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Thema: Neuer Auspuff

  1. #11
    Gast

    Re: Neuer Auspuff

    Zitat Zitat von Surfmeister2000
    Was für ein Bullshit, warum sollte der Versicherungsschutz erlöschen ??
    Es erlischt ja noch nicht mal mehr die Betriebserlaubnis seit das Gesetzt geändert wurde und schon gar nicht der Versicherungsschutz.
    du meinst es ist der versicherung egal wenn ich mit nem tuningauspuff ohne tüv nen unfall baue ?!?
    wenn mir das jetzt hier noch ein paar leute bestätigen, verzeihe ich dir den "bullshit" und bestelle das ding sofort.

    das einzige was mir passieren könnte wäre dann ja ein "rüpel" von nem geschulten bulle mit nem "punkt" on top?


    schick mir mal was zum thema "gesetz geändert" bitte.

    grüße

  2. #12
    Junior
    Registriert seit
    20.04.2008
    Ort
    Darmstadt
    Beiträge
    245

    Re: Neuer Auspuff

    Hier mal ein Auszug meines Posts aus dem Hindle Beitrag hier aus dem Forum :

    Nach der Neuregelung erlischt nicht mehr die Betriebserlaubniss bei einem nicht zugelassenen Auspuffs.
    Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

    Ohne eine begründbare Gefährdung (was beim Auspuff schwierig wird) werden keine 50 Euro und keine 3 Punkte anfallen sondern nur 25 Euro für den unvorschriftsmäßigen Zustand.

    Ob dies sich bei allen kontrolierenden Polizisten schon rumgesprochen hat oder ob der ein oder andere noch immer nach den alten Regeln handeln will bleibt offen.

    Fakt ist das der Gesetzestext am 1.03.07 geändert wurde.

    Hier mal ein Auszug :

    Wie inzwischen ja langsam bekannt sein müsste, ist zum 1.3.2007 die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten und hat teilweise alte Bestimmungen aus der StVZO abgelöst, die nun nicht mehr gelten. Hierzu zählt. ua. auch der berühmte §18 StVZO, in dem die Betriebserlaubnispflicht und im Zusammenhang damit dann in anderen Bestimmungen der StVZO auch die Bußgelder geregelt sind/waren. Hierzu zählt auch die bisherige Erlöschen der Betriebserlaubnis durch Manipulationen bei Abgasanlagen, bzw. das Nichteinhalten von Geräuschgrenzwerten.

    Ein Verstoß gegen den alten §18 kann nun nicht mehr geahndet werden, weil der ja nun nicht mehr gilt. Verstöße wegen des Erlöschen der Betriebserlaubnis müssen daher nach den §§30ff StVZO betrachtet werden.

    Gemäß §30 StVZO liegt ein Verstoß vor, wenn bei Nichtbeachtung der Beschaffenheitsvorschriften die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sein kann, d.h. wenn bei verkehrsüblichem Gebrauch das Kraftfahrzeugs vermeidbare Gefährdungen, Behinderungen oder Belästigungen wegen dessen Beschaffenheit zu erwarten sind. Eine tatsächliche konkrete Gefährdung, Behinderung oder Belästigung muss nicht vorliegen.

    Eine Verstoß gegen §30 StVZO ist grundsätzlich laut dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro zu ahnden
    (Tatbestands-Nummern 330000 und 330006).

    Weitere Zitate :

    „Der 18 StVZO ist weggefallen, aber natürlich gilt der 19 immer noch. Verstöße gegen den 19 sind aber momentan laut Bußgeldkatalog NICHT bußgeldbwehrt, das hat früher auch immer nur über den Umweg über den 18 i.V.m. 69a StVZO funktioniert. Und da es den 18 nicht mehr gibt, sind auch die Bußgeldvorschriften für den 18 hinfällig, weil man gegen den den ja nicht mehr verstoßen kann...“

    „Das Problem ist, dass die Ahndung nach diesem § 19 StVZO im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog und der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) gestrichen wurde, da der § 19 StVZO auch aus dem § 69a "Ordnungswidrigkeiten" gestrichen wurden, ohne einen Ersatz zu schaffen. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist nach § 19 StVZO z.Z. nicht mehr ahndbar.“

    Rechtsgrundlage:

    vom Bundesministerium für Verkehr:

    Nach § 30 der STVZO, der auch weiterhin bestand hat, müssen Fahrzeuge so beschaffen sein, das niemand geschädigt, mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt wird.

    Somit würden hier die folgenden Ahndung greifen:

    Zitat:
    Zitat:
    330006 Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen.

    § 30, § 69a StVZO § 24 StVG
    25,-€


    Der Halter ist weiterhin immer noch im § 31 Absatz 2 StVZO erfasst.

    Zitat:
    Zitat:
    331006 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an oder ließen diese zu, obwohl das Fahrzeug Mängel hatte.

    § 31, § 69a StVZO § 24 StVG
    Ich liebe Kurven .....

  3. #13
    Gast

    Re: Neuer Auspuff

    1000 dank für deine mühen !!!!

    dann bestell' ich das ding gleich morgen.

  4. #14
    Mitglied
    Registriert seit
    24.06.2008
    Ort
    Serrig
    Beiträge
    39

    Re: Neuer Auspuff

    Hallo,

    War heute Morgen bei Thomas Sacksteder und hab den Hindle "Probe gehört". Mir gefällt der Sound super gut.
    Auf You Tube gibts ja einige Vergleichvideos, wo der Originalauspuff mit dem Hindle verglichen wird.

    Am Samstag werde ich mir noch den neuen Auspuff der bei Sacksteder montiert wurde, anhören
    un dann wird bestellt. Beim Hindel besticht der Sound und der Spyder Look.

    Der hat ja fast alles was Männerherzen brauchen

    Tibi

  5. #15
    Co-Administrator Avatar von nose
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    1.157

    Re: Neuer Auspuff

    Zitat Zitat von Surfmeister2000
    Was für ein Bullshit, warum sollte der Versicherungsschutz erlöschen ??
    Es erlischt ja noch nicht mal mehr die Betriebserlaubnis seit das Gesetzt geändert wurde und schon gar nicht der Versicherungsschutz.

    Surfmeister da wäre ich mir nicht so sicher mit der Versicherung

    die suchen immer einen grund nicht zu zahlen wenn was passiert.

    Aber ich bleib meinem standpunkt wer meint er müßte soll es tun ich nicht
    Ich weiß, ich bin nicht perfeckt aber so nah dran,dass es selbst MIR Angst macht.

    Gruß Peter

  6. #16
    Ryder
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    Polling Oberbayern (50 km südlich von München=
    Beiträge
    314

    Re: Neuer Auspuff

    Hallo Community,

    nachdem ich den "Hindle" jetzt ca. eine Woche dran hab folgendes Resume:

    Wenn sich die Leute vorher umgedreht haben wenn du vorbeigefahren bist passiert das jetzt 5 Sek. eher.....Der Sound macht sich bemerkbar....
    Auf der Autobahn habe ich erhöhte Endgeschwindigkeit von ca. 5-8 km.....(bin die gleiche Strecke gefahren wie mit der Originalversion)

    Der Anzug ist etwas besser....(subjektiv...nicht gemessen)

    Das Handling ist etwas sportlicher (Das geringere Gewicht -40%) an der rechten Seite merke ich....

    Na ja und die Optik bzw. der Klang ist halt deutlich besser.....(und das ist keine subjektive Einschätzung)

    Aber wie bereits mehrfach im Forum angemerkt: Es bleibt jedem selbst überlassen ob er sich die verschärfte Version dranschraubt....

    Beste Grüsse aus den Alpen

    Harald
    Leben sind die Tage an die "Mann" sich erinnert !

  7. #17
    Gast

    Re: Neuer Auspuff

    Bin ja auch morgen bei Sacksteder und werde mir das Teil auch mal anhören und bei Gefallen mit der Revision und dem Umlackieren glaich mitmontieren lassen.

    Claude

  8. #18

    Re: Neuer Auspuff

    Vielleicht sieht man sich dort. Bin morgen auch da.

    Gruß Arnold

  9. #19
    Gast

    Re: Neuer Auspuff

    Zitat Zitat von Spyder-Man
    Vielleicht sieht man sich dort. Bin morgen auch da.

    Gruß Arnold
    Bin so von 16.00 bis 17.00 Uhr da.

    Claude

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