Hallo liebe Leute,
ich wollte jetzt die Tage mal meinen seitlichen Kennzeichenhalter anbauen. Kann mir evtl jemand kurz erklären wie das geht? Habe davon keine Ahnung und auch keine Anleitung dazu bekommen.
Besten Dank im Voraus
Matts
Hallo liebe Leute,
ich wollte jetzt die Tage mal meinen seitlichen Kennzeichenhalter anbauen. Kann mir evtl jemand kurz erklären wie das geht? Habe davon keine Ahnung und auch keine Anleitung dazu bekommen.
Besten Dank im Voraus
Matts
das anbauen ist oft noch das kleinere Problem - oft happerts an der Eintragung, ABE haben die wenigsten.
ist zwar für Motorräder aber die Vorschriften sind dieselben.
https://www.dekra.de/media/dekra-rat...d-services.pdf
Mein seitlicher Kennzeichenhalter sieht dem aus Beitrag #3 sehr ähnlich und wurde vom Händler vor Inbetriebnahme montiert.
Laut dessen Aussage sei er nicht eintragungspflichtig. Bin sicherheitshalber zum TÜV und der Prüfer hat es bestätigt.
Begründung: Das Kennzeichen ragt (im Gegensatz zum Motorrad) nicht über die Fahrzeugbreite hinaus .
Moin Moin
Habe auch einen seitlichen Kennzeichenhalter von 8Ball mit Gutachten verbaut. War vorher aber beim TÜV um das ab zuklären. Der war Begeistert das jemand vor dem Anbau fragt.
Das ist das Teil:
https://www.eightball-custom.com/EIG...2005-2007-TUeV
Sobald ein Gutachten vorhanden ist, sollte einer Eintragung nichts im Weg stehen.
Nicht ganz günstig aber legal.
Mit freundlichem Gruß Monschy Fehlendes Talent wird durch Wahnsinn ersetzt!!
Ich hab schon einiges erlebt in Sachen Umbauten. Es gibt klare Richtlinien die man aber meist bei einer Kontrolle schriftlich darlegen muss da auch die Exekutive nicht immer am neuesten Stand ist.
So auch beim seitlichen Kennzeichenhalter. Wer sicher gehen will sollte einfach eine freundliche Anfrage (nicht beim TÜV) zur Eintragungspflicht beim KBA machen und ein wenig Geduld aufbringen. I.d.R. bekommt man von dort schnell Antwort und ist dann auf der sicheren Seite wenn es bei einer Kontrolle "Fragen" geben sollte.
Meines Wissens besteht keine Eintragungspflicht weil es nicht zu den sicherheitsrelevanten Bauteilen gehört.
Bestimmte Anbaurichtlinien sind aber einzuhalten. max. 30 Grad Kennzeichenwinkel, Kennzeichenbeleuchtung mit E-Zeichen, ausreichende seitliche Sicht auf das Kennzeichen von rechts hinterm Fahrzeug plus Reflektor muss vorhanden sein.
Gruss Felix
Gruss Felix
Hallo Felix,
ist der Reflektor am Kennzeichen wirklich Pflicht?
Dachte das Fahrzeug braucht grds. einen von Hinten erkennbaren Reflektor fürs unbeleuchtete Abstellen im Dunkeln. Bei Motorräder ist die Anbringung ja nur am Heck/Kennzeichen möglich, aber ich würde daraus keine Pflicht für den Ort herleiten. An der Spyder ist am Heckfender kein Reflektor dran, dafür an den Vorderrädern. Also sollte das seitliche Kennzeichen auch keinen Reflektor benötigen. Ist aber nur meine Schlussfolgerung. Wissen tue ich es nicht.
was den seitlichen Kennzeichenhalter anbelangt hat @Tuner Recht ... die F3 hat zwar keinen roten Reflektor unterm Kennzeichen, dafür aber welche in den (häßlichen) originalen Blinkern. Tauscht man(n) diese gegen Ansehnliche aus, benötigt man wiederum einen roten Reflektor (mit E-Zeichen !). Um die (geforderte) Symetrie zu wahren gehört der in die Mitte und nicht an den seitlichen Kz-Halter
APRIL-1 (17).jpg
und falls sich jemand fragt, wo ich meine Kennzeichenbeleuchtung sitzen habe ... bei mir leuchtet das Kennzeichen selber, mit Zulassung
20210712_201909.jpg
Geändert von Sammy (21.07.2021 um 14:01 Uhr)
Ich frage mich eher wo deine Blinker sind.
@Kantine: guggst du hier .... sind von MotoGadget, ultrahell mit E-Zeichen
MAI_1 (6).jpg
habe die MotoGadget mittlerweile ausgetauscht, der Rollstuhl verdeckt den Linken bei Tag gerade von schräg-hinten-links (auf der Autobahn z.B.). Habe jetzt die von Wunderkind-Custom an deren Kz-Rahmen, auch sehr hell und mit E-Zeichen, und dafür ganz hinten
20210710_160827.jpg
Geändert von Sammy (21.07.2021 um 14:27 Uhr)