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Thema: Parken auf öffentlichen Parkplätzen innerhalb von geschlossenen Ortschaften

  1. #1
    Junior Avatar von RyderCB
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    Parken auf öffentlichen Parkplätzen innerhalb von geschlossenen Ortschaften

    Frage an die Erfahrenen der Spydergemeinde:

    Wie verhaelt es sich mit dem Parken des Spyders auf öffentlichen Stellplätzen - gibt es hierzu eine klare Regelung?
    - muss ich die KFZ Stellplätze nutzen oder kann ich auch die für Motorräder ausgewiesenen Plätze ansteuern?
    - wie verhält es sich mit der Parkgebühr? Muss diese wie für einen PKW entrichtet werden, und wenn ja wo lasse ich dann den Parkschein des Automaten, der im Auto naturgemäss hinter der Winschutzscheibe liegt,...?

    Danke für ein paar Tipps, da man sich den Stress mit den Behörden schenken sollte, wo es ohnehin schon klare Regeln geben sollte.

  2. #2
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Hallo,

    das ist eigentlich ganz einfach: Der Spyder ist ein mehrspuriges Fahrzeug! Damit darf man nicht auf Motorradparkplätzen parken. Da man also auf ganz normalen Parkplätze zurückgreifen muss, sind auch die regulären Parkgebühren zu entrichten!

    Soweit die Gesetzeslage! In der Realität wird es normalerweise etwas lockerer gehandhabt ...

    Gruß,
    Alex
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  3. #3
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    Hallo

    mir wurde mal ein Ticket im Landkreis Plön zugestellt, ich hatte dort geparkt und ein Ticket gezogen, diese zwischen das kleine Staufach der RT geklemmt.

    Als ich zurück kam war das Ticket weg, ich hatte nach 14 Tagen ein Bußgeld von 25€ im Briefkasten.

    Der Dame habe ich alles erklärt, Sie sagte nur das kann jeder sagen(ich hatte 3 Zeugen) und Zeugen würden nicht zählen. Wenn ich ein Bild gemacht hätte, könnte ich Ihr das senden und die Sache wäre erledigt.

    25€ Lehrgeld bezahlt und wieder eine Erfahrung reicher!

  4. #4
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Ja, parken ist mit dem Spyder bisweilen eine doofe Sache! Daher: Mehr fahren als parken ...

    Gruß,
    Alex
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  5. #5
    Junior Avatar von sohn47
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    Das Ganze setzt sich fort bei Vignetten und auf Fähren. In Österreich ist die Differenz nicht allzu groß, da zahle ich eben PKW-Gebühr. In Kroatien, wo ich mit einer Motorradgruppe unterwegs war, mußte ich als Einziger mit dem Spyder für PKW bezahlen - und das auf mehreren Fähren. Bei der Fahrt von Holland nach England habe ich bei der Buchung über Internet einfach "Motorrad" und Kennzeichen angegeben und bezahlt. Beim Einchecken hat sich dann kein Mensch dafür interessiert. Im Zweifelsfall also erst Motorrad buchen und im schlimmsten Fall nachbezahlen.

    Gruß Gerd

  6. #6
    Junior Avatar von Baracuda
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    Und mich hat so ein Politesserich schon mal umgesetzt (freundlich darauf hingewiesen, dass ich nicht auf dem Autoparkplatz stehen soll, wenn der Motorradparkplatz frei ist).
    Hier im LK Esslingen habe ich auch mal, bei einer Verkehrskontrolle (irgendwann letztes Jahr), gefragt, ob ich auf einem Motorradparkplatz parken darf -> Deren aussage: Ja.
    @Alex: Zur Gesetzeslage: Hast Du da Infos?

  7. #7
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    In Baden-Baden wurde ich auf den kostenlosen Motorradparkplatz hingewiesen Von einem Vollzugsbeamten
    der gerade einem Autofahrer ein Knöllchenverpasste

  8. #8
    Mitglied Avatar von Omasuff
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    Hey
    Ich hatte mal eine Dame gefragt, wie ich das machen darf/soll.
    Sie sagte mir, ich müsste ein Ticket ziehen ganz normal und da gibt es doch meisten
    Ein Abrissabschnitt und den sollte man knipps jedem Fall aufbewahren. Aber als wirklichen
    Beweissicherung würde das wahrscheinlich auch nicht gelten genauso wie eigentlich
    Ein Foto, weil das Der Abschnitt auch von einem anderem Fz sein könnte
    Und genauso auch wenn man es Fotografiert.
    Also ich würde, in der heutigen Zeit der Smartphone mehrere Fotos machen,
    Ob das dann Hilft kann ich nicht sagen.
    Liebe Grüsse aus Wiehl
    Simlna

  9. #9
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    @Alex: Zur Gesetzeslage: Hast Du da Infos?
    Ein "normaler Parkplatz" mit dem Zeichen 314 wird durch das Zusatzzeichen 1046-12 zum "Motorradparkplatz" ==> ausschließlich für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas. Andere KFZ dürfen dort nicht abgestellt werden!

    Gruß,
    Alex
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  10. #10
    Junior Avatar von RyderCB
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    Hi,
    da kamen ja reichlich Erfahrungen um die Ecke - besten Dank. Wenn ich es richtig sehe, dann gibt es wohl doch klare Vorgaben, allerdings auch um sehr mehr Interpretationen selbst von den Behördlichen .
    Spätestens jetzt weiß man, dass man in Germany ist.
    Wenn jemand von euch praxiserprobte Lösungen zum Befestigen von Parkschein & Parkscheibe am Spyder RT hat - bin ich für jeden Tip dankbar.
    Gruß Chris

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