Moin, Marcel,
klare Antwort: Ja, das Tagfahrlicht geht aus.
Muss es auch, weil das Fahrzeug sonst keine Betriebserlaubnis bekäme. Bei Abblendlicht und Fernlicht MUSS das Tagfahrlicht ausgeschaltet werden. Bei Betätigung der Lichthupe darf es weiterleuchten. Sollte ich damit falsch liegen, mach mich bitte schlauer.
Bei modernen Fahrzeugen sind LED-Einheiten verbaut, die nicht nur als Tagfahrleuchten dienen, sondern oft auch die Funktion der Begrenzungsleuchten und der Blinker mit übernehmen. Ebenso gibt es Tagfahrleuchten zum Nachrüsten mit Begrenzungslichtfunktion. Der grundsätzliche Fehler ist es, dann nur von Tagfahrleuchten zu reden, die auch dann leuchten, wenn das Abblendlicht brennt. Das sind dann vielleicht dieselben Leuchtkörper, aber die Funktion heißt dann nicht mehr Tagfahrlicht (ECE-Richtlinie 87), sondern Begrenzungslicht (ECE-Richtlinie 7 bzw. 50).