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Thema: Diskussion zum vorderen Kennzeichens am Spyder

  1. #11
    Junior
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    Es kann aber nicht sein das man ein Fahrzeug Verkauft was so hier bei uns halt nicht Zuslassungs Konform ist. Da müsste man sich zusammen schließen und das bei Gericht klären lassen wer eigenlich dazu verpflichtet ist.
    Wozu gibt es den die ganzen § ? In 5 Jahren es nicht hin zu bekommen ist schon der Hammer.

  2. #12
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    Die Spinnen doch, ich hoffe der Mist wird nicht auch noch in Frankreich zum Thema. Es kommt noch so weit, dass es bald Spyder mit Dach und Gurten (wie BMW C1) gibt. Sind wir Auto oder was. Klar wenn man von vorne geblitzt wird, wird's schwierig für die Polizei wenn vorne kein Kennzeichen, macht aber meiner Meinung nach nichts

  3. #13
    @schimi: Der Spyder ist schon zulassungskonform. Eine COC (Certificat of Conformity) wird in einem europäischen Land ausgestellt und gilt dann in allen EU-Ländern gleichermaßen. Der Spyder hat übrigens in Luxemburg seine COC bekommen. Die Nummer mit dem vorderen Kennzeichen ist halt so alt, wie der Spyder selber, und jedes Land kocht da sein eigenes Süppchen.

    In Deutschland sind nicht mal Bund oder Länder für die Kennzeichenregelungen verantwortlich. Das liegt beim jeweiligen Regierungspräsidenten, also noch mal eine Ebene unter den Ländern.

    Dennoch hieß es schon vor Jahren von einem BRP-Mitarbeiter, dass es wohl langfristig darauf hinauslaufen wird, dass uns eine Eu-Harmonisierung "droht", die ein vorderes Kennzeichen umfasst. Ähnlicher Quark ist ja jetzt bereits mit dieser dämlichen Führerscheinneuregelung passiert.

    Man kann also davon ausgehen, dass es irgendwann ein generelles vorderes Kennzeichen am Spyder geben wird, und das auch in Frankreich.

    Trotzdem habe ich keine Lust darauf mir irgendwelche Löcher in Teile zu hacken, nur um ein Schild zu montieren. Gilt eigentlich die Frontschürze als ein in irgendwelcher Form sicherheits- oder aerodynamisch relevantes Teil beim Spyder? Falls ja, ist es dann nicht verboten da einfach herumzufrickeln?

    Vielleicht kommt es auch soweit, dass wir demnächst ein rotierendes Kennzeichen auf dem Helm montieren müssen, damit wir auch von der Seite identifizierbar sind?

    Gruß
    Arnold

  4. #14
    Ryder Avatar von Monschy
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    Moin Moin

    Ich kenn das so das bei der Montage eines vorderen Kennzeichens bestimmte Masse eingehalten werden müssen. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe sind das 20cm vom Boden bis unterkante Kennzeichen. Und das wird nichts beim Spyder. Das sind, geschätzt, max 15 cm. Also ist eine legale Anbringung am Spyder nicht möglich.

    Habe mal den passenden Paragraphen raus gesucht: §10 FZV

    http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
    Geändert von Monschy (17.04.2013 um 17:47 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß Monschy Fehlendes Talent wird durch Wahnsinn ersetzt!!

  5. #15
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Hallo Monschy,

    mit meiner Lösung kommt man knapp auf die geforderten 200 mm Abstand Unterkante Nummernschild <=> Fahrbahn.

    Gruß
    Alex
    BADEN - Alles andere ist nur schwimmen!
    Spyder RT LTD - Modell 2021 - Reflexsilber Metallic / Nero

  6. #16
    Mentor Avatar von x11
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    Böse

    Ich habe meine Meinung zum vorderen Kennzeichen hier im Forum schon mal kundgetan und solange es gesetzlich nicht einheitlich und eindeutig geregelt ist, werde ich es mir freiwillig nicht dran tüdeln.

    Gruß
    Heinz

  7. #17
    Ryder Avatar von OlliMK
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    Heinz,

    es ist gesetzlich eindeutig geregelt. Es ist müßig, das Gegenteil zu behaupten, auch wenn hier alle deinen Frust in der Sache verstehen können. Ohne entsprechende Eintragung in der Zulassungsbescheinigung bist du halt nicht legal unterwegs ohne vordere Nummer.
    Die Lösung von Alex finde ich übrigens auch gut. Hätte ich nicht die Genehmigung zum Weglassen der vorderen Nummer, würde ich es mir genau so montieren.

    Grüße,
    OlliMK

  8. #18
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    Zitat Zitat von OlliMK Beitrag anzeigen
    Heinz,

    es ist gesetzlich eindeutig geregelt. Es ist müßig, das Gegenteil zu behaupten, auch wenn hier alle deinen Frust in der Sache verstehen können. Ohne entsprechende Eintragung in der Zulassungsbescheinigung bist du halt nicht legal unterwegs ohne vordere Nummer.
    Die Lösung von Alex finde ich übrigens auch gut. Hätte ich nicht die Genehmigung zum Weglassen der vorderen Nummer, würde ich es mir genau so montieren.

    Grüße,
    OlliMK
    Hallo OlliMK,

    haben meinen ST letzten Freitag zugelassen, die Dame bei der Zulassungsstelle hat höflich gefragt, ob ich für meinen Spyder auch ein Kennzeichen für vorne bräuchte. Das wohl eher nicht, habe ich ihr geantwortet, und sie gab mir nur ein Kennzeichen für hinten. Ich hoffe, dass ich jetzt nicht wegen Unkenntnis der guten Dame ein rechtliches Problem habe, eine spezielle Genehmigung habe ich nämlich nicht.

    Gruß
    zigeuner

  9. #19
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    Doch genau das hast du !!

  10. #20
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    Hallo schimi25,

    ich verstehe ehrlich gesagt noch nicht, wo genau da mein rechtliches Problem liegen sollte. Wenn die Zulassungsstelle mit die Zulassung mit der Maßgabe von 2 Kennzeichen erteilt hätte, dann könnte ich das verstehen. In meinem Fall wurde die Zulassung jedoch mit nur 1 Kennzeichen erteilt. Schließlich ist die Zulassungsstelle dafür auch die zuständige Behörde.

    Unabhängig davon habe ich mir mal die FZV einmal genauer angesehen. Bin zwar kein Jurist, aber ich kann nicht erkennen, dass das Weglassen des Vorderkennzeichens (unabhängig davon, ob die Zulassungstelle dieses angeordnet haben sollte oder nicht) im Ordnungswidrikeitskatolog in § 48 der FZV aufgeführt ist. Es stellt sich noch die Frage, ob an anderer Stelle dafür eine Sanktionierung vorgesehen ist, ansonsten kann einem ja nichts passieren, außer vielleicht einer Aufforderung zur Anbringung eines Vorder-Kennzeichens. Oder sehe ich das falsch? Gibt es Juristen hier, die das beurteilen können?

    Gruß
    zigeuner

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