Das hängt wohl in erster Linie vom Ordnungshüter ab...

Wenn er es nicht so streng nimmt, bekommt man eine Mängelkarte und muss das Teil abbauen und vorführen...

Wenn er es streng nach Gesetz auslegt, ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis, da diese erlischt, wenn Ein- oder Anbauten gemacht werden, die keine Zulassung haben.
Das wäre dann eine Straftat, die entsprechend mit Punkten, Geld- (oder Freiheitsstrafe) geahndet werden kann - so schlimm muss es nicht kommen, aber es kann...ohne Freiheitsstrafe, es sei denn, man gefährdet andere und das als Wiederholungstäter!

Muss also jeder selbst entscheiden, was er sich zutrauen will - mir persönlich wäre es das nicht wert, so schick es auch aussieht!

Gruß Jörg