Zitat:
1) Die ECE R48 (geltendes Recht in D) erlaubt das gleichzeitige Brennen von Fern- und Abblendlicht; an verschiedenen Fahrzeugen, die ich habe oder hatte, ist das auch ab Werk so, z.B. derzeit an meinem Toyota Prius, oder vormals an meinem Mercedes W210. Bei ineinander gebauten Abblend- und Fernlichtern mit Zweifaden-Glühlampen wird es in der Regel so geschaltet, dass nur ein Faden brennt, einfach wegen der Wärmeentwicklung. Hat man ein Fahrzeug mit je zwei separaten Abblend- und Fernscheinwerfern, dürfen diese aber, wie gesagt, auch gemeinsam leuchten.
Im Kapitel 6.22.7.2 Absatz b. steht:
Zitat:
2) Die Asymmetrie wird mitnichten durch unterschiedliche Einstellungen der Scheinwerfer erzeugt. Das wird zwar oft erzählt, ist aber - entschuldige bitte - dummes Zeug. Auch hier gibt es Vorschriften, die besagen, dass jeder einzelne Scheinwerfer für Abblendlicht eine nach rechts ansteigende Hell-Dunkel-Grenze haben muss. Die geometrischen Daten dazu können ebenfalls der ECE R48 entnommen werden. Erreicht wird dies entweder durch die Gestaltung der Streuscheibe (ältere Systeme mit Glas-Streuscheiben und dieser typischen "Riffelung") oder durch die Gestaltung des Reflektors (heutige Scheinwerfer) oder auf anderem Wege. Aber nochmal, jeder einzelne Scheinwerfer muss auf diese Weise eine Art "Lichtfinger" zum rechten Fahrbahnrand hin erzeugen ....
Da habe ich mich wohl geirrt - sorry! Ich habe daher nochmals einen Blick ins Werksstatthandbuch geworfen. Dort wird genau beschrieben, wie das Abblendlicht einzustellen ist. Auch die asymmetrische Hell-Dunkel-Grenze das Abblendlichts ist abgebildet - das gibt's anscheinend sehr wohl beim Spyder ;-)