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Thema: SPYDER ERBRECH

  1. #1
    Ryder
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    SPYDER ERBRECH

    ...Habe meinen spyder personalisiert...




    SPYDER LIMITED EDITION / PREMIERE EDITION 1692

  2. #2
    Ryder
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    Re: SPYDER ERBRECH

    das ist ein blitz warner und radar melder
    SPYDER LIMITED EDITION / PREMIERE EDITION 1692

  3. #3
    Ryder
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    Re: SPYDER ERBRECH

    der blitzwarner ist beliefert mit einem magnet der genau auf die security card passt....





    ...es ist ein" alert radar", 100% LEGAL und meldet bis auf 1500 meter, mit bat. aufladbar bis zu 8 stunden, und kostet 150 euros, kann ich dir besorgen wenn du einen moechtest, passt sich super gut an auf den spyder,exlusif fur auto und motorad
    SPYDER LIMITED EDITION / PREMIERE EDITION 1692

  4. #4

    Re: SPYDER ERBRECH

    Zitat Zitat von ERBRECH

    ...es ist ein" alert radar", 100% LEGAL und meldet bis auf 1500 meter, mit bat. aufladbar bis zu 8 stunden, und kostet 150 euros, kann ich dir besorgen wenn du einen moechtest, passt sich super gut an auf den spyder,exlusif fur auto und motorad
    100% Legal? Nicht in Deutschland jedenfalls, und auch in den meisten anderen Ländern Europas ist der Betrieb eines solchen Geräts verboten. Du kannst es zwar kaufen, aber nicht im oder am Fahrzeug betreiben.

    StVO Paragraph 23:
    (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
    Meines Wissens ist das aber auch in Frankreich nicht erlaubt, und wird sogar noch härter geahndet, als in Deutschland.
    Schaut mal hier: http://www.monstersandcritics.de/art...rner-in-Europa

  5. #5
    Ryder
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    Re: SPYDER ERBRECH

    nein spyder-man der da ist erlaubt den er lauft unter GPS systeme, wurde auch schon an gehaltet von der franzosischen wie von der deutschen polizei, und auch daruber nachgefragt, aber ich weiss welche geraete du meinst
    SPYDER LIMITED EDITION / PREMIERE EDITION 1692

  6. #6

    Re: SPYDER ERBRECH

    Es mag ja sein, dass diese GPS-basierten Warner in Frankreich erlaubt sind. In Deutschland sind sie es jedenfalls nicht. Du hast in Deutschland Glück gehabt, wenn die Polizei nichts gesagt hat. Steht in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung. Ist nicht zu ändern. Was soll denn das Teil, was du installiert hast eigentlich anzeigen? Wenn es GPS basiert ist, wird es doch auf eine POI-Datenbank zurückgreifen, in der feste Radarkontrollen mehr oder weniger genau verzeichnet sind, oder? Aber wie gesagt, in Deutschland ist der Betrieb dieser Dinger nicht erlaubt.

  7. #7
    Ryder
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    Re: SPYDER ERBRECH

    hier die verpackung, mein freund...



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  8. #8

    Re: SPYDER ERBRECH

    Ich sage ja, das mag für Frankreich gelten. In Deutschland ist der Betrieb von solch einem Gerät definitiv verboten. Wenn du auf die Webseite des Anbieters schaust, findest du auch nichts über Deutschland, und das aus gutem Grund.

    The G300 is not a speed camera detector and it cannot detect signals emitted by speed cameras.
    steht dort außerdem. Das bedeutet doch, dass dieses Gerät wie ein normales GPS-Navi funktioniert, in dem Radaranlagen als POI gespeichert sind, wenn ich das richtig verstehe.

  9. #9
    Ryder
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    Re: SPYDER ERBRECH

    danke fur die nachricht und auskunft, werde ihn nicht in betrieb setzen wenn ich uber die grenze gehe,vielen dank :arrow:
    SPYDER LIMITED EDITION / PREMIERE EDITION 1692

  10. #10
    Co-Administrator Avatar von nose
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    Re: SPYDER ERBRECH

    Zitat Zitat von Spyder-Man
    Es mag ja sein, dass diese GPS-basierten Warner in Frankreich erlaubt sind. In Deutschland sind sie es jedenfalls nicht. Du hast in Deutschland Glück gehabt, wenn die Polizei nichts gesagt hat. Steht in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung. Ist nicht zu ändern. Was soll denn das Teil, was du installiert hast eigentlich anzeigen? Wenn es GPS basiert ist, wird es doch auf eine POI-Datenbank zurückgreifen, in der feste Radarkontrollen mehr oder weniger genau verzeichnet sind, oder? Aber wie gesagt, in Deutschland ist der Betrieb dieser Dinger nicht erlaubt.
    Das hab ich dazu gefunden
    http://www.xonio.com/news/Blitzwarner-i ... 400&tid2=0

    Aber auch das
    http://www.navicd24.de/shop/catalog/pro ... cts_id/392

    Verrückte Welt

    Aber wer fährt denn schon zu schnell
    Ich weiß, ich bin nicht perfeckt aber so nah dran,dass es selbst MIR Angst macht.

    Gruß Peter

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