Ergebnis 1 bis 10 von 35

Thema: Gpr abe

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Junior Avatar von rios1
    Registriert seit
    14.11.2018
    Ort
    Mössingen
    Beiträge
    157

    Gpr abe

    Hallo leute

    bei meinem spyder ist eine gpr anlage verbaut, ist also endtopf+rohr 45 grad winkel zum katt.

    Volgendes Problem:

    der Vorbesitzer hat leider die abe verschlampt.
    Jetzt frage ich ob mir jemand helfen kann,der die selbe anlageverbaut hat.
    der spyder ist bj 2015.

    bei gpr Deutschland hab ich schon nach gefragt. aber die wollen oder können nichts machen ohne eine Rechnung.

    also schön wäre wenn jemand mir eine Kopie von der abe hat oder eine Rechnung von gpr Deutschland.
    dann könnte ich die auch selbst nochmal anfordern. anbei noch bilder von dem teil+ e prüfplakette
    PS er ist schon überarbeitet wurden sanstrahl und lack.
    Angehängte Grafiken Angehängte Grafiken
    • Dateityp: jpg 1.jpg (338,7 KB, 4x aufgerufen)
    • Dateityp: jpg 2.jpg (377,5 KB, 2x aufgerufen)
    • Dateityp: jpg 3.jpg (361,2 KB, 8x aufgerufen)

  2. #2
    Ryder Avatar von BadMike
    Registriert seit
    17.04.2018
    Ort
    Hochheim am Main
    Beiträge
    268
    Moin,
    wenn der eine E—Nummer hat, ist eine ABE absolut nicht notwendig. In vielen Fällen gibt es da nichtmal eine ABE. Für was brauchst du die?

    Gruß Mike
    Immer dran denken: Gummierte Seite nach unten, lackierte Seite nach oben!
    Spyder F3T SE Special Series Schwarz

  3. #3
    Junior Avatar von rios1
    Registriert seit
    14.11.2018
    Ort
    Mössingen
    Beiträge
    157
    bei uns macht die rennleitung stress wenn keine papier dabei.
    egal ob da ein prüfzeichen drauf ist.

  4. #4
    Ryder Avatar von BadMike
    Registriert seit
    17.04.2018
    Ort
    Hochheim am Main
    Beiträge
    268
    Hi,
    an meinem letzten Mopped war eine Anlage mit E_Prüfung verbaut, für die habe ich vom Hersteller keine weiteren Unterlagen bekommen, da nicht notwendig. Hier nochmal ein Schreiben vom KBA, worin dies nochmal klargestellt wird:

    Sehr geehrter Herr XXX,

    ich bedanke mich für ihre Anfrage und teile Ihnen hierzu folgendes mit.

    Der §19 der StVZO sagt aus,
    das eine Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn bei Änderungen durch Ein-
    oder Anbau von Teilen
    für diese Teile

    eine EWG-Betriebserlaubnis,
    eine EWG-Bauartgenehmigung,
    eine EG-Typgenehmigung
    oder eine Genehmigung nach ECE-Regelungen, soweit diese von der
    Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,

    erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen
    beachtet werden.

    Bei Fahrzeugteilen die das Prüfzeichen einer der oben beschriebenen
    Genehmigungsart tragen
    ist nicht nötig, dass der Fahrzeugführer einen Abdruck der Genehmigung
    mit sich führt.


    Lediglich der Verwendungsbereich muss sicher gestellt sein!

    Prüfzeichen der oben beschriebenen Genehmigungsarten setzen sich wie folgt
    zusammen, sie
    beginnen mit einem kleinen e, einem kleinen e im Kasten oder mit einem
    großen E in einem Kreis.
    Die nun folgende Zahl, sagt aus welcher Staat diese Genehmigung erteilt
    hat.
    Z.B.E1 = Deutschland, E2 = Frankreich, E3 = Italien usw..

    In Ihrem Fall bezeichnet die Länderkennung E4 die Niederlande.

    Dieses Thema wird auch auf unserer Homepage www.kba.de verdeutlicht. Sie
    können dieses nachlesen unter:
    - www.kba.de
    - Über uns
    - FAQ
    - Typgenehmigung und Produktsicherheit

    Hier ist ein Absatz zu finden, bei dem es sich um einen
    Austauschschalldämpfer handelt. Gleiches gilt auch für Spiegel.

    Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen telefonisch in der Zeit von
    08.00 Uhr - 13.30 Uhr unter 0461 / 316 20 46 zur Verfügung.


    Ich hoffe Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein und verbleibe


    Mit freundlichem Gruß


    Silvia Lau


    Kraftfahrt-Bundesamt
    Silvia Lau
    Abt.Technik
    Sgb. 411

    Fördestraße 16, D - 24944 Flensburg
    Postanschrift: D - 24932 Flensburg
    Immer dran denken: Gummierte Seite nach unten, lackierte Seite nach oben!
    Spyder F3T SE Special Series Schwarz

  5. #5
    Ryder Avatar von BadMike
    Registriert seit
    17.04.2018
    Ort
    Hochheim am Main
    Beiträge
    268
    Nebenbei: wie ist dennn die E-Plakette an dem Auspuff festgemacht? Sieht nicht nach dauerhaft sicher befestigt aus. Das da die Rennleitung misstrauisch wirsd, ist schon nachzuvollziehen. Ich würde mir das Dingens festnieten.

    Gruß Mike
    Immer dran denken: Gummierte Seite nach unten, lackierte Seite nach oben!
    Spyder F3T SE Special Series Schwarz

  6. #6
    Mentor Avatar von SpyderPfomi
    Registriert seit
    16.11.2011
    Ort
    87459 Pfronten im Allgäu
    Beiträge
    1.317
    Bei meinem GPR ist das genietet und so sollte es auch sein! So wie es auf dem Bild aussieht - liegt es nur für das Foto auf der Endkappe!

    Und wegen ABE - ich habe hier auch keine - da er eine E-Nummer hat. Habe von GPR ein Schreiben (Gutachten) bekommen, wo der Auspuff für den Spyder zugelassen ist. Habe aber das alte Modell mit dem 90° Bogen!
    Geändert von SpyderPfomi (15.11.2018 um 08:20 Uhr)
    Gruß Werner - F3 / Bj. 2023 / Steel Black Metallic und GS² - was sonst / 2x Bj. 2008 / SM5 / Full Moon Silver

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •