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Senior
Radabdeckung hinten F3
Hallo Spyder-Fans,
ich fahre eine Spyde F3-S und würde mir gerne den originalen BRP Heckfender "Chopped Rear Fender" montieren. Ansicht unter http://www.brppartspro.com/can-am-ch...uctid=23149626
Soweit ich das recherchiert habe hat diese in Deutschland "keine Zulassung". Muss ich diese beim TÜV eintragen lassen? Was passiert, wenn ich dies nicht tue (Strafe? Erlöschen der Betriebserlaubnis, Versicherung?).
Hat jemand bereits Erfahrungen mit einem "freigelegten" Hinterrad?
Danke
S.
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Ryder
Moin,
habe ich montiert, das Teil hat so wie es geliefert wird keine Zulassung!
Da in der EU Blinker gefordert sind (fallen mit der Montage weg), in den USA sind die Blinker im Rücklicht integriert d.h.die linke oder rechte Kammer blinkt dort dann rot.
Kennzeichenbeleuchtung usw. ist dabei - plug and play - bis auf die Blinker. Wenn du die Blinker abbaust, musst du für die linke Seite eine Abdeckkappe ordern, für die rechte Seite ist diese dabei.
Also Blinker dran und fertig ist!
Gruß
Matthias
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Senior
Hallo Matthias,
danke für die schnelle Antwort. D.h. Du hast die Original-Blinker mitsamt dem Heckfender verbaut? Warst Du damit beim TÜV?
S.
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Ryder
Das juckt keinem! Dazu brauchst auch nicht zum TÜV. Habe an meiner f3 hinten nichts mehr, Kennzeichen an der Seite die Eingetragen wurde, da hierzu ein Gutachten benötigt wird.
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Ryder
Hallo S.
von den Originalblinkern habe ich mich schweren Herzens trennen müssen
Alles schick...
Das größte Problem war, das Teil nach Deutschland zu bekommen.
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Senior
Hallo Streetmachine, hallo tracer,
danke für das Feedback.
Welche Blinker-Lösung habt Ihr verbaut? Könnt Ihr mal ein Bild davon einstellen.
Danke
S.
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Händler
Hallo zusammen,
Ich habe interessehalber mal eine Anfrage bei BRP gestellt, warum genau, der Heckfender bzw. die KZH nicht zulässig ist und ob der kurze Fender nach Deutschland geliefert wird.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Mit rasantem Gruß,
Christoph Bunke
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Ryder
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Ryder
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Senior
Unsere Spyder sind eigentlich alle nach 2002/24/EG zugelassen, also EU Zulassungsvorschriften.
Hier ist interessant, dass:
- Die Beleuchtungsvorschriften ein hochkomplexes Regelwerk darstellen
- Es garkeine Regelungen über Radabdeckungen/Fender und dergleichen mehr gibt. Ersatzlos gestrichen. Lediglich das Kennzeichen und der Montageort ist geregelt (Größe, Position, Neigungswinkel, geometrische Sichtbarkeit)
Im hier vorliegenden Fall geht es vermutlich in erster Linie um die Blinker. Die Rückleuchte selbst ist ja unverändert.
Gefunden habe ich hierzu die Richtlinie 2009/67/EG,
Anhang VI VORSCHRIFTEN FÜR DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
6.3. Fahrtrichtungsanzeiger
6.3.3. Anordnung
6.3.3.1. In der Breite:
— Die am weitesten von der Längsmittelebene entfernten Ränder der leuchtenden Fläche dürfen nicht weiter als 400 mm von dem äußersten Punkt der Breite über alles des Fahrzeugs entfernt sein;
— die inneren Ränder der leuchtenden Fläche müssen voneinander einen Abstand von mindestens 500 mm haben;
Das sind nur die relevantesten Zeilen. In der Richtlinie steht noch einiges mehr.
Das erklärt, warum originale Spyderblinker auf solchen langen Stielen sitzen. Denn nicht nur der innere Mindestabstand von 50cm ist das Problem, sondern eigentlich der Max. Abstand von 40cm von der Fahrzeugaussenkante (an der Vorderachse!) nach innen gemessen. Bei Fahrzeugbreite von 150cm müssen die Aussenränder der Blinker also mindestens 70cm auseinander sein.
Hab grad original am GS/RS nachgemessen: Innenabstand 54cm, aussen 79cm.
Die ganzen Kurzstummel-LED-Miniblinker sind am Spyder in der Regel nicht zulässig. Selbst wenn sie ein Prüfzeichen haben. Der Montageabstand machts. Muss man halt verlängern
Bei Motorrädern beträgt hinten der innere Mindestabstand lediglich 180mm, vorne 240mm. Da sind die kurzen Blinker Ok, wenn sie ansonsten von der Abstrahlung her auch zulässig sind.
Im Rücklichtgehäuse integrierte Blinker gehn schon mal garnicht.
LG, Claus
Geändert von SpeedFlap (18.01.2017 um 23:19 Uhr)
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