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Thema: MC Kennung

  1. #41
    Romebo
    Gast
    MC war nur der versucht von Can-Am eine Reifenfabrikatsbindung auf KENDA vorzuschreiben.

    Es gibt aber keine Reifenfabrikatsbindung mehr:

    Mit Schreiben vom 4. Februar 2000 und mit Wirkung ab 1. März 2000 hat die Europäische Kommission die bestehende Reifenfabrikatsbindung für nicht zulässig erklärt.
    Die Bestimmungen der Artikel 4, 5 und 6 der seit August 1997 in nationales Recht umgesetzten EG-Richtlinie 92/23, lassen keine Möglichkeiten für eine derartige Einschränkung zu.


    Man sollte die Reifenfabrikatsbindung MC nicht mit der Bezeichnung M/C verwechseln.

  2. #42
    Mentor Avatar von SpyderPfomi
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    Na dann kann ja jetzt jeder frei und für sich selber entscheiden wie er es macht - wenn er andere Reifen montieren lässt - nach der EG-Richtlinie oder eben mit TÜV-Eintragung.

    Wie gesagt - ich habe es per Eintragung beim TÜV gemacht! Wie es jeder andere macht - ist Ihm frei überlassen!

    Mein Beitrag sollte nur eine Entscheidungshilfe sein, die aber wohl überhaupt nicht nötig ist, da ja schon alles in der EG-Richtlinie geregelt ist


    Gruß
    Werner
    Geändert von SpyderPfomi (22.03.2019 um 13:20 Uhr)
    Gruß Werner - F3 / Bj. 2023 / Steel Black Metallic und GS² - was sonst / 2x Bj. 2008 / SM5 / Full Moon Silver

  3. #43
    Mentor Avatar von x11
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    Hallo,

    ich würde sagen, beide haben Recht.
    Die Eintragung des MC war/ist ein cleverer Schachzug von BRP um die Besitzer mehr oder weniger an Kenda zu binden, da es eine offizielle Reifenbindung ja nicht mehr geben darf.
    Kein anderer Reifenhersteller hat auf "Autoreifen" MC stehen. Wenn nach EU Norm ein MC drauf steht, dann sind es auch MotoCycle Reifen und werden nach Norm mit M/C gekennzeichnet.

    Motorradreifen Kennzeihnung.JPG

    Wenn die Möglichkeit besteht, macht es wie Werner beschrieben hat, lasst dieses dämliche MC aus den Papieren austragen und gut ist.
    Alles Andere führt im Schadensfall evtl. zu einem Rechtsstreit und der kann so oder so ausgehen.

    Gruß
    Heinz
    F3T Limeted Special Series Triple Black Modell 2016
    my motivation, my drive

  4. #44
    marci1987
    Gast
    Guten Abend,

    da mich dieses Thema auch betrifft und ich irgendwann auch mal neue Reifen brauche finde ich die Infos soweit sehr Nützlich,vielen Dank dafür.

    Was mich an dem Reifen und der Kennung aber noch interessiert sind folgende Dinge.
    Der Reifen ist ein PKW Reifen hat aber eine Kennung die auf dem Reifen nichts zu suchen hat und diese Kennung gibt es so auch auf keinen anderen Reifen Modell egal von welchem Hersteller.
    Welche Kennzeichen auf welche Art von Reifen gehört ist klar vorgegeben , wie zb. bei Runflat Reifen, LKW Reifen, Motorrad Reifen usw.

    Es gibt die M/C Kennung diese darf aber nur auf Motorrad Reifen drauf stehen und wenn man bei Motorräder die Reifen wechseln möchte gilt folgendes .

    Die Reifenbezeichnungen der montierten Reifen müssen in Deutschland mit den Daten in der Zulassungsbescheinigung-Teil 1 (früher Fahrzeugschein) übereinstimmen. Gegebenenfalls ist auch eine spezifische Kombinationen aus Vorder- und Hinterradbereifung einzuhalten.
    Bei einigen Motorrädern sind Hersteller und Modellbezeichnung der zu verwendenden Reifen genau vorgeschrieben. Um etwas freier bei der Reifenwahl zu sein, oder wenn die ursprünglich eingetragenen Reifentypen nicht mehr erhältlich sind, kann man diese Reifenbindung „austragen“ lassen. Besteht kein Herstellereintrag, hat man die freie Wahl zwischen verschiedenen Fabrikaten, nur die Reifendimensionen müssen beachtet werden.
    Eine weitere Möglichkeit ist die Freigabebescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung, UBB) eines Reifenherstellers. Die darin für den jeweiligen Motorradtyp genannten Reifen darf man montieren. Die Freigabebescheinigung erweitert die Liste im Fahrzeugschein ohne bürokratischen Aufwand, das heißt eine Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 StVZO ist nicht erforderlich. Sie gibt es beim Reifenhändler oder -hersteller, heute meist per Download von deren Website.

