Zitat Zitat von SpyderPfomi Beitrag anzeigen
@SpeedFlap: die Plaketten werden von der Zulassungsstelle zugesendet - wie auch der Fahrzeugschein! Fahren darf man ab sofort - man muss nur das Schreiben mitführen! Schild habe ich selber besorgt.


Vielleicht für den einen oder andern hilfreich https://www.buzer.de/Anlage_4_FZV.htm
Abschnitt 2 und hier Punkt 2 (zweizeiliges Kennzeichen) - für dreirädrige Fahrzeuge 280x200 (das müsste die Zulassungsstelle machen und damit könnte man gerade noch leben (Querformat)! Das "Kuchenblech" war ja 340x210)
Ah jetzt... bei dir wäre die erste Zeile das Problem, weil FÜS + Plakette das Normalschild schon mindestens 270 breit macht.
Das Schilderrisiko trägst jetzt aber du. Wenn der TÜV meckert, musst du dagegenhalten, du hättest das so zugeteilt bekommen.