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Thema: MC Kennung

  1. #111
    Junior Avatar von Kurzer68
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    Hallo Andre,

    ich hatte das Schreiben aus Beitrag 52 mit, damit war alles easy und es gab keine weiteren Diskussionen.
    Gruß Torsten

  2. #112
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    Dank dir dafür.
    Hast du das per Einzelabnahme abgenommen bekommen?
    Könntest du mit mal ein Foto machen von dem TÜV Schreiben?
    Würd das gerne mal dem TÜVler bei uns vorlegen.
    Mit dem steh ich eigentlich gut, daher würd ich ihm gerne den Gefallen machen
    Dass er da mal schauen kann ob wir das bei mir auch so machen können.

    Gruß
    Andre

  3. #113
    Senior Avatar von Michaaa
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    Moin zusammen. War gestern mit meinem F3-S (Vorne Nankang, hinten Toyo) beim TÜV bei und in Bornheim, die mit dem Bonner TÜV zusammenarbeiten. Auch von diesem TÜV (war mit meinem ST-S immer in Bonn) habe ich die die Bestätigung bekommen: Ob das MC vor der Reifengröße steht oder auch nicht, spielt keine Rolle. Einzig die Reifengröße, Traglast und der Geschwindigkeitsindex sind maßgeblich. Die Kennzeichnung "MC" bedeutet, dass die besondere "Serienbereifung" -auch- für das Fahrzeug zugelassen ist. Freigaben, EG-Typgenehmigung etc brauchen daher auch nicht mitgeführt werden.
    Grüße Micha

  4. #114
    Mentor Avatar von Tourensohn
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    Hallo Michaaa,

    dann wird Dein TÜV-Onkel sicher nichts dagegen haben dies schriftlich zu bestätigen..

    Ich will hier jetzt nicht ellenlang wieder von vorne beginnen aufzuzählen, aber "bindend" sind die Reifenangaben im KFZ-Schein.
    Solange dort "MC" steht, müssen auch Reifen diesen Typs montiert sein..

    Gruß
    Reiner
    Spyder STS-SE5 V2 (MY 2014), v Bridgestone, h Toyo, Wilbers v u h , Beifahrerrückenlehne, Koffersystem, Komfortsitz, Navi uvm.

  5. #115
    Senior Avatar von Michaaa
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    Was soll der TÜV - Mann denn bestätigen? Steht doch alles in der Zulassungsbescheinigung.

    "bindend": ja, Reifengröße, Traglast und Geschwindigkeitsindex.

    "bindend MC": nein, da: "Die Kennzeichnung "MC" bedeutet, dass die besondere "Serienbereifung" -auch- für das Fahrzeug zugelassen ist."
    Grüße Micha

  6. #116
    Mentor Avatar von Tourensohn
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    Zitat Zitat von Michaaa Beitrag anzeigen
    Was soll der TÜV - Mann denn bestätigen? Steht doch alles in der Zulassungsbescheinigung.

    "bindend": ja, Reifengröße, Traglast und Geschwindigkeitsindex.

    "bindend MC": nein, da: "Die Kennzeichnung "MC" bedeutet, dass die besondere "Serienbereifung" -auch- für das Fahrzeug zugelassen ist."
    Ok - diese freie Interpretation - von wem auch immer so verkündet - entspricht weder geltender Rechtssprechung noch der Strassenverkehrszulassungsverordnung..
    Das ist ein Fakt, nachzulesen im Gesetzestext , und mehr werde ich dazu nicht mehr schreiben..

    Entweder Änderung in den Fahrzeugpapieren oder illegal - basta!

    Reiner

    P.S.: Meine Reifen, v u h, - Seriengröße OHNE MC-Kennung - sind eingetragen..
    Spyder STS-SE5 V2 (MY 2014), v Bridgestone, h Toyo, Wilbers v u h , Beifahrerrückenlehne, Koffersystem, Komfortsitz, Navi uvm.

  7. #117
    Senior Avatar von Michaaa
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    Deine "freie Interpretation" entspricht eben nicht dem "Gesetzestext"/"geltender Rechtsprechung" der demnach wo nachzulesen wäre?

    MC ist nur die Kennzeichnung der Erstausrüsterbereifung. Es gibt in keinem Schriftstück, in einem "Gesetzestext" schon gar nicht, eine andere Aussage zur Bereifung als: die Reifengröße, der Geschwindigkeitsindex und die Traglast.
    Grüße Micha

  8. #118
    Ryder Avatar von Spydie71
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    Moin moin!

    Hatte bei "meinem" TÜV auch mal diesbezüglich nachgefragt...
    Da diese "MC"-Kennung der Kenda-Reifen keine offizielle Kennzeichnung ist, die in irgendeiner Weise in technischen Regeln oder gar der StVZO zu finden ist, spielt sie aus seiner Sicht auch keine Rolle!
    Daher sieht er auch keinen Grund, dass Reifen ohne diese Kennung der Eintragung bedürfen. Allenfalls wäre eine Freigabe durch den Reifenhersteller gut, dann gäbe es keinerlei Probleme.
    Als ich ihm dann noch sagte, dass das MC im Homologationspapier des Spyder gar nicht drin steht, sah er erst Recht kein Problem, einen anderen Reifen zu fahren...

    Mit einer Eintragung für Reifen ohne "MC" ist man natürlich in jedem Fall auf der sicheren Seite! Ich glaube jedoch nicht, dass im Falle einer Kontrolle der Spyder stillgelegt wird incl. Bußgeld usw.wenn man ohne Eintragung unterwegs ist...

    Aber das wird hier eh eine "Never-ending-Story", es sei denn, es gäbe von behördlicher Seite mal etwas Offizielles, aber das wird aus meiner Sicht nicht passieren...

    Gruß Jörg
    Geändert von Spydie71 (27.07.2019 um 10:44 Uhr)
    Spyder F3 - SM6 - EZ 09/2016

  9. #119
    Ich denke, es wurden genügend Möglichkeiten vorgestellt (nichts tun, Reifenfreigabe, EG-Typgenehmigung besorgen/mitführen, Eintragung in KFZ Schein). Es kann sich jeder aussuchen, was er machen will. Interessant wären Berichte über konkrete Vorfälle, indem bei einer Kontrolle, beim TÜV oder durch eine Versicherung ein Nicht-Kenda-Reifen bemängelt wurde.

  10. #120
    marci1987
    Gast
    Micha,

    Weist du den warum auf den Kenda Reifen der Spyder "MC" und auf den Kenda Reifen der Ryker "M/C" drauf steht?

    Und warum man andere Reifen auf beiden Modellen mit einem wesentlich höheren Druck fahren muss?

    Lass dir das von deinem TÜV Mann schriftlich geben, dann haftet er bei einem Unfall und nicht du.

    Wenn der Unfall auf nicht eingetragene Reifen zurück zu führen ist zahlt due Versicherung nämlich nicht und ein Gutachter sieht sowas sofort.

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