    Daher Frage ich mich wie Aussagekräftig ist diese Kennung auf dem Kenda Reifen wirklich ?!
    Grundsätzlich sehe ich es wie ihr auch ich würde mir das auch eintragen lassen um auf Nummer sicher zu gehen, aber die Frage bleibt offen ist das wirklich zwingend Notwendig ?!
    Halten kann das am Ende ja jeder wie er mag, darum geht's mir auch gar nicht.
    Sondern vielmehr um die Gesetzliche Grundlage zu dem Thema dieser MC Kennung , darüber finde ich nämlich nichts.
    Die M/C Kennung ist völlig klar dazu findet man alles .

  5. #45
    Mitglied
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    Moin,
    es wird immer auf der Reifenkennung herumgeritten. Autoreifen, die fahren wir, haben keine MC-Kennzeichnung. Das MC bezieht sich aber auf die Felge. Eine MC Felge ist im Durchmesser 3 mm kleiner als eine Autofelge. Daher muss eine Freigabe vom Reifenhersteller vorliegen, damit der Reifen auf der Felge keinen Schlupf hat. Daher muss man die neuen Reifen auch beim TÜV in den alten Bundesländern und bei der DEKRA in den neuen Bundesländern vorführen.

  6. #46
    Junior Avatar von rios1
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    so hier hab ich auch noch was
    der tüvler sagtsämtliche eintragungen mit toyo nangkan usw sind eigentlich nicht rechtens
    begründung.

    mc kennung-
    es hat noch niemand einen andren reifen mit diesen felgen getestet.
    deswegen ist die freigabe von den reifenhersteller für den arsch
    wie spyder pfomi schon schrieb
    eigentlich müssen mit dem neuen reifen und der felge fahrversuche beim tüv gemacht werden
    und wenn das gut läuft wird so ein reifen genehmigt und eingetragen.

    der tüvler sagt das geht solange gut bis wirklich mal was passiert, und dann der karren zerpflügt wird!
    dann kann es sein das sämtliche gutachten und eintragungen diesbezüglich erlöschen.
    nur wer mut hat kotzt gegen den wind

  7. #47
    Na ja, eine weitere Meinung eines TÜVlers. Ich habe beim TÜV Würzburg letztes Jahr nachgefragt. Der Prüfer hat die Originalunterlagen von BRP in seinem Computer gesucht und mir auch ausgedruckt (vergleiche Ausdruck/Bild). Der Ausdruck gilt natürlich nur für die F3 (Bj. 2016). Dort steht eindeutig nichts von "MC". Auch die Aussage meines Prüfers war eindeutig: es gibt keinen Grund, warum Autoreifen auf einem Trike verboten sein sollten. Die Unterlagen von BRP, welche dem TÜV vorliegen, sind in diesem Punkt eindeutig.

    EG Typgenehmigung Spyder Reifen_page_001.jpg

  8. #48
    Junior Avatar von rios1
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    Zitat Zitat von Batmobil-F3 Beitrag anzeigen
    Na ja, eine weitere Meinung eines TÜVlers. Ich habe beim TÜV Würzburg letztes Jahr nachgefragt. Der Prüfer hat die Originalunterlagen von BRP in seinem Computer gesucht und mir auch ausgedruckt (vergleiche Ausdruck/Bild). Der Ausdruck gilt natürlich nur für die F3 (Bj. 2016). Dort steht eindeutig nichts von "MC". Auch die Aussage meines Prüfers war eindeutig: es gibt keinen Grund, warum Autoreifen auf einem Trike verboten sein sollten. Die Unterlagen von BRP, welche dem TÜV vorliegen, sind in diesem Punkt eindeutig.

    EG Typgenehmigung Spyder Reifen_page_001.jpg
    beim f3 ist das glaub ich auch so
    aber bei meiner nicht
    in meinen coc papieren steht mc drinn
    Geändert von rios1 (08.04.2019 um 18:05 Uhr)
    nur wer mut hat kotzt gegen den wind

  9. #49
    marci1987
    Gast
    Zumal eine Reifenbindung verboten ist.
    Batmobile kannst du mir dieses Schreiben bitte mal zu schicken.

  10. #50
    Anbei der Ausdruck als PDF Datei in Farbe, dann kann es sich jeder herunterladen. Aber bitte unbedingt die "Nummer der EG-Typgenehmigung" (gelb markiert im Fuß und Spalte K im Fahrzeugschein) abgleichen - nur für dieses Fahrzeug gilt der Ausdruck. Ansonsten einfach mal beim TÜV nachfragen, die sollen in Ihrem Computer nachschauen.
    Die Nummer der EU-Typgenehmigung ist e13*2002/24*0744*01, diese muss mit der Nummer in der Spalte K eures Fahrzeugsscheins übereinstimmen.
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien
    Geändert von Batmobil-F3 (09.04.2019 um 13:27 Uhr) Grund: Nachtrag Nummer EU-Typgenehmigung

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