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Thema: Hat euer Ryker eine Warnblinkanlage?

  1. #1
    Mitglied
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    33

    Hat euer Ryker eine Warnblinkanlage?

    Wie wir bei unserer letzten Ausfahrt festgestellt haben hat ein Kumpel von uns an seiner ryker, Rally Modell, keine Warnblinkanlage. Laut Handbuch kann aber muss diese wohl werkseitig nicht verbaut sein, wie sieht es bei euch aus đŸ€”

  2. #2
    Moin,
    ist fĂŒr unseren markt nicht vorgesehen,
    ich werde bei mir eine Warnblinkanlage haben,
    weil ich diese Funktion fĂŒr Warnblinker mit in meiner Alarmanlage habe
    Gruß RenĂ©

  3. #3
    marci1987
    Gast
    Wie fĂŒr unseren Markt nicht vorgesehen? Ist doch Pflicht und ein TÜV Relevantes Bauteil die Warnblinkanlage und dessen Schalter.

    Laut BA gehört der Normalerweise an die Linke Schaltereinheit, klar steht da wenn montiert aber dies sollte in Deutschland eigentlich der Fall sein.
    Kann es sein das Can Am dies einfach vergessen hat?

  4. #4
    Moin Marcel,
    das selbe dachte ich mir auch,
    aber anscheinend ist wohl unter der Zulassungsart dieses keine Pflicht warum auch immer ?
    ich finde sowas gehört immer drauf
    Gruß RenĂ©

  5. #5
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Ort
    LK Karlsruhe
    BeitrÀge
    12.006
    ...weil ich diese Funktion fĂŒr Warnblinker mit in meiner Alarmanlage habe
    Ich habe das bei meinem Spyder auch gemacht, aber wegen der BestĂ€tigung der Aktivierung der Alarmanlage - einen Warnblinker hat der Spyder ja serienmĂ€ĂŸig. Dabei muss man aber ggf. aufpassen, dass man nicht gegen die eigentliche Steuerspannung treibt. Zumindest beim Spyder kommt das Blinksignal nicht von einem Relais, sondern mehr oder weniger aus dem Kombiinstrument. Deswegen habe ich in die Steuerleitungen Leistungsdioden eingebaut, damit kein Strom in das KI fließen kann ...

    Gruß,
    Alex
    BADEN - Alles andere ist nur schwimmen!
    Spyder RT LTD - Modell 2021 - Reflexsilber Metallic / Nero

  6. #6
    marci1987
    Gast
    Hey Rene,

    Ist das echt so? HÀtte ich nicht gedacht, aber das wÀre eine ErklÀrung.

  7. #7
    Moin Alex,
    Danke fĂŒr den Tipp,
    darĂŒber habe ich noch gar nicht nachgedacht weil ich dachte das ein Relais verbaut sei,
    habe gerade im Werkstatthandbuch nachgeschaut bei dem Ryker kommt es wohl auch vom Kombiinstrument,
    könntest du mir einmal sagen welche Leistungsdioden du verbaut hast ?

    Moin Marcel,
    soweit ich mitbekommen habe soll das so sein,
    aber Nagel mich bitte nicht fest,
    kennst das ja einmal sagt der HĂ€ndler das so und dann kommt es doch wieder anders
    Gruß RenĂ©

  8. #8
    Ausgetreten
    Gast
    Hallo

    das verstehe nun wer will, meines Wissens muss eine Warnblinkanlage vorhanden sein!!!

    Warnblinkanlage ist Pflicht: seit 1. Januar 1970 fĂŒr Neufahrzeuge, ab 1. April 1974 fĂŒr alle dem TÜV vorgefĂŒhrten Fahrzeuge, in jedem Falle ab 1. Januar 1976.

    Im Paragraf 15 der StVO wird darauf eingegangen, wie sich Betroffene verhalten sollen, wenn Fahrzeuge liegen bleiben. Darin heißt es genau:

    Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten.

  9. #9
    Administrator Avatar von Barbarossa
    Registriert seit
    15.06.2008
    Ort
    LK Karlsruhe
    BeitrÀge
    12.006
    Hallo Atze,

    das ist schon wieder Ewigkeiten her. Wenn ich mich richtig erinnere, dann war es eine 1N400x. Die Diode muss ja nicht viel können, außer "ein bisschen Strom". Bei Verwendung von 21W LĂ€mpchen sind das knapp 2 A und die Frequenz von 50 Hz stellt wohl fĂŒr keine dieser Dioden eine Herausforderung dar.

    NatĂŒrlich gibt es auch Dioden, die einen kleineren Spannungsabfall hervorrufen, aber beim Blinker ist das normalerweise kein Ding!

    Gruß,
    Alex
    BADEN - Alles andere ist nur schwimmen!
    Spyder RT LTD - Modell 2021 - Reflexsilber Metallic / Nero

  10. #10
    marci1987
    Gast
    Hey Ausgetreten,

    So war auch mein Stand der Dinge.
    Kann mir auch nicht vorstellen das sich das geÀndert hat schon gar nicht bei unseren Gesetzen.

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