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Thema: MC Kennung

  1. #141
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Hallo Franz,

    das hat jetzt nicht unbedingt etwas mit (Reifen-)Marken zu tun, sondern vielmehr mit dem, was in den Papieren steht und was am Fahrzeug montiert ist! Sollte beides übereinstimmen, dann ist man aus dem Schneider; andernfalls kann es problematisch werden.

    Aber schauen wir mal, wie sich Marco äußern wird ...

    Gruß,
    Alex
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    Spyder RT LTD - Modell 2021 - Reflexsilber Metallic / Nero

  2. #142
    Mentor Avatar von Tourensohn
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    Genau so verhält es sich..

    Was am Fahrzeug montiert ist, muss in den Papieren eingetragen sein..

    Gruß
    R
    Geändert von Barbarossa (21.11.2020 um 10:38 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt
    Spyder STS-SE5 V2 (MY 2014), v Bridgestone, h Toyo, Wilbers v u h , Beifahrerrückenlehne, Koffersystem, Komfortsitz, Navi uvm.

  3. #143
    Mitglied Avatar von richyger63
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    Das ist völlig korrekt. Mir sagte diese MC Kennung gar nichts, bis ich hier im Forum gelesen habe. Direkt vor Kauf meines Spyders wurde der TÜV neu gemacht. Ohne Mängel bestanden, hinten Toyo montiert ist. Keine Eintragung vorhanden! Und wer ist dann der Dumme, wenn was passiert? Ich, weil ich besser informiert sein muss als der TÜV Prüfer?

    Gruß
    Franz

  4. #144
    Mentor Avatar von Tourensohn
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    Hallo Franz,

    Tatsache ist, dass der Fahrzeugführer für den ordnungsgemässen Zustand des Spielgeräts verantwortlich ist.

    Sollte ein TÜV-ler die M/C-Kennung auf dem Reifen missachtet/übersehen/ignoriert haben und es käme - was wir alle nicht hoffen - zu einem Unfall bei dem man Dir die Schuld geben will, so hat der TÜV die Möglichkeit sich herauszureden..
    Was wollte man unternehmen, wenn der TÜV am Ende sagt, dass bei der Abnahme der HU ein "nach den Fahrzeugpapieren" korrekter Reifen montiert war...
    Im Ernstfall wird eine Versicherung in Vorleistung gehen und sich das Geld versuchen wieder zu holen..

    Meiner Meinung nach ein Kampf gegen Goliath..

    Da zu diesem Thema hier und an anderer Stelle nun schon ganze bücherregalfüllende Beitragsreihen mit unterschiedlichster Argumentation geschrieben wurden, empfehle ich sich an den Gesetzestext zu halten -da ist man immer auf der 100% richtigen Seite

    Gruß
    R
    Spyder STS-SE5 V2 (MY 2014), v Bridgestone, h Toyo, Wilbers v u h , Beifahrerrückenlehne, Koffersystem, Komfortsitz, Navi uvm.

  5. #145
    Junior Avatar von Road Runner
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    Hallo,

    schaut mal hier,

    Berichtigung Fahrzeugpapiere §13 FZV

    Hier sind die TÜV Papiere der Austragung der MC - Kennzeichnung mit eingefügt.

    Grüße,
    Robby
    Geändert von Barbarossa (09.01.2021 um 22:36 Uhr) Grund: Link aktualisiert
    Grüße, Robby
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  6. #146
    Mentor Avatar von Rainer
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    Hallo zusammen,

    Ich war heute beim TÜV. Es soll generell so sein, daß bei Felgen die keine MC Kennung haben ( diese haben einen Wulst ) benötigen nicht zwangsläufig Reifen mit dem MC.

    Diesen Kenntnisstand sollte jeder TÜV haben.

    In meinen Felgen ist kein MC, demzufolge werden die Reifengrößen jetzt ohne MC in den KFZ - Schein eingetragen und die Größen 175/50R15 sowie 175/55R15 ergänzt.

    Gruß Rainer

    Beleg_2021-05-06_133158.pdf
    Geändert von Rainer (06.05.2021 um 14:17 Uhr)
    Spyder RT 2020 Chalk Metallic

  7. #147
    Mentor Avatar von Tourensohn
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    Wenn Du keine MC-Felgen auf Deinem Fahrzeug montiert hättest, so wären auch keine MC-Bereifung in der COC eingetragen.

    Der Unterschied zwischen einer MC-Felge und einer "normalen Felge" besteht in der Höhe des Felgenhorns - dies ist bei der MC-Felge kleiner/niedriger..
    Deshalb empfehlen die aftermarket-Reifenhersteller einen höheren Betriebsdruck der Bereifung, damit die seitliche Karkasse fester an das Horn gepresst wird und somit die Gefahr umgangen wird, dass der Reifen sich von der Felge lösen könnte..
    Mehr Erklärung braucht es nicht..

    Gruß vom Tourensohn
    Geändert von Barbarossa (05.05.2021 um 20:26 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt
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  8. #148
    Mentor Avatar von chris
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    bei Euch in Deutschland geht das leichter - bei uns (Ryker-Fahrer) wirds blöd - ich müsste eigentlich vorne andere Reifen montieren (J-Felge).. da gibst eigentlich keine, scheinbar nicht einmal von den Chinesen ..
    ..die wahren abenteuer sind nicht im kopf ..
    denn sind sie nur im kopf - sind sie nirgendwo...

  9. #149
    Mentor Avatar von SpyderPfomi
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    The NeverEnding Story - das Thema MC-Kennung beim Spyder/Ryker

    Möchte hier in dem Zusammenhang - nochmal auf den Eintrag #132 und #125 (hier Anhang vom KBA) hinweisen!
    Geändert von SpyderPfomi (06.05.2021 um 09:46 Uhr)
    Gruß Werner - F3 / Bj. 2023 / Steel Black Metallic und GS² - was sonst / 2x Bj. 2008 / SM5 / Full Moon Silver

  10. #150
    Mentor Avatar von SpyderPfomi
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    Zitat Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
    ...sowie 175/55R15 ergänzt.

    Gruß Rainer
    Hallo Rainer - frage mich wieso Du den 175/55R15 eingetragen bekommst?
    Da hier die Umfangsdifferenz: +2,0 % und die Geschwindigkeitsabweichung: -1,9 % ist!
    Der Tacho darf bis 10% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig! Eine Änderung des Abrollumfangs von mehr als –2,5 Prozent und mehr als +1,5 Prozent werden vom TÜV in der Regel nicht akzeptiert.
    Oder hat sich da was geändert?
    Gruß Werner - F3 / Bj. 2023 / Steel Black Metallic und GS² - was sonst / 2x Bj. 2008 / SM5 / Full Moon Silver

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