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Thema: Nummernschild

  1. #21
    Händler Avatar von Spyder-Devil
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    ...sieht ja toll aus
    Was für Federn hast du den da?

    Gruß
    Stefan

  2. #22
    Ausgetreten
    Gast
    Jo, würde auch KFW sagen, aber noch alte ohne Ausgleichbehälter.

    Tschuldigung aber das mit dem Nummernschild sieht ja zum Ko..en aus

    Entweder keins und wenn eins dann nur mit dem vorgeschriebenen Halter, so gebogen kostet es auch Geld!

    Gruß Ausgetreten

  3. #23
    Ryder Avatar von Winni
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    also bei mir steht in Feld 22 folgendes dazu:
    "Ausnahmegenehmigung nach §47FZV von §10 ABS 5. Satz 1 FZV vorderes Kennzeichen nicht erforderlich durch das STVA Warendorf am 23.05.2009 erteilt"
    Leider kann ich nichts dazu sagen wie man das da hineinbekommt, stand schon drin als ich das Fahrzeug gebraucht gekauft habe.
    VG Winni

  4. #24
    Junior Avatar von Guido
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    hallo
    bei mir steht nichts drin und ich brauche auch kein zweites Schild
    so ist Oberhausen

  5. #25
    Mitglied
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    Hallo zusammen.

    Bei mir steht bei Nr.22 "ZU Q: 0,20 * "
    Bei der Zulassung habe ich mit einer Blondine auf dem Amt lange herumgestritten wegen eines 2. Nummernschildes.
    Aber es war wie einer echten Blondine üblich,nichts zu machen.
    Das einzige was zu machen war,laut den Vorschriften die sie mir am Computer zeigte,das vordere Nummernschild darf (kann) der Fahrzeugform angepasst werden.
    Ich habe es wie Nr.1498 gelöst ,denn in meiner Nachbarschaft und Verwandschaft laufen einige grüne Männchen herum.

    Gruß Eduard der 2.

  6. #26
    Junior
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    Zitat Zitat von Ausgetreten Beitrag anzeigen
    Jo, würde auch KFW sagen, aber noch alte ohne Ausgleichbehälter.

    Tschuldigung aber das mit dem Nummernschild sieht ja zum Ko..en aus

    Entweder keins und wenn eins dann nur mit dem vorgeschriebenen Halter, so gebogen kostet es auch Geld!

    Gruß Ausgetreten


    Hallo Ausgetreten,

    Richtig, es ist ein KW-Fahrwerk jedoch mit Ausgleichsbehälter.
    Die Behälter sind unter der Verkleidung versteckt und mit Schläuchen verbunden.

    Gruß Eduard

  7. #27
    Junior
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    @ Guido noch mal zum Thema 2 Schilder. Wenn du keine Ausnahmegenehmigung wie hier schon von Winni beschrieben hast. Must du 2 Kennzeichen haben auch wenn du nur eins bekommen hast. Das Spielt Rechtlich keine rolle da es dafür Gesetzte gibt.

    Gruß Heiko

  8. #28
    Junior Avatar von Dieter Falk
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    Hallo Spyderfreunde,mit dem zweiten Nummernschild ist das wohl so eine Sache. Ich bzw. meine Frau blieb Hartnäckig und beglückte jeden Tag die freundlichen mit ihrer holden Stimme.
    Wir hatten soviel Fragen,dass sich das Thema zweites (......) erledigt hat. Es meldet sich schon keiner mehr bei uns . Es war nicht in meinem Sinne hier im Forum einen Vulkanausbruch anzuregen.
    Einen schönen Unfallfreien Sommer.

    Dieter aus Hessen.

  9. #29
    Junior Avatar von gonzomuppet
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    Hallo Dieter,

    Es war nicht in meinem Sinne hier im Forum einen Vulkanausbruch anzuregen.
    ich finde das waren doch nur legitime Fragen.
    Und ein bisschen Leben in der „Bude“ ist doch ok.

    Gruß Lothar
    my english is onewallfree

  10. #30
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    9
    Hallo zusammen.
    ich habe am Montag 20.02.2012 in Niedersachsen, hier WOB, meine RS zugelassen. Das nur ein Schild befestigt wird stand ausser Frage. Es ging dann nur um die Größe !!. Es ist dann das des Motorrades geworden. Und von meinem freundlichen Verkäufer wurde mir im Vorfeld schon evtl. Unterstützung angesagt, da dieses Thema bereits mit der dort zuständigen Zulassungsstelle abschließend geklärt ist (1 Zeichen). Das nenn ich Service.

    Thomas

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