Seite 3 von 21 ErsteErste 1234513 ... LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 30 von 203

Thema: Diskussion zum vorderen Kennzeichens am Spyder

  1. #21
    Junior
    Registriert seit
    05.10.2011
    Ort
    48599 Gronau
    Beiträge
    214
    Naja das Thema ist hier und auch in andern Foren schon viel Diskutiert worden. Fakt ist das bei der Zulassungsart des Spyders Gesetztlich 2 Kennzeichen vorgeschreiben sind. Wenn die Dame das nicht weiß ist das Leider nicht nur Ihr Problem. Wenn du angehalten wirst dann wird man dir erst mal vor werfen das du absichtlich nur ein Kennzeichen Montiert hast. Warum sollte man dir glauben das du nur eins Bekommen hast wenn doch zwei vorschrift sind. Wo hast du es Schriftlich das du nur eins bekommen hast ?
    Also Zahlst du 40 Euro bekommst 1 Punkt und musst dein Spyder mit 2 Montierten Schildern vorführen !

  2. #22
    Novize Avatar von Falcone
    Registriert seit
    06.07.2010
    Ort
    Meissen
    Beiträge
    75
    "BKat Nr. 179a Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt 1 P 40 Euro ..."

    Sollte für diesen Zweck gelten

  3. #23
    Mitglied Avatar von Schaui
    Registriert seit
    26.11.2011
    Ort
    Löcknitz
    Beiträge
    9
    Zitat Zitat von Monschy Beitrag anzeigen
    Moin Moin

    Ich kenn das so das bei der Montage eines vorderen Kennzeichens bestimmte Masse eingehalten werden müssen. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe sind das 20cm vom Boden bis unterkante Kennzeichen. Und das wird nichts beim Spyder. Das sind, geschätzt, max 15 cm. Also ist eine legale Anbringung am Spyder nicht möglich.

    Habe mal den passenden Paragraphen raus gesucht: §10 FZV

    http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
    Also ich habe mir diesen §10 der FZV ausgedruckt, Punkt 6, Absatz 2 farblich markiert und immer wenn die nette Volkspolizei mich anhält, habe ich was zum vorzeigen. Im übrigen bin ich mit dem § auch zur Zulassungsstelle gegangen. Und nach einem kurzen Überlesen des §èn, gabs auch sofort nur ein Kennzeichen für hinten... ;o)

  4. #24
    Administrator Avatar von Barbarossa
    Registriert seit
    15.06.2008
    Ort
    LK Karlsruhe
    Beiträge
    12.043
    Hallo Schaui,

    dummerweise bezieht sich der Absatz 6 ausschließlich auf das hintere Kennzeichen!

    Das eigentliche "Problem" ist Absatz 5: Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.

    Man kann's drehen und wenden: Es werden zwei Schilder benötigt - außer man hat eine Ausnahmegenehmigung (die aber jederzeit widerrufen werden kann )

    Gruß
    Alex
    BADEN - Alles andere ist nur schwimmen!
    Spyder RT LTD - Modell 2021 - Reflexsilber Metallic / Nero

  5. #25
    Mitglied Avatar von Schaui
    Registriert seit
    26.11.2011
    Ort
    Löcknitz
    Beiträge
    9
    Hallo Alex,

    also dann habe ich eben einfach nur Glück gehabt, bzw ich habe davon profitiert, das die Polizei und Zulassungsstelle sich dort auch nicht so 100% auskennt...grins

    also dann heist es wie immer: den Ball schön flach halten, nett sein und hoffen das es mit dem Spruch, "wie es in den Wald hineinruft so schallt es heraus" auch stimmt ;o))

    LG Schaui

  6. #26
    Administrator Avatar von Barbarossa
    Registriert seit
    15.06.2008
    Ort
    LK Karlsruhe
    Beiträge
    12.043
    also dann habe ich eben einfach nur Glück gehabt ...
    ... wenn's doch nur so einfach wäre?! Ich habe ursprünglich auch nur ein Schild bekommen, bin nie angehalten worden, hatte nie Probleme - aber einige andere schon.

    Fakt ist einfach: Wer nur ein Schild und keine Ausnahmegenehmigung hat, handelt gesetzeswidrig! Falls die Polizei dich so "erwischt", zahlst du 40 Euro Bußgeld und bekommst einen Punkt. Zusätzlich musst du i.d.R. dein Fahrzeug dann spätestens 14 Tage später wieder vorführen, aber dann mit dem vorderen Nummernschild.

    Dem wollte ich aus dem Weg gehen und habe deshalb agiert, anstatt irgendwann reagieren zu müssen. Und was soll ich sagen: Mich stört mein vorderes Kennzeichen nicht!

    Gruß
    Alex
    BADEN - Alles andere ist nur schwimmen!
    Spyder RT LTD - Modell 2021 - Reflexsilber Metallic / Nero

  7. #27
    Ryder Avatar von Monschy
    Registriert seit
    14.05.2011
    Ort
    Erfde
    Beiträge
    278
    Moin Moin

    Ich bin der selben Meinung. Wenn man Ärger vermeiden kann sollte man das tun. Deshalb werde ich auch zu meiner Zulassungsstelle gehen und für meinen Spyder ein vorderes Kennzeichen beantragen. Ich hoffe auf 255x130, mal schauen was geht.
    Mit freundlichem Gruß Monschy Fehlendes Talent wird durch Wahnsinn ersetzt!!

  8. #28
    Mitglied
    Registriert seit
    05.09.2012
    Ort
    50374 Erftstadt
    Beiträge
    17
    Habe heute ein Kennzeichen an meiner Spyder RT Geschraubt und habe ein gutes gefühl dabei.Die Bilder haben mihr dabei geholfen die ich gesehen habe .Und Danke für die Anleitungen.Gruß Timmy.

  9. #29
    Ryder Avatar von Navigator
    Registriert seit
    27.03.2012
    Ort
    Bremen
    Beiträge
    308
    Hallo,
    ich habe das Ganze jetzt durchmachen müssen.
    Hier mal ein Tread zum Schwesterforum,
    http://www.spyderfahrer.de/portal/in...20425#msg20425
    MfG Werner
    Geändert von Navigator (29.04.2013 um 00:33 Uhr)

  10. #30
    Junior
    Registriert seit
    08.07.2012
    Ort
    79736 Rickenbach (Hotzenwald)
    Beiträge
    233
    Tja. Jetzt hat es mich auch erwischt. Trotz Mustergutachten von BRP hat sich die Dame nicht erweichen lassen und hat mir ein "Kuchenblech" verordnet. Ich hatte den Spyder sogar dabei. Ich sollte mich an den örtlichen TÜV wenden ((((

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •