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Thema: Kann man mit den Autoführerschein seine Spyder überall in der EU fahren ?

  1. #31
    blacksheep
    Gast
    Über aktuelle Änderungen kann ich nichts sagen. Mich würde allerdings interessieren, ob diese regelungen in manchen Ländern nur für "einheimisches dauerhaftes Fahren" gilt, oder ob man z.B. in Frankreich auch als Urlauber diese spezielle Schulung absolviert haben muss??

  2. #32
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Hallo Spyder-Kollegen,

    ich kann leider auch nur mit gefährlichem Halbwissen glänzen. Meiner Meinung nach gilt für zeitlich eng begrenzte Aufenthalte (z.B. Urlaub) das heimische Recht. Wenn es anders wäre, dann müssten ja z.B. auch die Kennzeichen an das jeweilige nationale Recht angepasst werden; ich denke da z.B. an die winzigen Schildchen der Niederländer ...

    BRP macht es sich in dieser Sache leicht und schreibt auf deren Internetseite:

    Zitat Zitat von BRP
    In Deutschland und Österreich ist ein Führerschein der Klasse A (Motorrad) oder ein Führerschein der Klasse B (PKW) und ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben, um einen Can-Am Spyder im jeweiligen Land fahren zu können. Für alle weiteren Länder wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.

    Für alle weiteren Länder wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden, um zu prüfen, welchen Führerschein Sie für den Can-Am Spyder benötigen.
    Gruß,
    Alex
    BADEN - Alles andere ist nur schwimmen!
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  3. #33
    Senior Avatar von Michaaa
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    895
    Das was BRP schreibt stimmt schon: https://www.adac.de/der-adac/rechtsb...uad-und-trike/
    Grüße Micha

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