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Thema: Hat euer Ryker eine Warnblinkanlage?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Mitglied
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    33

    Hat euer Ryker eine Warnblinkanlage?

    Wie wir bei unserer letzten Ausfahrt festgestellt haben hat ein Kumpel von uns an seiner ryker, Rally Modell, keine Warnblinkanlage. Laut Handbuch kann aber muss diese wohl werkseitig nicht verbaut sein, wie sieht es bei euch aus đŸ€”

  2. #2
    Moin,
    ist fĂŒr unseren markt nicht vorgesehen,
    ich werde bei mir eine Warnblinkanlage haben,
    weil ich diese Funktion fĂŒr Warnblinker mit in meiner Alarmanlage habe
    Gruß RenĂ©

  3. #3
    marci1987
    Gast
    Wie fĂŒr unseren Markt nicht vorgesehen? Ist doch Pflicht und ein TÜV Relevantes Bauteil die Warnblinkanlage und dessen Schalter.

    Laut BA gehört der Normalerweise an die Linke Schaltereinheit, klar steht da wenn montiert aber dies sollte in Deutschland eigentlich der Fall sein.
    Kann es sein das Can Am dies einfach vergessen hat?

  4. #4
    Moin Marcel,
    das selbe dachte ich mir auch,
    aber anscheinend ist wohl unter der Zulassungsart dieses keine Pflicht warum auch immer ?
    ich finde sowas gehört immer drauf
    Gruß RenĂ©

  5. #5
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    BeitrÀge
    12.043
    ...weil ich diese Funktion fĂŒr Warnblinker mit in meiner Alarmanlage habe
    Ich habe das bei meinem Spyder auch gemacht, aber wegen der BestĂ€tigung der Aktivierung der Alarmanlage - einen Warnblinker hat der Spyder ja serienmĂ€ĂŸig. Dabei muss man aber ggf. aufpassen, dass man nicht gegen die eigentliche Steuerspannung treibt. Zumindest beim Spyder kommt das Blinksignal nicht von einem Relais, sondern mehr oder weniger aus dem Kombiinstrument. Deswegen habe ich in die Steuerleitungen Leistungsdioden eingebaut, damit kein Strom in das KI fließen kann ...

    Gruß,
    Alex
    BADEN - Alles andere ist nur schwimmen!
    Spyder RT LTD - Modell 2021 - Reflexsilber Metallic / Nero

  6. #6
    marci1987
    Gast
    Hey Rene,

    Ist das echt so? HÀtte ich nicht gedacht, aber das wÀre eine ErklÀrung.

  7. #7
    Ausgetreten
    Gast
    Hallo

    das verstehe nun wer will, meines Wissens muss eine Warnblinkanlage vorhanden sein!!!

    Warnblinkanlage ist Pflicht: seit 1. Januar 1970 fĂŒr Neufahrzeuge, ab 1. April 1974 fĂŒr alle dem TÜV vorgefĂŒhrten Fahrzeuge, in jedem Falle ab 1. Januar 1976.

    Im Paragraf 15 der StVO wird darauf eingegangen, wie sich Betroffene verhalten sollen, wenn Fahrzeuge liegen bleiben. Darin heißt es genau:

    Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten.

  8. #8
    Senior Avatar von SpeedFlap
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    Zitat Zitat von Ausgetreten Beitrag anzeigen
    Warnblinkanlage ist Pflicht: seit 1. Januar 1970 fĂŒr Neufahrzeuge, ab 1. April 1974 fĂŒr alle dem TÜV vorgefĂŒhrten Fahrzeuge, in jedem Falle ab 1. Januar 1976.
    EU-Betriebserlaubnis sticht deutsche STVZO.
    Bin jetzt zu faul um nachzusehen, aber wenn es ohne Warnblinkvorrichtung EU konform ist, hat die deutsche Ordnung nix mehr zu melden.

  9. #9
    Auszug § 53a Absatz 4 aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    (4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 mit Ausnahme von dreirĂ€drigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerĂŒstet sein mĂŒssen, mĂŒssen zusĂ€tzlich eine Warnblinkanlage haben. Sie muss wie folgt beschaffen sein:
    1. FĂŒr die Schaltung muss im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
    2. Nach dem Einschalten mĂŒssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.
    3. Dem FahrzeugfĂŒhrer muss durch eine auffĂ€llige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, dass das Warnblinklicht eingeschaltet ist.

    (5) Warnblinkanlagen an Fahrzeugen, fĂŒr die sie nicht vorgeschrieben sind, mĂŒssen den Vorschriften des Absatzes 4 entsprechen.

  10. #10
    Mentor Avatar von chris
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    Österreich Gunskirchen
    BeitrÀge
    1.789
    zumindest beim Stehen auch mit ausgeschalteten Motor funktioniert das so : RĂŒckwĂ€rtsgang rein und wenn die Parkbremse nicht "betĂ€tigt" ist piepst sie auch nur einmal und warnblinkt dann weiter .. wie lange hab ich noch nicht getestet .. wenn man im Stau steht genĂŒgt das vielleicht !
    (wenn man sich an alles "gewöhnt" hat wird man den Piepser wahrscheinlich sowieso abklemmen)
    ..die wahren abenteuer sind nicht im kopf ..
    denn sind sie nur im kopf - sind sie nirgendwo...

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