Zitat Zitat von quad rr o Beitrag anzeigen
Hallo Spyderlarson,

Schon gewusst? Eine seit 1.08.2006 gültige EU-Verordnung regelt den Lampenwechsel am Fahrzeug.

Demnach gilt u.a.

- das serienübliche Bordwerkzeug muss für den Lampenwechsel ausreichen

- der Lampenwechsel muss durch den Kfz-Besitzer selbst in angemessener Zeit erfolgen können, ohne dass dabei fachspezifische Kenntnisse notwendig sind

- Verletzungen sind auszuschließen

Die Verordnung findet Anwendung auf alle nach dem 1.8.2006 neu auf den Markt gebrachten Kfz-Typen.


Ich an Deiner Stelle würde BRP mal dezent auf diesen Gesetzestext hinweisen und um Erstattung bitten....
Allerdings vermute ich jetzt bei Dir eher Bequemlichkeit als Unfähigkeit...

Gruß
Reiner


Ist schon klar, aber von der EU alles Blablabla...

Sie haben ein Gesetz verabschiedet (2015), dass jeder Besitzer seines Fahrzeuges,
Max. 10 min. für einen Birnenwechsel benötigen soll!
Dazu ist die Automobilindustrie verdonnert worden... Wie sieht es in der Praxis aus?

@Reiner: was heißt Bequemlichkeit, es ist für mich vertane Zeit, Stundenlang an der Verkleidung zu fummeln, als mal eben zum Händler zu fahren, um mir später eine Tour zu gönnen!
Da steht bei mir eher der Funfaktor im Vordergrund

Helfen tut es auch nicht, wenn man die Händler dafür Verantwortlich macht...!
Einen Konzern kann man alleine nichts entgegensetzen.

Grüße
Lars