verschieben :-)
    Hab ich versucht, aber die BeitrÀge sind teilweise derart miteinander verwoben, dass man das nicht mehr machen kann, ohne KollateralschÀden anzurichten! Zumindest sind die beiden Themen artverwandt!

    Gruß,
    Alex
    BADEN - Alles andere ist nur schwimmen!
    Spyder RT LTD - Modell 2021 - Reflexsilber Metallic / Nero

  8. #48
    Novize
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    Moin Alex,
    verstehe ich jetzt nicht.
    Habe bei GTÜ angefragt ob das so wie ich es gemacht habe ok ist.
    Aussage war Reflektor unter RĂŒcklicht und beide Reflektoren an vorderen KotflĂŒgel.Abstand zwischen den linkern (meine er sagte min.180mm.
    Was sollte da jetzt das Problem sein?
    Gruß vom Thomas
    der ab 03.19 Ryker Rally fÀhrt

  9. #49
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Langes Thema! Die Reflektoren an den Fendern haben kein PrĂŒfzeichen und sind zudem an beweglichen Teile befestigt - beides ist nicht zulĂ€ssig, unabhĂ€ngig davon, was der gute Mann vom GTÜ sagt!

    Nachzulesen z.B. in StVZO § 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, RĂŒckstrahler, Abs (9): Schlussleuchten, Bremsleuchten und rote RĂŒckstrahler - ausgenommen zusĂ€tzliche Bremsleuchten und zusĂ€tzliche Schlussleuchten - dĂŒrfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Das gilt nicht fĂŒr lichttechnische Einrichtungen, die nach § 49 a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dĂŒrfen.

    Gruß,
    Alex
    GeÀndert von Barbarossa (20.04.2019 um 12:42 Uhr) Grund: StVO in StVZO korrigiert
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  10. #50
    Junior Avatar von kleinkahler
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    169
    Hab mir schon gedacht das es nicht so einfach ist.
    Wir sind schließlich in Deutschland.

    Wobei ich glaube das unsere Fahrzeuge so oder so eine große Grauzone sind. Die einen PrĂŒfer nehmen fast alles ab die anderen wĂŒrden die Maschine im Serienzustand am liebsten aus dem Verkehr ziehen.

    Bei einer Kontrolle gibts immer GesprÀchsbedarf.
    Viele GrĂŒĂŸe AndrĂ©
    Seit April 2019 - Ryker 900 Rally

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