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Thema: Fahrer Rückenlehne

  1. #1
    Mitglied
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    Fahrer Rückenlehne

    Hallo,
    ich überlege mir eine Fahrer Rückenlehne
    in den USA zu Kaufen,hat das schon jemand gemacht ?
    Gruß
    Michael

  2. #2
    Mentor Avatar von Tourensohn
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    Hallo Michael,

    ich habe zwar noch keine Fahrerlehne in den USA geordert, aber so einige andere Dinge..

    Hier ein link zu den entsprechenden Bestimmungen:
    http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...17380bodyText2
    Spyder STS-SE5 V2 (MY 2014), v Bridgestone, h Toyo, Wilbers v u h , Beifahrerrückenlehne, Koffersystem, Komfortsitz, Navi uvm.

  3. #3
    Junior Avatar von Kurzer68
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    Trage mich mit dem gleichen Gedanken.
    Dabei ist mir aufgefallen das bei EBay bei den US-Shops automatisch neben den Versandkosten auch eine Einfuhrabgabe automatisch aufaddiert wird.
    Ist das neu, habe vor längerer Zeit bei US-shops in Ebay gekauft und da war das noch nicht.
    Sind das dann die endgültigen Kosten oder kommt da ev. Vom Zoll nochmal was dazu?
    Gruß Torsten

  4. #4
    Ryder Avatar von blackorb
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    Hi,
    Wenn man den einfuhrzoll ,die Versandkosten und den weg zum nächsten zollamt dazu rechnest lohnt es nicht mehr in USA zu bestellen. Habe z.b. die 3.Bremsleuchte für das topcase und den led Balken am helmfach in usa geordert und am ende höchstens 10euro gespart.
    F3-T SE6 HD-Spydercopterman

  5. #5
    Mentor Avatar von SpyderPfomi
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    Kann Euch noch zusätzlich den Tip geben - das der Verkäufer in den USA - die Rechung und den Lieferschein aussen auf das Paket macht (sonst muss man zum Zoll) und das die Versandkosten (die meist relativ hoch sind aus den USA), gesondert auf der Rechnung aufgeführt werden sollen, sonst berechnet der Zoll, für den Gesamtbetrag die Zollgebühren! Und da gehören, die Versandkosten nicht dazu! Diese müssen aber extra aufgeführt sein!!!! Dann könnte sich auch eine Bestellung in den USA lohnen!

    Gruß
    Werner

  6. #6
    Mentor Avatar von Tourensohn
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    Zitat Zitat von SpyderPfomi Beitrag anzeigen
    Kann Euch noch zusätzlich den Tip geben - das der Verkäufer in den USA - die Rechung und den Lieferschein aussen auf das Paket macht (sonst muss man zum Zoll) und das die Versandkosten (die meist relativ hoch sind aus den USA), gesondert auf der Rechnung aufgeführt werden sollen, sonst berechnet der Zoll, für den Gesamtbetrag die Zollgebühren! Und da gehören, die Versandkosten nicht dazu! Diese müssen aber extra aufgeführt sein!!!! Dann könnte sich auch eine Bestellung in den USA lohnen!

    Gruß
    Werner
    Hallo Werner,
    leider falsch..

    Bei Bestellungen aus USA werden der Warenwert PLUS Versandkosten addiert - und auf die Gesamtkosten werden dann Zoll/Einfuhrumsatzsteuer etc. berechnet...

    Reiner
    Spyder STS-SE5 V2 (MY 2014), v Bridgestone, h Toyo, Wilbers v u h , Beifahrerrückenlehne, Koffersystem, Komfortsitz, Navi uvm.

  7. #7
    Mentor Avatar von SpyderPfomi
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    Hallo Reiner,

    dann habe ich von meiner Zollstelle (Kempten) eine falsche Information bekommen! Die Info war (2015) - es wird auf unterschiedliche Waren (KFZ-Teile oder Computer oder Spielzeug usw.) eine unterschiedliche Zoll/Einfuhrumsatzsteuer (Höhe) berechnet! Daher sollen die Versandkosten gesondert aufgeführt werden (bei Privatkäufen - ich bin ja kein Händler) - keine Gebühren (Zoll) auf die Versandkosten erhoben werden!

    Postverkehr
    In der Regel werden die Postgebühren in einem Betrag vom Absender der Ware getragen. Für im Postverkehr beförderte gewerbliche Waren werden die gesamten Postgebühren bis zum Bestimmungsort in die Zollwertermittlung einbezogen (Art. 165 Abs. 1 ZK-DVO), obwohl auch die Kosten der Fracht bis zum Empfänger in der Gemeinschaft enthalten sind. Nicht einbezogen werden Postgebühren, die im Einfuhrland zusätzlich erhoben werden, wie z.B. Zustell- oder Nachnahmegebühren.
    Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet wurden (Art. 165 Abs. 2 ZK-DVO).

    Aber wenn das so nicht stimmt - dann sorry für meine Falschinformation!

    Gruß
    Werner
    Geändert von SpyderPfomi (18.01.2018 um 12:15 Uhr)

  8. #8
    Junior
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    Wenn Ihr was bei Ebay kauft und dort die Einfuhrabgaben mit abgerechnet werden.
    Ist das die Endsumme.
    Die Ware ist dann versteuert und kommt bis zur Haustüre.

    Selber gerade erst das komplette Alu Kit gekauft. (Fußrasten, Endkappen, Radachsenabdeckung)

    Damit meine kleine RS mal etwas optische Aufbereitung
    bekommt. :-)

  9. #9
    Mentor Avatar von Tourensohn
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    Hallo Werner,

    So wird die EUSt (Einfuhrumsatzsteuer) berechnet
    Zur Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer legt der Zoll zunächst den Zollwert der Ware fest. Der Zollwert ist höher als der Warenwert, da er auch ausländische Steuern oder Versandkosten bis an die EU-Grenze beinhaltet. Von dem Zollwert wird zunächst die Zollabgabe berechnet. Der Zollwert plus der Zollbetrag plus die Beförderungskosten innerhalb der EU bilden die Berechnungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer, die 7 % beziehungsweise 19 % der Bemessungsgrundlage beträgt. Die Gesamtabgabe des deutschen Käufers ergibt sich aus der Summe von Zollbetrag und EUSt-Betrag, zu dem bei bestimmten Waren noch Verbrauchssteuern und gegebenenfalls separate Zollgebühren hinzukommen.
    Spyder STS-SE5 V2 (MY 2014), v Bridgestone, h Toyo, Wilbers v u h , Beifahrerrückenlehne, Koffersystem, Komfortsitz, Navi uvm.

  10. #10
    Mitglied
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    Ich meine dies

    https://www.ebay.de/itm/Quick-Detatc...19.m1438.l2649

    Eine in Deutschland kostet ca 344€, die wird ca 214€ kosten,Zoll liegt auf den Weg zur Arbeit.

    Schönen Abend noch

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