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Thema: Höchtgeschwindigkeit RT & Anhänger

  1. #1
    Ricola Avatar von Boris
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    Höchtgeschwindigkeit RT & Anhänger

    Moin Spyderland

    Der viel bescholtene "Möbelwagen" steht bereits bei uns. - Das Zugfahrzeug sollte in Kürze folgen.

    Im Zuge der Reiseplanung stellt sich heraus, dass wir mit dem Gespann ( RT & Hänger ) ca. 100km über Deutsche Strassen brettern müssen.

    Die Angaben zur Vmax, also zur Höchstgeschwindigkeit, sind wiedersprüchlich!

    Aus Saarlouis kam die Info, dass maximal 80km/h zulässig sind.

    Im Netz ist jedoch wiederholt von 60 km/h für Mopeds die Rede. - Auch von Dänischen Trikes, die mit 80km/h rausgezogen und gebüsst wurden...

    Der Spyder ist in der Schweiz als "Dreirädriges Motorfahrzeug", also in der selben Klasse wie eine Piaggio Ape zugelassen, und darf max. 80 km/h mit Hänger fahren. Mir ist jedoch bewusst, dass lokales Gesetz vorgeht.

    Ich benötige eine verbindliche Aussage zwecks Planung der Route Altona - Kiel.

    Danke Euch jetzt schon.

    Grüsse aus dem regnerischen Ricola-Land

    B.
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  2. #2
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Hallo Boris & Heike,

    ich habe leider schlechte Nachrichten für euch: In Good Old Germany dürfen Motorräder mit Anhänger nur max. 60 km/h fahren. Somit ist es auch abwegig, dass solche Gespanne auf die Autobahn dürfen. Normalerweise ist eine Geschwindigkeit > 60 km/h vorgeschrieben. Es heißt jedoch "... bauartbedingt schneller als 60 km/h ..." und da die meisten Motorräder sowie auch der Spyder ja bauartbedingt schneller sind als 60 km/h, dürfen sie auf die Autobahn - als rollende Hindernisse

    Das Ganze könnt ihr in der StVO nachlesen. Interessant sind für euch §3 Abs. 3 Nr. 2b bzw. §18 Abs. 5 Nr. 2.

    Gruß
    Alex
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  3. #3
    Ricola Avatar von Boris
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    Moin Alex

    Danke für die Info.

    Naja, mit 60km/h werden wir wohl oder übel die Autobahn vermeiden.

    Überland sind es nur wenige Kilometer mehr. Der Zeitfaktor erhöht sich jedoch daurch wesentlich...

    Bleibt uns nix anderes übrig...

    Grüsse aus dem stürmischen Ricola-Land

    B.
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  4. #4
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Hallo!

    Nur um die Verwirrung komplett zu machen:

    Der Willi hat mich heute angerufen und gesagt, dass sein Spyder als Personenkraftfahrzeug zugelassen ist - Schlüsselnummer 0309. Das ist eigentlich nicht üblich. Normalerweise läuft der Spyder unter 3 RÄDR. FZ. > 45 km/h mit der Schlüsselnummer 0419.

    Auf jeden Fall - auf alle Fälle - ist der Spyder kein Motorrad. Somit könnte auch §3 Abs. 3 Nr. 2a StVO zutreffend sein ==> 80km/h.

    Ich versuch mal, noch weitere Infos zu bekommen ...

    Gruß
    Alex
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  5. #5
    Ricola Avatar von Boris
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    Alex...

    Ich bau' auf Dich, oh Du mein Fels im Deutschen §-Dschungel!!

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  6. #6
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    Hallo Boris!

    Habe mal eine Anfrage an den ADAC geschickt. Mal sehen, was dabei 'raus kommt. Wird aber auf jedenfall noch bis Mitte KW2 dauern ...

    Gruß
    Alex
    BADEN - Alles andere ist nur schwimmen!
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  7. #7
    Ricola Avatar von Boris
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  8. #8
    Ryder Avatar von Alufuerst
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    Hallo Boris wie schnell kannste in Schweiz fahren mit Anhänger ??
    Spyder hat auch keine Nebelschlussleuchte !!! also nix Anhänger auch als KFZ- Zulassung
    Geändert von Alufuerst (09.01.2012 um 17:46 Uhr)
    Die Berge von unten,die Kirche von außen,die Wirtschaft von innen.

  9. #9
    Administrator Avatar von Barbarossa
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    siehe erster Beitrag dieses Threads:

    Der Spyder ist in der Schweiz als "Dreirädriges Motorfahrzeug", also in der selben Klasse wie eine Piaggio Ape zugelassen, und darf max. 80 km/h mit Hänger fahren.
    Gruß
    Alex
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  10. #10
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    In Deutschland ist die Spyder doch auch ein 3rädiges Motorfahrzeug, jedenfalls in meinem Schein.
    Gibt es da auch Unterschiede in good old germany)

    gruss sabine

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