Hmm, .. sieht verdammt gut aus, .. danke für den Rat. Aber jetzt sind erst einmal 165 er zu mir unterwegs. Dann beim nächsten mal.![]()
Hmm, .. sieht verdammt gut aus, .. danke für den Rat. Aber jetzt sind erst einmal 165 er zu mir unterwegs. Dann beim nächsten mal.![]()
@Deheit An meiner RT von 10/2012 habe ich auch nach kurzer Zeit die 175er TOYO zusammen mit den Wilbersfedern vorne montieren lassen. Ein breiterer Reifen sieht erstmal besser aus und in Verbindung mit den Wilbersfedern war ich in meiner Haus-Autobahn-S-Kurve in Mahlow bei Berlin auf der Rückfahrt angstfrei 25 Km/h schneller als sonst. Ich fahre sie mit 2,0 bar, wie vom Hersteller empfohlen. Am Kotflügel muss nichts geändert werden und mit der Freigabe-Bescheinigung von TOYO war die Eintragung bei der Zulassungsstelle problemlos. Nicht den Fehler machen und im vorauseilenden Gehorsam zum TÜV zu fahren. Zum TÜV musst Du nur auf Verlangen der Zulassungsstelle, aber normalerweise genügt denen die Freigabebescheinigung. Die Vorderreifen halten ewig. Ich habe sie nur mal wechseln lassen, wegen Altersrisse !
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Hallo,
na ja, die Aussage von Red Scorpion ist so für unsere Fahrzeuge nicht mehr allgemein gültig. Da BRP sich in Zusammenarbeit mit Kenda hat einfallen lassen, ihre Reifen für unsere Dreiräder mit "MC", also Motorradreifen, zu kennzeichnen, dürfte es jetzt noch schwieriger werden, andere Reifengrößen ohne TÜV-Eintragung zu montieren.
Seit dem 1. Januar 2025 ist die bisherige Reifenfreigabe des Herstellers nicht mehr ausreichend, um abweichende Reifen (Größe, Profil) zu montieren. Stattdessen müssen Reifen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Bei Motorrädern ohne EU-Typgenehmigung ist eine Einzelabnahme bei einer Prüforganisation notwendig, um die neuen Reifen eintragen zu lassen. Für EU-genehmigte Motorräder gelten andere Regeln, solange die neuen Reifen die im Schein eingetragenen Spezifikationen (Größe, Last- und Geschwindigkeitsindex) erfüllen.
Konsequenzen für Motorradfahrer
Reifenfreigaben ungültig:
Die bisherige Praxis, eine Reifenfreigabe des Herstellers mitzuführen, ist nicht mehr zulässig.
Eintragungspflicht:
Wenn Sie einen anderen Reifen als den, der in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, montieren wollen, müssen diese Reifendaten in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden.
Einzelabnahme erforderlich:
Bei abweichenden Reifengrößen, Last- oder Geschwindigkeitsindizes ist eine Einzelabnahme bei einer Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA) notwendig.
Gruß
Heinz
F3T Limeted Special Series Triple Black Modell 2016
my motivation, my drive
@x11 Da hab ich ja wohl Glück gehabt. Bei mir wurde alles anstandslos eingetragen; die Freigabebescheinigung von TOYO reichte. Ist jetzt allerdings auch mindestens 10 Jahre her.![]()