In der COC-Bescheinigung und daher im Fahrzeugschein ist es eingetragen - also muss dazu nicht mehr erklärt werden. Was und warum etwas in der COC (mit der COC-Bescheinigung deklariert der Hersteller, dass das Fahrzeug mit der erteilten Typgenehmigung übereinstimmt) steht, muss hier glaube auch nicht weiter erklärt werden. In der Typgenehmigung steht der Reifen mit MC drin und so wurde das Fahrzeug für den Straßenverkehr freigegeben. Daher bedarf es keiner weiteren Erklärung, über Sinn oder Unsinn oder ob etwas statthaft ist, von dieser Kennzeichung.